Inhalt
Freie Schornsteinfeger rechtens
(25. Juni 2010) Ein Berliner Bezirksschornsteinfegermeister wollte die sogenannten freien Schornsteinfeger verbieten lassen. Diesem Antrag ist das Landgericht Berlin nicht gefolgt. Wegen der gebotenen europarechtsfreundlichen Auslegung deutscher Rechtsnormen war die Tätigkeit der freien Schornsteinfeger nicht zu beanstanden. (Urteil vom 16. März 2010, Az.: 16 O 3/10).
Download Urteil Landgericht Berlin vom 16. März 2010 - Az: 16 O 3/10
nach oben


