ED 02/10

Geld verbrennen oder Contracting?

Was würden Sie tun, wenn der Bürgermeister Ihres Ortes Steuergelder auf dem Marktplatz verbrennt, z.B. fünfzig Prozent seiner Ausgaben für Strom, Öl und Gas?

Geldscheine im Feuer

Die Alternative zu Contracting!

Genau dies tun die öffentlichen Verwaltungen, die auf das Energiesparcontracting verzichten, obwohl bekannt ist, daß man dadurch seine Energiekosten auf die Hälfte reduzieren kann. Und das ohne den Einsatz eigener Mittel!
Warum bezahlen wir unsere Bürokraten fürs Geldverbrennen statt ihnen einzuheizen?
Keiner kann mehr sagen, er habe nichts davon gewußt. Denn erfolgreiche Beispiele sowie Hilfe gibt es inzwischen in Hülle und Fülle. Und Hilfestellungen und Literatur.

Senkung der Energie- und Wasserkosten durch Energiespar-Contracting Quelle: Umweltbundesamt: Contracting Immerhin sieben Prozent des Energieverbrauchs der Bundesrepublik entfallen auf öffentliche Gebäude. Und 80% der Gebäude entsprechen nicht einmal der Wärmeschutzverordnung von 1983, so Simone Probst, Staatssekretärin im Bundesumweltministerium.

Vergeudete Energie, verschenkte Negawatts von Privathaushalten sind zwar beschämend, aber nicht verboten.

Anders ist die Verschwendung öffentlicher Mittel zu beurteilen, wenn mehr als notwendig für Energie ausgegeben wird, indem offenkundige Einsparmöglichkeiten nicht genutzt werden. Die Entscheider, die solche Verschwendung zulassen, stehen für diese Unterlassung auch persönlich in der Verantwortung.

Erfahrungen verfügbar

In zahlreichen Broschüren, Veranstaltungen und nicht zuletzt auch im Internet ist der Erfolg von öffentlichem Einsparcontracting belegt und auch der Weg dorthin in allen Einzelheiten beschrieben.

Das Prinzip ist einfach: Die Verwaltung schreibt Energieeinsparmaßnahmen für Gebäude aus. Mit dem besten Bieter wird eine Vereinbarung getroffen: Der Contractor führt die Einsparmaßnahmen durch und bezahlt sie auch. Als Gegenleistung erhält er die tatsächlich eingesparten Energiekosten über einen vereinbarten Zeitraum von z.B. zehn Jahren.

Dadurch lassen sich Einsparungen zwischen dreißig und siebzig Prozent erzielen, belegt durch zahlreiche erfolgreiche Beispiele. Der Contractor macht ein Geschäft, die Verwaltung spart ganz beträchtlich und die Umwelt wird entlastet und Energie gespart. Beim Contracting gewinnen beide Seiten: eine klassische win-win-Situation besteht.

Vorurteile gegen Contracting

Eine Reihe von Vorurteilen behindern das Contracting. Die Vorbehalte gegen Contracting beruhen auf Informationsdefiziten und Unsicherheiten. Die verbreitete Ansicht "Wenn die das können, können wir es auch" blockiert z.B. die Vergabe.

Ei im Eierbecher - Ei des Kolumbus

Überzeugend das Bekenntnis eines Konferenzteilnehmers auf einer Tagung zum Contracting in Berlin. Er war als Techniker für den Bau einer Anlage verantwortlich, wechselte dann in die auftraggebende Verwaltung. Selbst in dieser Position blieben die Einsparpotentiale ungenutzt. Durch Contracting wurden dann endlich die Einsparmöglichkeiten von 30% realisiert.

Gute Contractoren sind Spezialisten in Sachen Energieeffizienz und überblicken den Stand der Technik. Schon aus eigenem wirtschaftlichen Interesse werden sie die Anlagen möglichst gut warten und überwachen. In der Verwaltung gibt es dagegen keinen Anreiz für sparsamen Umgang mit Energie und Wasser.

Ein weiteres Fehlurteil ist verbreitet: "Durch die Liberalisierung des Strommarktes sind die Stromkosten gesunken und Einsparungen lohnen sich nicht mehr". Die Praxis beweist das Gegenteil. Trotz gesunkener Strompreise sind in vielen öffentlichen Gebäuden die wirtschaftlichen Stromsparpotentiale schon beim ersten Begehen offensichtlich. Und die Preise von Heizöl, Erdgas und Wärme steigen ständig und erhöhen die Wirtschaftlichkeit von Einsparungen.

Verbreitet ist auch die Fehleinschätzung, die Kommunalkreditfinanzierung könne das Contracting ersetzen. Hierbei wird verkannt, daß Contracting mehr ist als eine günstige Finanzierung.

Probleme bereitet die verbreitete Einstufung von Contracting als "kreditähnliches Geschäft". Diese Einschätzung ist sachlich nicht gerechtfertigt, da für die Kommunen weder Zinsen noch Tilgung anfallen. Dennoch führt sie in der Praxis dazu, daß oft Contractingverträge von der jeweiligen Aufsichtsbehörde genehmigt werden müssen. Die Genehmigungsmaßstäbe sind sehr unterschiedlich.

Es wäre wünschenswert, daß die Regulierungspraxis für Contracting bundesweit vereinheitlicht wird. Auch ein Informationsaustausch über die vertraglichen Details und die erzielbaren Einsparungen befindet sich im Aufbau unter Beteiligung von Umweltbundesamt, Öko-Institut, Energieagentur NRW und Berlin sowie dem Bund der Energieverbraucher.

Nichts überzeugt so gut wie das praktische Beispiel.

Deshalb haben Umweltbundesamt und Energieagentur Nordrhein-Westfalen Broschüren erstellen lassen, die überzeugende Projekte aus der Praxis vorstellen.

Kölner Dom bei Nacht

Köln geht mit gutem Beispiel voran

Sie verweisen auf fast 100 realisierte Projekte in Schulen, Krankenhäusern, Bibliotheken, Universitäten und Verwaltungsgebäuden. Für jedes Projekt werden die wichtigsten Fakten und ein Ansprechpartner benannt. So wird ein schneller Kontakt mit praxiserfahrenen Kollegen hergestellt.

Beispiel Köln

Für die Hauptschule Nürnberger Str. und die Grundschule Schulstraße in Köln wurde eine gemeinsame Heizzentrale neu gebaut, zusätzlich eine Holzhackschnitzelfeuerung und ein Nahwärmenetz.
Der Contractor, die Firma UST Bergisch Gladbach, garantierte eine Einsparung. Es ergab sich eine Einsparung an Primärenergie von 70% (Ansprechpartner: Herr Werthmann, Tel. 0221-221 205 20).

Literatur:
  • Energieagentur NRW, Contracting in Kommunen - und es funktioniert doch
  • Umweltbundesamt: Energiespar-Contracting als Beitrag zu Klimaschutz und Kostensenkung einschließlich CD-Rom

 

letzte Änderung: 04.03.2024