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Archiv: Meldungen zum EEG aus 2004

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Zu den aktuellen Meldungen zum EEG

"Nicht zitierfähig"

Aus dem Wortprotokoll der Bundestagsdebatte am 2. April 2004 zum erneuerbare Energien Gesetz.

"Nicht zitierfähig"

Aus dem Wortprotokoll der Bundestagsdebatte am 2. April 2004 zum erneuerbare Energien Gesetz.

(22. April 2004)

Dr. Hermann Scheer (SPD):

"Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Interessante ist, dass das Erneuerbare-Energien-Gesetz, dessen Novelle heute zur Entscheidung steht, umstrittener ist, als das im Jahr 2000 der Fall war. Das hat seinen Grund vor allem darin, dass dieses Gesetz erfolgreich geworden ist. Es wird zu einer ernsthaften Herausforderung für die Struktur der Energiewirtschaft. Von daher erklärt sich das seit einem Jahr anhaltende Getöse um erneuerbare Energien, das teilweise mehr als peinliche Züge angenommen hat.

Es gibt zahllose Lippenbekenntnisse für erneuerbare Energien. Natürlich spricht jeder dafür. Man würde sich auch wundern, wenn jemand dagegen wäre, dass eine emissionsfrei und dauerhaft nutzbare Energie gefördert wird. Aber dieses Ja ist oft nur ein Lippenbekenntnis. Es gibt Ausflüchte, und zwar immer dann, wenn es um konkrete Forderungen geht. Konkrete Forderungen sind der eigentliche Lackmustest...

.. .Betrachten Sie einmal die so genannten wissenschaftlichen Gutachten, die mehrfach von verschiedenen Rednern der Opposition erwähnt worden sind: Diese Gutachten haben alle denselben Tenor: die denunziatorische, meines Erachtcns unwissenschaftliche Behauptung, dass die erneuerbaren Energien keine Arbeitsplätze schaffen, sondern sogar noch Arbeitsplätze kosten. Es ist vielleicht für die Öffentlichkeit und auch für Sie, wenn Sie das Ganze nicht gelesen haben sollten, interessant, zu erfahren wie diese Gutachter zu einer solchen Aussage kommen. Sie kommen dazu, indem sie behaupten, dass die EEG-Umlage, die heute von allen privaten Stromverbrauchern gezahlt wird, zulasten des Konsums geht, weil diese Mittel für Investitionen in die erneuerbaren Energien verwendet werden. Weil das zulasten des Konsums gehe, gingen Arbeitsplätze verloren. Es wird aber an keiner Stelle gesagt, was denn anstelle dessen konsumiert werde - das kann man nicht belegen -, ob das ein Bier im Ballermann auf Mallorca ist oder irgendetwas anderes.

(Zwischenruf des Abgeordneten Volker Kauder (CDU/CSU): "Ballermann ist gut.")

Daraus ergibt sich logischerweise: Die wirtschaftswissenschaftlichen Gutachter kommen zu dem Ergebnis, dass jedweder Konsum, egal welcher Art, für die Entwicklung der Volkswirtschaft und sogar der Umwelt wichtiger ist als eine präzise und vorbestimmte Förderung der erneuerbaren Energien über eine Umlage, wodurch noch weitere Faktoren wie eine zusätzliche Wertschöpfung geschaffen und Entwicklungen in Gang gesetzt werden.

Mit anderen Worten: Wissenschaftliche Gutachten auf einem solchen Niveau sind im Grunde genommen nicht zitierfähig. In der Wissenschaft ist es nun einmal so: Es ist selbstverständlich nicht jeder Professor käuflich, aber irgendeinen findet man leider immer, der sich zu einer gewünschten Aussage bereit findet..."

Die gesamte Bundestagsdebatte zum EEG am 2. April 2004:

 Download Wortprotokoll der Bundestagsdebatte zum EEG am 2. April 2004 

Vermittlungserfolg für EEG im Vermittlungsausschuss

Aus gutinformierten Kreisen ist zu hören, dass es im Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat eine Einigung zum EEG gegeben habe.

