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Nachgefragt: Heizkosten-Schock

(07. August 2007)

Frage:

Droht nach dem langen und strengen Winter bei der nächsten Abrechnung ein Heizkosten-Schock?

Antwort:

Der Verbrauch an Heizöl, Gas oder Strom ist in diesem Winter drastisch gestiegen. Das wird sich bei einer Heizkostenabrechnung, die den Winter 1995/1996 vollständig erfaßt, natürlich in Mark und Pfennig bemerkbar machen.

Frage:

Das bedeutet für viele Mieter Nachzahlungen. Wie hoch können die ausfallen?

Antwort:

Das hängt ab vom individuellen Verbrauchsverhalten, der Höhe der Vorauszahlungen und regionalen Verhältnissen. Durchschnittlich lagen die Wintertemperaturen drei Grad unter denen des Vorjahres. Jedes Grad weniger soll nach Ansicht von Experten sechs Prozent Mehrkosten bedeuten. Das heißt, 15 bis 20 Prozent höhere Heizkosten wären möglich.

Frage:

Was kann man als Mieter jetzt noch tun?

Antwort:

Egal, wie hoch die Nachzahlung ausfällt oder ob es eine Rückzahlung gibt, jede Abrechnung muß genau geprüft werden. Vorjahresabrechnung und die DMB-Broschüre "Die zweite Miete" gehören dazu.

Frage:

Kann der Vermieter auch die monatlichen Vorauszahlungen erhöhen?

Antwort:

Ja, zumindest dann, wenn er anhand der Abrechnung nachweist, daß seine Forderung nach höheren Vorauszahlungen angemessen und berechtigt ist, und wenn laut Mietvertrag die Möglichkeit zur Erhöhung vorgesehen ist. Steht nichts im Vertrag, hat der Vermieter keinen Anspruch auf höhere Vorauszahlungen. Hier sollte der Mieter prüfen, ob er freiwillig mehr zahlt, sonst kann ein Jahr später (wieder) eine hohe Nachzahlung auf ihn zukommen. Das Gespräch mit RA Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund führte die MieterZeitung, veröffentlicht in Ausgabe 3/96. Die Broschüre "Die zweite Miete" kann über die örtlichen Mietervereine bezogen werden.

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  • 1.1.4: Unerlaubte Nebenkosten.
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