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Archiv: Meldungen zum EEG aus 2010 und 2011

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Zu den aktuellen Meldungen zum EEG

BMU zum EEG

Zur Prognose der Übertragungsnetzbetreiber (ÜBN) über die Entwicklung der EEG-Umlage

BMU zum EEG

(14. Dezember 2011) Die Prognose der Übertragungsnetzbetreiber (ÜBN) zur Entwicklung der EEG-Umlage ergebe ein schiefes Bild, meint das Bundesumweltministerium (BMU). Die Umlage werde in den nächsten beiden Jahren relativ stabil bleiben und höchstens geringfügig ansteigen.

Die ÜBN-Prognose mit einem möglichen Anstieg zwischen 3,66 und 4,74 Cent je kWh liege an der obersten Grenze der Berechnungen und rechne eine Liquiditätsreserve mit ein, von der unklar sei, ob sie weiter nötig sei. Dies bestätige ein Rückblick aufs Vorjahr, so das BMU.

2010 hätten die ÜNB für 2012 eine Umlage zwischen 3,4 und 4,4 Cent je kWh prognostiziert, die tatsächlichen 3,59 Cent je kWh hätten dann am unteren Rand gelegen. Außerdem würden die oberen Zahlen der Prognose einen Anstieg der EEG-Strommenge auf 144 TWh in 2013 zugrundelegen, 80% mehr als 2010.

Ein solches Szenario sei äußerst unwahrscheinlich, so das Ministerium. Ein realistischeres Szenario gehe von einem Anstieg von 100 TWh im Jahr 2011 auf 125 TWh im Jahr 2013 aus. Die EEG-Novelle zum Jahreswechsel nehme die richtigen Weichenstellungen vor, um die Umlage stabil zu halten, so das BMU.

Beschwerde bei EU gegen EEG-Befreiungen: Unzulässige Beihilfe

Pressemitteilung vom Bund der Energieverbraucher e.V. am 2. Dezember 2011

Pressemitteilung vom Bund der Energieverbraucher e.V.

Beschwerde bei EU gegen EEG-Befreiungen: Unzulässige Beihilfe

(2. Dezember 2011) Die Befreiung der energieintensiven Betriebe von der EEG-Umlage ist eine unzulässige Beihilfe. Der Bund der Energieverbraucher e.V. hat dagegen heute eine Beschwerde in Brüssel eingereicht (Reg.Nr. 2011/128942).

„Wenn immer mehr Betriebe die Umlage nicht mehr zahlen, steigen die Umlagen für die restlichen Verbraucher selbst wenn die Förderung zurückgeht“ kritisiert Dr. Aribert Peters, der Vorsitzende des Bund der Energieverbraucher e.V. „Alle Verbraucher müssen die Lasten solidarisch tragen“.

Der Verein erwartet, dass die EU ein Beihilfeverfahren einleitet und die Befreiung von der EEG-Umlage untersagt, so wie sie das gegenüber Österreich (Beschluss) und Luxemburg getan hat. Der Bund der Energieverbraucher e.V. hatte vor der Verabschiedung des Gesetzes im Juni 2011 deutlich und öffentlich auf die Rechtswidrigkeit der beschlossenen Regelung hingewiesen.

Bereits in den vergangenen Tagen hat der Bund der Energieverbraucher e.V. in Brüssel Beschwerde gegen die fehlende Umsetzung der Binnenmarktrichtlinie Energie sowie gegen die Befreiung der stromintensiven Betriebe von den Netzentgelten eingereicht. Der Verbraucherverband fordert im Interesse der Verbraucher die Einhaltung der geltenden EU-Regelungen, auf die sich Deutschland verpflichtet hat.

EEG-Umlage falsch berechnet

Pressemitteilung vom Bund der Energieverbraucher e.V. am 18. Oktober 2011

Pressemitteilung vom Bund der Energieverbraucher e.V.

EEG-Umlage falsch berechnet

Energiewirtschaft verhindert rechtswidrig Senkung der EEG-Umlage

(18. Oktober 2011) Die neue EEG-Umlage wurde von den Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB) zu hoch festgesetzt. Davon ist der Bund der Energieverbraucher e.V. überzeugt und will gegen die Umlage vorgehen.

In die Umlage wurde ein Betrag von 400 Mio. EUR als sogenannte "Liquiditätsreserve" eingerechnet, für den es in 2011 noch keine Rechtsgrundlage gibt. Denn der einschlägige § 3 (7) AusglMechV (neue Fassung) tritt erst am 1.1.2012 in Kraft.

