ED 01/13 Die 1.000-Watt Lösung von Köln (S.17)
ED 04/13 Zählertausch: Großbritannien wird smart (S.23)

Netzentgelte als Blackbox

Von Aribert Peters

(27. November 2020) Die von den Verbrauchern zu zahlenden Netzentgelte für Strom und Gas werden von der Bundesnetzagentur festgelegt und überprüft. Zwar hat die Bundesregierung in § 31 der Anreizregulierungsverordnung (ARegV) vorgeschrieben, dass wichtige Daten dieser Genehmigung auch öffentlich gemacht werden müssen, aber mehrere Netzbetreiber haben gegen diese Veröffentlichung geklagt. Der Bundesgerichtshof hat daraufhin entschieden, dass es sich bei diesen Daten um schützenswerte Geschäftsgeheimnisse handelt (Az. EnVR 21/18). In der Folge hat die Bundesnetzagentur die Daten in einer Tabelle für alle Netzbetreiber geschwärzt veröffentlicht. Nun gab der Bundesgerichtshof in einer weiteren Entscheidung auch die Veröffentlichung des Regulierungskontos frei (Az. EnVR 12/18).

2056 Gasleitung / Foto: Srdjan / stock.adobe.com

Es wäre wünschenswert, dass der Gesetzgeber auch die Veröffentlichung der übrigen Daten der Netzentgeltgenehmigungen verfügt. Denn auch Daten, an denen seitens der Netzbetreiber ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse besteht, dürfen veröffentlicht werden, wenn dies im Rahmen eines Bundesgesetzes vorgeschrieben ist. Eine lediglich von der Regierung erlassene Verordnung reicht dafür jedoch nicht aus. Für eine gesetzliche Regelung zur Veröffentlichungspflicht spricht sich auch die energierechtliche Literatur aus. So beispielsweise Prof. Dr. Ulrich Büdenbender in seinem in der Fachzeitschrift „Recht der Energiewirtschaft“, Ausgabe 6/2020, publizierten Aufsatz „Die Veröffentlichung unternehmerischer regulatorischer Daten durch die Bundesnetzagentur“.

letzte Änderung: 27.11.2020