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Zuhause + Mieten + Ihr gutes Recht

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Ablesungsprotokolle

(02. Oktober 2002) Zur Überprüfung der Heizkostenabrechnung darf der Mieter die Ablesungsergebnisse für alle Wohnungen im Haus einsehen (AG Garmisch-Partenkirchen, WM 96,155).

Wohnfläche bindender Verteilungsmaßstab

Die Heizkostenverordnung schreibt eine Aufteilung eines Teils der Heizkosten (mindestens 30% und höchstens 50%) nach der Wohnfläche vor. Dieser Verteilungsmaßstab ist bindend, selbst wenn im Mietvertrag ein anderer Aufteilungsmaßstab vereinbart wird.

Zentralheizung?

Für die Miethöhe ist es wichtig, ob die Wohnung eine Zentralheizung besitzt oder nicht. Das Amtsgericht Hohenstein entschied: Eine Wohnung ist nicht mit Zentralheizung ausgestattet, wenn in Bad und Küche keine Heizkörper installiert sind (Az.: 2 C 1435/95). Im gleichen Sinne gibt es zwei weitere Urteile (AG Schwedt/Oder 3 C 895/95, AG Hohenschönhausen 12 C 51/95).

Nächtliche Absenkung unzulässig

In einer Mietwohnung muß den ganzen Tag warmes Wasser zur Verfügung stehen. Eine Klausel im Mietvertrag, die ein nächtliches Absenken der Warmwassertemperatur unter 40°C gestattet, ist unwirksam (AG Köln 206C251/94).

Häufige Besuche

Mehr oder weniger häufige Besuche bei einer Mietpartei sind ohne Auswirkung auf die Personenzahl, die dem Umlageschlüssel der Betriebskostenabrechnung zugrunde liegt (AG Ahaus, 5C 788/96).

"Vergessene Betriebskosten"

Hat der Vermieter über die Betriebskosten abgerechnet, kann er für das betreffende Abrechnungsjahr keine weiteren versehentlich nicht berechneten Kosten verlangen (AG Gronau 2C 518/95).

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Weiteres zu Mieten

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    • Heizbeginn.
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Heizkosten- abrechnung

  • 1.1.1: Wärmemessdienst.
  • 1.1.2: Heizspiegel.
  • 1.1.3: Urteile zur Abrechnungspraxis.
  • 1.1.4: Unerlaubte Nebenkosten.
  • 1.1.5: Unerfasste Wärme.
  • 1.1.6: Was darf Abrechnung kosten?.
  • 1.1.7: Selbst abrechnen.
  • 1.1.8: Heizkostenverteiler.

Geändertes Mietrecht

Rollläden

Stromsperre

Wärmecontracting für Mieter

Wohnungsleerstand

Mietersolaranlage

Wirtschaftlichkeit

  • 1.8.1: Gasanbieterwechsel Mieter.

Wohneigentum