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Die Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (BEV) hatte Kunden aufgefordert, deutlich höhere Abschläge zu zahlen, da aktualisierte Messwerte vorlägen. Tatsächlich hatte eine Messung zu diesem Zeitpunkt gar nicht stattgefunden.

BEV verliert vor Gericht

(9. Januar 2018) Die Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (BEV) hatte Kunden aufgefordert, deutlich höhere Abschläge zu zahlen, da aktualisierte Messwerte vorlägen. Tatsächlich hatte eine Messung zu diesem Zeitpunkt gar nicht stattgefunden.

Grundlage der geforderten Anpassung war lediglich eine Prognose des Messstellenbetreibers. Gegen diese irreführende Darstellung hat die Verbraucherzentrale Niedersachsen geklagt und beim Landgericht München ein für Verbraucher positives Urteil erstritten (Az. 33 O 19260/16).

3158 Gerichtssaal Richterhammer / Foto: pixabay.com/Daniel_B_photos

Kunden dürfe nicht vorgetäuscht werden, die Anpassung der Abschläge beruhe auf tatsächlichen Verbrauchswerten, wenn dies nicht der Fall ist, erklärte Tiana Preuschoff, Energierechtsexpertin im Projekt Marktwächter Energie der Verbraucherzentrale Niedersachsen.

„Dem Kunden wird damit die Möglichkeit genommen, der Anpassung zu widersprechen beziehungsweise einen geringeren Verbrauch nachzuweisen.“

letzte Änderung: 30.11.2020