Vermittlungserfolg für EEG im Vermittlungsausschuss

(30. Mai 2004) - Aus gutinformierten Kreisen ist zu hören, dass es im Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat eine Einigung zum EEG gegeben habe. Einige wenige Punkte seien verändert worden und hätten zu einer Zustimmung auch der unionsgeführten Länder geführt. U.a. sei die Grenze für Windkraftanlagen auf 60 Prozent gesenkt worden. Nach dieser Einigung müssen nun noch Bundesrat und Bundestag der geänderten Fassung zustimmen. Diese Zustimmung gilt jedoch nun als sicher.

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EEG passiert Bundesrat

Heute ließ der Bundesrat das novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) passieren. Der Bundesrat hat auf eine Abstimmung verzichtet, ein Einspruch wurde folglich nicht eingereicht.

EEG passiert Bundesrat

(9. Juli 2004) - Heute ließ der Bundesrat das novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) passieren. Der Bundesrat hat auf eine Abstimmung verzichtet, ein Einspruch wurde folglich nicht eingereicht. Das Gesetz wird nach der Unterschrift des Bundespräsidenten und seiner Verkündigung im Bundesanzeiger in Kraft treten. Vermutlicher Tag des Inkrafttretens wird der 1.8.2004 sein.

Das novellierte EEG weist eine Vielzahl von Verbesserungen für die Erneuerbaren Energien und die Anlagenbetreiber auf. Das Gesetz wird vor allem für die Landwirtschaft und die Geothermie aber auch die Meeresenergien deutliche Verbesserungen bringen und große Anreize für technologische Innovationen darunter die Biogasaufbereitung und -Einspeisung bieten. Zudem wird es für ablehnende Energieversorgungsunternehmen deutlich schwieriger werden, Anlagenbetreibern Steine in den Weg zu legen.

Die unverbindliche, weil noch nicht rechtskräftige Neufassung des EEG können Sie hier herunterladen:
Download EEG Neuregelung unverbindliche Vorabfassung vom 9. Juli 2004

Das neue EEG-Gesetz

Hinweise für Solaranlagenbetreiber

Das neue EEG-Gesetz: Hinweise für Solaranlagenbetreiber

Das novellierte Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) trat am 1. August 2004 in Kraft. Es verbrieft die Vergütung von Strom aus erneuerbaren Energien für die Dauer von 20 Jahren und bringt eine Reihe von Änderungen für neue Solaranlagen, aber auch für Wind-, Biomasse und Wasserkraftanlagen. Mit den Neuerungen für Solaranlagen befasst sich der Beitrag von Dieter Sarkander

(23. September 2004) - Das EEG fördert die umweltschonende Gewinnung von elektrischer Energie nicht durch Subventionen, sondern durch eine Umlage. Die Energieversorgungsunternehmen geben die Mehrkosten für die erneuerbaren Energien an die Endverbraucher weiter. Wer mehr Strom verbraucht, zahlt auch mehr für die Förderung erneuerbarer Energien. Die Mehrkosten, die der einzelne Verbraucher zahlt, sind gering. Sie liegen bei acht Euro im Jahr für eine vierköpfige Familie.

Das bisher geltende EEG löste am 1. April 2000 das Stromeinspeisegesetz vom 7. Dezember 1990 ab, durch das die Energieversorgungsunternehmen seit 1991 verpflichtet wurden, Strom aus erneuerbaren Quellen in Höhe einer festgelegten Vergütung in das Versorgungsnetz des Energieversorgers aufzunehmen.

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz wurde am 25. Februar 2000 im Bundestag sowie am 17. März 2000 im Bundestag verabschiedet und trat am 1. April 2000 in Kraft.

Altanlagenbesitzer: Keine Änderung

Für Altanlagenbesitzer ändert sich durch das neue EEG wenig. Lediglich bei Anlagenerweiterungen im Jahr 2004 sind ergänzende Regeln zu beachten.

Modularer Anlagenbegriff

Der Anlagenbegriff wurde eindeutig definiert. Der so genannte modulare Anlagenbegriff ist Gesetz geworden. Je PV-Modul besteht eine PV-Anlage. Wer beispielsweise bei seiner Anlage zehn Module montiert hat, betreibt nach der Definition des EEG zehn PV-Anlagen. Das hat nur Bedeutung für Anlagenerweiterungen. So kann nicht einfach durch Zubau einiger Module aus einer alten eine neue Anlage gemacht werden, um so durch die Hintertür in den Genuss der höheren Vergütung zu kommen. Für die Festlegung der Vergütungshöhe ist die Modulleistung ausschlaggebend.