Die ÜNB können sich hier nicht auf eine Vorwirkung berufen, weil der Gesetzgeber bei anderen Regelungen im gleichen Artikelgesetz, die vor dem 1.1.2012 in Kraft treten sollen, dieses vorzeitige Inkrafttreten auch ausdrücklich verfügt hat.

Den Stromversorgern, die diese Umlage in 2012 an die ÜNB abführen müssen, werden damit mögliche Preissenkungen vorenthalten. Diese Preissenkungen würden dem Verbraucher zugute kommen und auch den Wettbewerb auf dem Endkundenmarkt beflügeln.

Die rechtswidrige Einpreisung einer Liquiditätsreserve ist nach Auffassung des Bundes der Energieverbraucher zudem eine verbotene Preisabsprache marktbeherrschender Unternehmen, die in Höhe von 0,1 Cent/kWh zu Lasten der Endverbraucher wirkt.

Der Bund der Energieverbraucher prüft deswegen die Einleitung entsprechender Missbrauchsverfahren gegen die ÜNB bei den zuständigen Behörden.

EEG-Ausnahmen kritisiert

Pressemitteilung vom Bund der Energieverbraucher e.V. am 14. Oktober 2011

Pressemitteilung vom Bund der Energieverbraucher e.V.

EEG-Ausnahmen kritisiert

(14. Oktober 2011) Die Umlage für die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vergütete Einspeisung aus Stromerzeugungsanlagen verändert sich 2012 nur geringfügig. Die sog. EEG-Umlage steigt ab dem 1. Januar 2012 um 0,062 Cent pro Kilowattstunde, von 3,530 ct/kWh auf 3,592 ct/kWh. Dies haben die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) bekanntgegeben.

Der Bund der Energieverbraucher begrüßt die Förderung der Erneuerbaren Energien durch eine Umlage auf die Strompreise.
"Jedoch wäre die Umlage deutlich geringer, wenn nicht die stromintensive Großindustrie von der Umlage befreit wäre. Diese Enlastung belastet alle Verbraucher, Haushalte und Mittelstand, mit über zwei Milliarden Euro. Die Befreiung von der Umlage verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes. Sie ist darüber hinaus nicht vereinbar mit dem Europarecht" kritisiert Dr. Aribert Peters, Vorsitzender des Bund der Energieverbraucher e.V.

Dennoch ist die Förderung nach dem EEG eine Erfolgsgeschichte ohnegleichen. Diesen Erfolg haben Verbraucher finanziert über die EEG-Umlage.

Besonders erfreulich sind die Preissenkungen und die Ausbauleistungen bei der Photovoltaik: Solarstrom liefert mehr Energie ins Netz, als die ganze Wasserkraft. Die Förderung ist geringer als bei Geothermie oder Offshore-Wind, wenn man die Netzeinbindung mit berücksichtigt. Und bereits über 500.000 Verbraucher sind über die Photovoltaik auch zu Stromerzeugern geworden. "Zu Unrecht wird auf die Photovoltaik eingeprügelt" betont Aribert Peters. Natürlich können nur alle Erneuerbaren zusammen die Stromerzeugung darstellen. Statt der Liberalisierung muss der Umstieg auf Erneuerbare die Leitidee künftiger Energieversorgung sein.

510 2422 Strompreisentwicklung im Vergleich mit der EEG-Ablage

EEG-Novelle

Jede Menge Ausnahmeregelungen

EEG-Novelle: Jede Menge Ausnahmeregelungen

(08. September 2011) Am 1. Januar 2012 wird das geänderte EEG in Kraft treten. Es zielt darauf, bis 2020 35 Prozent der Stromverbrauchs aus Erneuerbaren zu decken. Das neue EEG führt eine Reihe komplexer Neuregelungen ein. Die gute alte Einspeisevergütung, über 20 Jahre garantiert, bleibt aber bestehen.

510 PV-Anlage

Das EEG 2012 wird in groben Zügen folgende Änderungen bringen:

