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Mieter muss Einbau funkgesteuerter Ablesegeräte nicht dulden

(6. Juli 2008) Ein Vermieter kann vom Mieter nicht verlangen, den Einbau von funkgesteuerten Heizkostenablesegeräten zu dulden. Erst recht muss der Mieter dafür keine Zusatzkosten tragen. Darauf weist der Deutsche Mieterbund in Berlin hin und beruft sich auf eine Entscheidung des Landgerichts Hamburg (Az.: 334 S 1/08).

In dem Fall wollte der Vermieter in der Wohnung des Mieters funkgesteuerte Ablesegeräte einbauen und forderte zwecks Montage den Zugang zur Wohnung. Schon das müsse der Mieter nicht hinnehmen, urteilten die Richter. Denn beim Einbau der Funkablesegeräte handele es sich weder um eine Instandsetzungs- noch um eine Modernisierungsmaßnahme. Diese müssen Mieter dulden. Außerdem waren die vorhandenen Ablesegeräte funktionstüchtig und genügten den gesetzlichen Anforderungen. Sie waren also geeignet, den Verbrauch hinreichend präzise erfassen.

Der Vorteil der funkgesteuerten Geräte sei lediglich, dass der Verbrauch nicht mehr persönlich durch einen Mitarbeiter abgelesen werden müsse. Eine größere Genauigkeit, die den Einbau gerechtfertigt hätte, stellte das Gericht nicht fest.

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