Inbetriebnahmedatum klar definiert

Bei Anschluss-Verweigerung durch den Netzbetreiber ist diese Neuerung ein Vorteil. Der Anlagenbetreiber sollte im Streitfall allerdings eine sorgfältige Beweissicherung durchführen um sich zu schützen. Des Weiteren sind die Begriffe "Netz" und "Netzbetreiber" definiert, was in vielen Fällen den Netzanschluss erleichtern wird: "Netz ist die Gesamtheit der miteinander verbundenen Einrichtungen zur [...]", also auch die Hausanschlussleitung zum Netz.

Hausdach mit PV-Modulen

Das neue Gesetz bringt viele Verbesserungen.

Neu wird der unbedingte Vorrang des Stroms aus Erneuerbaren Energien gegenüber Strom aus konventionellen Energien festgelegt. Aber Vorsicht: Erstmals wurde eine zusätzliche Voraussetzung für die Geltendmachung des Anspruches auf Anschluss formuliert: Das Anlagenregister. Wenn das Anlagenregister eingerichtet ist, müssen Einspeiser einen Antrag stellen, damit sie ihre Einspeise-vergütung nicht verlieren.

Netzanschluss

Allgemein hat der Gesetzgeber an der Aussage festgehalten, dass der Anlagenbetreiber einen Anspruch auf Anschluss seiner Anlage in kürzester Entfernung zum Standort seiner Anlage hat. Die Anschlussverweigerung durch den Netzbetreiber wurde erheblich erschwert. Auch der Anschluss des nur mittelbaren Anschlusses an das Netz des Netzbetreibers (Hausnetzdurchleitung) wurde geregelt.

Einspeisevertrag

Netzbetreiber dürfen die Erfüllung ihrer Verpflichtung aus dem § 4 und 5 nicht vom Abschluss eines Vertrages abhängig machen. Der Netzbetreiber kann also keinen Druck mehr ausüben, indem er zur Unterzeichnung eines ihm genehmen Vertrages drängt. Dies schließt aber den Abschluss eines Vertrages nicht aus, wenn Dinge geregelt werden sollen, die durch das EEG nicht abgedeckt sind.

Aufrechnung

Interessant ist des Weiteren, dass Netzbetreiber ihre Ansprüche gegenüber Anlagenbetreibern mit der Vergütung nicht einfach aufrechnen können. Dies ist nur zulässig, wenn die Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Netzkosten Bei einer oder mehreren Anlagen mit einer Leistung von insgesamt 30 Kilowatt, die sich auf einem Grundstück mit bereits bestehendem Netzanschluss befinden, gilt der Verknüpfungspunkt des Grundstückes mit dem Netz als günstigster Verknüpfungspunkt. Weist der Netzbetreiber den Anlagen einen anderen Verknüpfungspunkt zu, ist er verpflichtet, die daraus resultierenden Mehrkosten zu tragen.

Termin

Anlagenbetreiber sind verpflichtet, die für die Endabrechnung des Vorjahres erforderlichen Daten bis zum 28. Februar des Folgejahres zur Verfügung zustellen.

Tabelle Mindestvergütungssätze Stromnetzbetreiber PV-Anlagen

Degression ab 2005 für dann neue Anlagen in Höhe von fünf Prozent jährlich. Das neue Gesetz bringt viele Verbesserungen.

Gewerberecht, Steuerrecht

Eine Gewerbeanmeldung ist beim selbstständigen Betrieb einer Photovoltaikanlage mit Volleinspeisung nicht erforderlich. Der Einspeiser kann die Umsatzsteuer (Vorsteuer) für die Investitionsmaßnahme nach Voranmeldung vom Finanzamt erstattet bekommen. Er muss dann allerdings auch die Umsatzsteuer auf die Einspeisevergütung beim Netzbetreiber geltend machen und die Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen.

Die Errichtungskosten einer Photovoltaikanlage können nach der sogenannten AfA-Tabelle über mehrere Jahre verteilt steuermindernd als Kosten geltend gemacht werden (Abschreibung). Die Abschreibung erfolgt über 20 Jahre verteilt.

Bundestag beschließt neues EEG

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wird deutlich verbessert. Dies beschloss heute Morgen der Deutsche Bundestag.