  • Am 1. Januar 2012 wird die PV-Vergütung um mindestens neun Prozent gesenkt. Wenn zwischen Oktober 2010 und 30. September 2011 mehr als 3.500 Megawatt PV-Leistung zugebaut werden, sinkt die Vergütung sogar noch stärker.
  • Die Eigenverbrauchsregelung für PV-Strom bleibt unverändert.
  • PV-Anlagen auf Freiflächen werden nur auf bereits versiegelten Flächen und auf Konversionsflächen oder mit einem Abstand von höchstens 110 Metern zu Schienen gefördert.
  • Man kann seinen PV-Strom künftig selbst verkaufen und bekommt dann vom Netzbetreiber eine Marktprämie: Sie errechnet sich aus der Differenz zwischen der normalen EEG-Vergütung und dem durchschnittlichen Börsenpreis. Zusätzlich erhält man eine Managementprämie. Wer also seinen Strom über dem Börsenpreis an den Nachbarn verkaufen kann, der macht einen zusätzlichen Gewinn.
  • Strom aus Biogas erhält eine Flexibilitätsprämie.
  • Alle neuen PV-Anlagen müssen bestimmte technische Vorgaben einhalten, um ihre Einspeiseleistung bei einem überlasteten Netz zu reduzieren. Auch Altanlagen über 30 Kilowatt müssen mit einer gewissen Übergangsfrist nachgerüstet werden.
  • Der Strom aus Pflanzenöl-BHWK wird ab 2012 nicht mehr vom EEG gefördert.
  • Repowering von Windkraftanlagen ist nur zulässig für Anlagen, die vor dem 1. Januar 2002 in Betrieb gingen.
  • Für Offshore-Anlagen sinkt die Vergütung erst ab 2018.
  • Für Strom aus Biomasse gibt es eine Grundvergütung. Sie wurde auf maximal 14,3 Cent pro Kilowattstunde angehoben. Vorraussetzung dafür ist, dass mindestens 60 Prozent der Wärme verwendet werden. Je nach Einsatzstoff winkt eine Zusatzvergütung. Für die Aufbereitung von Biogas gilt ein Bonus von drei Cent je Kilowattstunde.
  • Auch Strom aus Speicherkraftwerken erhält EEG-Förderung, wenn bestehende Speicherkraftwerke erweitert werden.

Weitere Informationen in der Förderdatenbank 

510 Folie 27 Entwicklung der EEG-Umlage

Quelle: Folie 27, Vortrag am 24. Juni 2011 "Entwicklungslinien des EEG" von Dr. Volker Oschmann

Kritik an Entlastungsregelung des EEG von Politik und Wissenschaft

Pressemitteilung vom Bund der Energieverbraucher e.V. vom 24. Juni 2011

Pressemitteilung vom Bund der Energieverbraucher e.V.

Kritik an Entlastungsregelung des EEG von Politik und Wissenschaft

(24. Juni 2011) Der Bund der Energieverbraucher e.V. hat sich in einem Schreiben an die Bundestagsfraktionen gegen die einseitige Belastung von Mittelstand und Verbraucher durch die Befreiungsregelungen des EEG gewendet. EU-Kommissar Oettinger hat dies als ernstzunehmenden Standpunkt bezeichnet. Der Bund der Energieverbraucher e.V. hat auch die EU-Wettbewerbskommission informiert.

 Download Forderungspapier vom 20. Juni 2011 

Die EU-Kommission hatte kürzlich eine ähnliche Regelung in Österreich für nicht konform mit den europäischen Wettbewerbsregeln befunden.

Auch von Seiten der Wissenschaft wird die Entlastung der stromintensiven Industrie kritisch bewertet. Der renommierte Ökonom und Energiewirtschaftler Dr. Felix Höffler, Professor am Energiewiritschaftlichen Institut an der Universität zu Köln befürchtet unerwünschte Verteilungseffekte und Wettbewerbsverzerrungen.

„In der EEG-Novelle ist vorgesehen, dass nicht mehr nur energieintensive Unternehmen mit einem Jahresverbrauch von mehr als 10 GWh von der EEG-Umlage befreit werden, sondern bereits alle mit mehr als 1 GWh Jahresverbrauch nur eine reduzierte EEG-Umlage tragen müssen. Das führt zunächst zu einer Umverteilung. Denn was die zusätzlich befreiten Unternehmen, die mit einem Verbrauch von einem bist zehn GWh immer noch große Verbraucher sind, weniger zahlen, müssen die kleineren Verbraucher mehr zahlen. Weiterhin drohen Wettbewerbsverzerrungen. Gedacht ist die Befreiung als Mittel, um die Wettbewerbsfähigkeit auf internationalen Märkten zu sichern. Gerade von den zusätzlich befreiten Unternehmen ist aber zu erwarten, dass einige von ihnen nicht nur international, sondern auch auf dem heimischen Markt aktiv sind. Dort würden sie durch die EEG-Novelle gegenüber kleineren und nicht befreiten Unternehmen einen nicht gerechtfertigten Wettbewerbsvorteil erhalten." so  Felix Höffler.

