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Wärmecontracting: Mieter muss zustimmen
(4. Januar 2006) - Eine lang umstrittene Frage hat der Bundesgerichtshof nun eindeutig entschieden: Will der Vermieter den Betrieb der Heizungsanlage einer Firma übertragen (Wärmecontracting), so muss der Mieter dem zustimmen, wenn im Mietvertrag dafür eine Regelung fehlt und dem Mieter dadurch zusätzliche Kosten auferlegt werden sollen (BGH Urteil vom 6. April 2005, Aktenzeichen VIII ZR 54/04).