Bundestag beschließt neues EEG

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wird deutlich verbessert. Dies beschloss heute Morgen der Deutsche Bundestag.

(2. April 2004) - Gegen die Stimmen von CDU/CSU und FDP hat heute der Bundestag die Novelle des Erneuerbare Energien Gesetz beschlossen. Der forschungspolitische Sprecher der Grünen, Hans Josef Fell, zeigt sich erfreut und erleichtert. Er kommentiert die Novelle folgendermassen:

Das Gesetz wird innovativer: Es werden eine Vielzahl von Anreizen gesetzt, besonders innovative Technologien einzusetzen. Das Jahr der Innovation wird als erstes bei Erneuerbaren Energien umgesetzt. Deutschland wird Weltmeister bei der Windenergie bleiben und hat gute Chancen, Japan bei der Photovoltaik zu überholen und sich bei der Geothermie an die Spitze der technologischen Entwicklung zu setzen. Durchbrüche sind zudem bei Technologien in der Bioenergie (u. a. Brennstoffzelle, Stirlingmotoren, Gasreinigung etc) sowie bei den Meerestechnologien zu erwarten.

Das Gesetz wird effektiver: Durch die erhöhten Vergütungssätze bei der Bioenergie und der Geothermie sowie die verbesserten Bedingungen für Offshore-Windenergie wird in Zukunft deutlich mehr Strom aus Erneuerbaren Energien produziert als in der Vergangenheit.

Das Gesetz wird effizienter: Technologische Fortschritte und Kostensenkungen bei der Windenergie wurden bei der Gesetzesnovelle berücksichtigt; d.h. es gibt zukünftig mehr Windstrom fürs gleiche Geld.

Das Gesetz wird transparenter und die Position der Stromeinspeiser wird verbessert : Es wird einen eigenen Paragrafen geben, der verhindert, dass Energieversorger ohne Nachweis angebliche EEG-Kosten ausweisen. Und in einer Reihe von Punkten werden Energieversorger daran gehindert, den Anschluss von Erneuerbare-Energien-Anlagen zu verzögern oder gar zu verhindern.

Neben den Fortschritten im EEG wird es auch eine Verbesserung im Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz geben. Den Bonus für kleine Stromerzeugungsanlagen mit Wärmenutzung wird es in Zukunft zusätzlich zu den Börsenpreisen geben. Es wird somit den Energieversorgern nicht mehr möglich sein, den Bonus zu unterlaufen. Dies bedeutet den Durchbruch für kleine Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen bis 50 kW. Die Gesetzesnovelle wird schon in den nächsten Jahren zehntausende neue Arbeitsplätze schaffen - vor allem im ländlichen Raum. Das Gesetz wird eine der wichtigsten Grundlagen der technologischen und wirtschaftlichen Entwicklung Deutschlands in den nächsten Jahren werden.

Die CDU/CSU hat der Novelle des EEGs leider nicht zugestimmt. Sie spricht sich vielmehr für ein Auslaufen des Gesetzes Ende 2007 aus. Die FDP hatte aus ihrer Ablehnung des Gesetzes nie einen Hehl gemacht. Sollte die Union das Gesetz im Bundesrat passieren lassen, dann wird das Gesetz Anfang Juni in Kraft treten.

Sollte die Union ihre Ablehnung auf den Bundesrat übertragen und den Vermittlungsausschuss anrufen, wird das Gesetz erst Anfang Juli in Kraft treten, nachdem der Bundestag den Einspruch des Bundesrates zurückgewiesen hat.

Hier können Sie das neue Gesetz in synoptischer Darstellung (eeg-synopse.pdf, herunterladen.

EEG in der Vermittlung

Der Unions-dominierte Bundesrat hat die EEG-Novelle gestoppt.

EEG in der Vermittlung

(18. Mai 2004) - Der Unions-dominierte Bundesrat hat die EEG-Novelle gestoppt und rief den Vermittlungsausschuss an. Die Union will das Gesetz bis 2007 befristen und bis dahin kostengünstigere Förderinstrumente entwickeln.