Verbraucherprotest: EEG entlastet Großindustrie auf Verbraucherkosten

Pressemitteilung vom Bund der Energieverbraucher e.V. vom 19. Juni 2011

Pressemitteilung vom Bund der Energieverbraucher e.V.

Verbraucherprotest: EEG entlastet Großindustrie auf Verbraucherkosten

(19. Juni 2011) Das Erneuerbare-Energien-Gesetz bürdet Haushalts- und Gewerbekunden eigentlich von der stromintensiven Industrie zu tragende Ausbaukosten für erneuerbare Energien in Höhe von 2,2 Milliarden Euro auf. Die aktuelle Novelle sieht sogar eine Ausweitung dieser Ausnahmeregelung vor. Die Ausnahmeregelung ist nach Europarecht unzulässig und wurde Österreich bereits untersagt. Sie ist verbraucher- und mittelstandsfeindlich und muss sofort aufhören. Alle Verbraucher müssen die Lasten der Energiewende solidarisch tragen.

Mit der anstehenden Novelle des EEG soll diese skandalöse Umverteilung noch ausgeweitet werden. Derartige Industriesubventionen sind verfassungswidrig, wirtschaftspolitisch verfehlt und auch nach Europarecht ungesetzlich. Der Bund der Energieverbraucher e.V. wird deshalb mit allen rechtlichen Mitteln gegen diese Regelung vorgehen.

Nach der bisher geltenden Regelung des § 40 EEG sind besonders stromintensive Betriebe von der Zahlung der EEG-Umlage weitgehend befreit. Durch diese Regelung war im Jahr 2011 ein Drittel des Industriestromverbrauchs von der EEG-Umlage so gut wie befreit (75 TWh). Haushalte und alle anderen Verbraucher zahlen dagegen für den Ausbau der Erneuerbaren 3,5 Ct/kWh. Weil der EEG-Strom an der Strombörser verkauft wird, sinken dort die Preise um mindestens 0,6 Ct je Kilowattstunde, der sogenannte Merit-Order-Effekt. Dadurch kaufen die Industriebetriebe ihren Strom sogar noch günstiger ein. Die Industrie spart allein dadurch Stromkosten von vierhundert Millionen Euro jährlich.

Zusätzlich hat die Industrie aufgrund der Befreiungsregelung 2,2 Milliarden Euro an EEG-Umlagekosten eingespart (Erfahrungsbericht EEG Seite 155 Vorbereitungsbericht Seite 207), die von den übrigen Stromabnehmern aufzubringen waren. Dieser Betrag ist seit 2005 auf das Siebenfache gestiegen, allein zwischen 2010 und 2011 um 75 Prozent. Den größten Teil dieser Belastungen tragen private Haushalte. Jedoch auch die übrige Industrie, Handel, Gewerbe und Dienstleistungen müssen durch die Befreiungsregelung Zusatzkosten auf sich nehmen (siehe Grafik).

510 Zusatzbelastung EEG aus Vorbereitungsbericht des BMU 2011

Abbildung Entwicklung der aufgrund der BesAR zusätzlich von nicht privilegierten Stromendabnehmern abzunehmenden EEG-Kosten seit 2006, 2010 und 2011 geschätzt, Quelle:Vorbereitungsbericht, Seite 207.

Während die Strompreise der Haushalte und Mittelstandsbetriebe durch die EEG-Umlage mit 2,2 Milliarden Euro belastetet werden, spart die stromintensive Industrie Stromkosten in Höhe von mindestens vierhundert Millionen Euro jährlich ein.

Die EEG-Novelle will noch mehr Industriebetriebe von der EEG-Umlage befreien. Das ist ungerecht gegenüber den übrigen  Stromkunden und bewirkt Wettbewerbsverzerrungen zulasten kleinerer mittelständischer Unternehmen, die nicht befreit werden. Es ist auch unvereinbar mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes (siehe Stellungnahme der Forschungsstelle Umweltenergierecht die Uni Würzburg zur EEG-Anhörung des Umweltausschusses des Bundestags am 8.Juni 2011, Seite 8 sowie T.Müller in M.Altrock ua. (Hrsg): EEG, 2. Auflage, 2008, § 16, Rn. 19).

Die geplante Ausweitung der EEG-Befreiung führt zu spürbaren zusätzlichen Zusatzbelastungen der übrigen Stromverbraucher. Denn die EEG-Zahlungen verteilen sich künftig auf weniger Schultern und steigen dadurch. Das Umweltministerium beziffert die Mehrbelastung durch die Ausweitung der Befreiungsregelung zwar auf 300 Millionen Euro. Tatsächlich dürften die Mehrbelastungen aber weitaus höher liegen.

