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Energieausweis fehlt Öffentliche Illegale

Energieausweis fehlt

Öffentliche Illegale

(8. Juni 2009) Ab dem 1. Juli 2009 muss in öffentlichen Gebäuden mit Publikumsverkehr und über 1000 m2 Nutzfläche deutlich sichtbar ein Energieausweis aushängen. Die Aushangpflicht betrifft rund 55.000 öffentliche Gebäude wie Rathäuser, Schulen, Kindergärten, Landratsämter oder Krankenhäuser.

Bisher haben 75% dieser Gebäude noch keinen Energieausweis, so eine Umfrage von TNS Emnid im April und Mai unter insgesamt 300 öffentlichen Eigentümern aus Bund, Ländern und Kommunen im Auftrag der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena).

Von den Energieausweisen, die bisher für öffentliche Gebäude ausgestellt worden seien, seien 40% bedarfs- und 60% verbrauchsorientiert, so die dena. Ab dem 1. Juli 2009 gilt außerdem bei Vermietung, Verkauf und Verpachtung eine Ausweispflicht für alle Nichtwohngebäude, also auch für die in privater Hand. Der Eigentümer muss potenziellen Interessenten spätestens auf Nachfrage ein solches Dokument vorlegen.

Für Wohngebäude wurde die Energieausweispflicht bereits am 1. Juli 2008 stufenweise eingeführt. Seit 1. Januar 2009 benötigen alle Wohngebäude einen Energieausweis, wenn sie neu vermietet, verkauft oder verpachtet werden.

letzte Änderung: 25.04.2017