Das vom Bundestag Anfang April verabschiedete Gesetz regelt die Vergütung bei der Stromerzeugung aus Wind- und Solarenergie, Wasserkraft, Biomasse und Erdwärme. Ziel ist es, den Anteil regenerativer Energien an der Stromversorgung bis 2012 auf 12,5% und bis 2020 auf 20% zu steigern. Nach Auffassung des Bundesrats soll lediglich ein Anteil von 12,5% bis 2010 festgeschrieben werden.

Umweltminister Trittin forderte die Opposition auf, das Vermittlungsverfahren schnell zu Ende zu bringen, das Gesetz solle Anfang Juli in Kraft treten. Der Bundesverband Erneuerbare Energien verurteilte die Blockade als unnötige Verzögerung um zwei bis drei Monate. Sie werde wichtige Investitionsentscheidungen verzögern, vor allem bei Biomasse- und Erdwärmeanlagen.

EEG begrüßt

Am 9. Juli 2004 ließ der Bundesrat das novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) passieren.

EEG begrüßt

(14. Juli 2004) - Am 9. Juli ließ der Bundesrat das novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) passieren, das nach der Unterschrift des Bundespräsidenten und der Verkündigung im Bundesanzeiger vermutlich am 1. August in Kraft treten wird.

Bei Windstrom wird die Vergütung einmalig reduziert, die Degression verdoppelt und die 60%-Klausel für Anlagen an windarmen Standorten eingeführt, mit der nur dann Anlagen die EEG-Vergütung bekommen, wenn sie zumindest 60% des Referenzertrags erzielen können. Ab 2005 werde die Vergütung jedes Jahr um 2% gesenkt, so der Bundesverband WindEnergie (BWE).

Weil das Gesetz zudem keinen Inflationsausgleich vorsehe, sinke die Einspeisevergütung bei einer Inflation von 2% damit real um 4%. Neue Windenergieprojekte müssten also jedes Jahr 4% kostengünstiger werden. Seit 1991 seien die Windstrom-Kosten bereits um 55% gefallen, nun würden sie in den nächsten zehn Jahren nochmals um rund 35% fallen, so der BWE. Angesichts steigender Preise für konventionellen Strom sei er in zehn Jahren billiger als Strom aus Kohle und Uran.

Die NaturEnergie AG, Grenzach-Wyhlen, sieht neue Perspektiven für die erstmals per EEG geförderte "Große Wasserkraft". Damit werde der Ausbau und die Erneuerung großer Wasserkraftwerke mit mehr als 5 MW gefördert, wenn dadurch am gleichen Standort mindestens 15% Strom zusätzlich produziert werden können und gleichzeitig der ökologische Zustand des Flusses verbessert wird.

Die "Große Wasserkraft" stelle rund 50% des Stroms aus erneuerbaren Energien in Deutschland. Durch ihre Modernisierung würden Erzeugungspotenziale für mehr als 1 Mrd. kWh Strom pro Jahr erschlossen.

Bundesrat kritisiert Neuregelung des EEG

Der Bundesrat hat in einer Stellungnahme vom 13.02.2004 festgestellt, dass der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Novellierung des EEG überarbeitungsbedürftig sei.

Bundesrat kritisiert Neuregelung des EEG

Der Bundesrat hat in einer Stellungnahme vom 13.02.2004 festgestellt, dass der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) insgesamt überarbeitungsbedürftig sei. Der Entwurf trage besonders den Problemen der zunehmenden, vor allem durch die Windkraftstromeinspeisung bedingten, Netzengpässe kaum Rechnung.

(17. Februar 2004) - "Der Bundesrat fordert daher nachdrücklich geeignete Regeln, die eine Gefährdung der Stromversorgung durch vorrangberechtigte Stromeinspeisung ausschließen", heißt es in einer Pressemitteilung der Länderkammer. Um langfristig die Netzinfrastruktur an die speziellen Bedingungen der Erneuerbaren Energien anpassen zu können, seien darüber hinaus wesentliche Voraussetzungen des Genehmigungsverfahrens für die Netzausbaumaßnahmen zu vereinfachen und zu verkürzen.

Der Bundesrat kritisiert ferner, dass die Festlegung eines zweiten Ausbauziels von 20 Prozent bis zum Jahr 2020 unter Berücksichtigung energiewirtschaftlicher Aspekte unrealistisch sei. Bereits die Zielerreichung von 12,5 Prozent bis zum Jahr 2010 erfordere erhebliche technische und finanzielle Anstrengungen.

Ausschreibungsverfahren statt fester Einspeisetarife für Windkraft

Auch bittet der Bundesrat, im weiteren Gesetzgebungsverfahren für die EEG-Förderung von Windkraftanlagen an Stelle gesetzlich festgelegter Einspeise-Vergütungssätze ein Ausschreibungsverfahren einzuführen. Dabei sollen jährliche, am EEG-Ausbauziel orientierte Zubauleistungen an Windkraft ausgeschrieben werden, differenziert nach Offshore- und Onshore-Anlagen.

Berücksichtigung sollen laut Bundesrat die Anlagenprojekte mit den günstigsten Angeboten an Einspeisevergütungen finden. Damit sollen auf marktwirtschaftliche Weise Anreize zu Effizienzverbesserung und Kostensenkung gegeben werden.

Schließlich rügt der Bundesrat, dass die im Gesetzentwurf vorgesehene generelle Versagung der Einspeisevergütung für Windparks in Schutzgebieten der ausschließlichen Wirtschaftszone unverhältnismäßig sei. Lediglich wenn Windenergieanlagen zu erheblichen Beeinträchtigungen eines Gebietes führen, sei es gerechtfertigt, eine solche Einspeisevergütung auszuschließen. Die Vergütungssätze für Strom aus Biomasseanlagen sollen außerdem angehoben werden.

Förderung der Erneuerbaren ist notwendig

Der Bundesrat unterstreicht die Notwendigkeit der Förderung erneuerbarer Energien als wichtigen Bestandteil einer nachhaltigen Energieversorgung, die den Anforderungen an Sicherheit, Preiswürdigkeit und Umweltverträglichkeit gleichermaßen gerecht werden müsse.

Vor diesem Hintergrund hält er auch die Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) als das derzeit wichtigste Fördergesetz zur Erreichung des durch die EU-Richtlinie 2001/77/EG vorgegebenen Ausbauzieles für die erneuerbaren Energien im Bereich der Stromerzeugung für dringend geboten.

Vorrangiges Ziel der Novellierung muss dabei nach Auffassung des Bundesrates sein, einerseits effizientere Anreize zur weiteren Verbesserung der Technologien und zur Senkung der Produktionskosten zu bieten und andererseits die förderbedingten Kostenbelastungen der Stromverbraucher insgesamt und speziell der besonders stromintensiven Unternehmen zu begrenzen.

Neues EEG in Kraft

Am 1. August ist das neue EEG in Kraft getreten.

Neues EEG in Kraft

(3. August 2004) - Am 1. August ist das neue EEG in Kraft getreten. Nach Ansicht des Bundesumweltministeriums bietet es einen verlässlichen Rechtsrahmen für Investitionen in Solarenergie, Wind- und Wasserkraft, Bioenergie und Geothermie. Das EEG sei Motor für Innovationen und erhöhe die Exportchancen für deutsche Technik, so das Ministerium weiter.

Die Mehrkosten für den EEG-Strom, die die Verbraucher über die EEG-Umlage tragen, beliefen sich 2003 auf rund 2 Mrd. Euro. Auch die Folgekosten aus Regelenergie, Reservehaltung von Kraftwerken und Netzausbau reichen die Versorger indirekt über ihre Netznutzungsentgelte weiter. Nach den Berechnungen des Ministeriums kostet die Förderung erneuerbarer Energien einen Durchschnittshaushalt mit nur rund 1 Euro im Monat so viel wie eine Kugel Eis.

Mit dem Gesetz solle der Anteil Erneuerbarer an der gesamten Stromversorgung von derzeit rund 8% bis 2010 auf mindestens 12,5% und bis 2020 auf mindestens 20% steigen. Das EEG gehöre weltweit zu den wirkungsvollsten Klimaschutzinstrumenten, so das Ministerium.

2003 seien infolge des EEG 23 Mio. t CO2 eingespart worden, durch die gesamte Nutzung Erneuerbarer Energien inklusive Strom, Wärme und Treibstoffe insgesamt rund 53 Mio. t 2010 würden per EEG über 40 Mio. t CO2 vermieden und insgesamt 80 Mio. t.

Weitere Informationen und Beurteilungen finden Sie auf unserer EEG-Seite.

letzte Änderung: 18.01.2019