Einem Bäckereinbetrieb entstehen durch die Befreiungsregelung Mehrkosten in Höhe von 13.000 Euro jährlich, einem kleinen Industriebetrieb sogar von 50.000 Euro. Unakzeptable Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten kleiner und mittelständischer Betriebe sind die Folge. Müsste die EEG-Zahlungen nur von privaten Verbrauchern aufgebracht werden, dann wäre die Umlage dreimal höher als derzeit. Jede Befreiung von der Umlage erhöht diese und gefährdet damit das EEG. 

Die EU-Kommission hat unlängst eine ähnliche Befreiungsregelung im österreichischen Ökostromgesetz als unerlaubte staatliche Beihilfe untersagt (vgl. Pressemitteilung IP/11/265). Zweifellos muß die EU-Kommission auch die deutsche Befreiungsregelung untersagen, allein schon unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung.

Der Bund der Energieverbraucher e.V. fordert, dass künftig auch stromintensive Betriebe die volle EEG-Umlage bezahlen müssen. Der Bund der Energieverbraucher e.V. befürwortet das EEG und die damit verbundenen Zusatzkosten. Er lehnt jedoch die verbraucher- und mittelstandfeindliche Befreiungsregelung und deren Ausweitung entschieden ab.

"Energiewende bedeutet Demokratisierung und setzt diese voraus. Die Begünstigung von Großkonzernen auf Kosten der Übrigen passt dazu nicht. Die Politik muß deutlich machen, dass sie dies verstanden hat und nicht wieder der Lobby der Großindustrie nachgibt. Die Politik ist gerade hier den Beweis ihrer Unabhängigkeit schuldig. Wenn der Staat aus unerfindlichen Gründen glaubt, die Großindustrie beschenken zu müssen, dann soll er das offen tun und nicht über eine Zusatzbelastung aller Stromverbraucher" fordert Dr. Aribert Peters, Vorsitzender des Bundes der Energieverbraucher. "Die Energieverbraucher wollen zwar die Energiewende finanziell unterstützen, nicht aber die ohnehin geringeren Strompreise der Großindustrie subventionieren".

EEG-Umlage 1,3 Mrd zu hoch

Kaum noch Steigerungen

EEG-Umlage 1,3 Mrd zu hoch

(21. März 2011) Die deutschen Haushalte müssten 2011 wegen der zu hoch angesetzten EEG-Umlage 1,3 Mrd Euro zu viel für Strom bezahlen, so das Verbraucherportal Verivox. Die Umlage war zu Jahresbeginn von 2,05 Cent auf 3,5 Cent je kWh gestiegen.

Weil aber 2010 weitaus weniger Solaranlagen neu installiert wurden als angenommen, wurde sie zu hoch angesetzt. Laut Bundesumweltministerium hätte sie nur auf 2,7 Cent pro kWh steigen müssen.

Die EEG-Umlage für Haushalte werde bis 2013 kaum noch steigen, meldet das Bundesumweltministerium. In diesem Jahr käme deutlich mehr Geld zusammen als nötig, weil die Umlage für 2011 zu hoch angesetzt worden sei, so Staatsekretärin Katherina Reiche. Das DIW habe vorgerechnet, dass die Kosten niedriger liegen müssten, dies decke sich mit aktuellen Untersuchungen.

Verbraucherverband fordert verlässliche PV-Förderung

Pressemitteilung vom Bund der Energieverbraucher e.V. am 15. Februar 2010

Pressemitteilung vom Bund der Energieverbraucher e.V.

Verbraucherverband fordert verlässliche PV-Förderung

(15. Februar 2010) Der Bund der Energieverbraucher e.V. lehnt die geplante Absenkung der Vergütung für PV-Anlagen als überzogen und nicht sachgerecht ab.

Eine dramatische Absenkung der Einspeisevergütung würde die PV-Branche insgesamt schwer treffen und die Aufbauarbeit der vergangenen Jahre gefährden. Die bis heute von der Verbrauchern für den Aufbau der PV-Industrie gezahlten Milliardenbeträge wären entwertet, die Zukunft der Branche ungewiss.

Die Preise für PV-Anlagen sind in den vergangenen Monaten stärker gesunken, als die Produktionskosten der Hersteller. Die Hersteller geraten dadurch in Probleme. Die Politik muss mit dieser Situation verantwortlich umgehen.

Der Bund der Energieverbraucher e.V. fordert, am bewährten und erfolgreichen System der Förderung erneuerbarer Energien festzuhalten. Dazu gehört, dass die Fördersätze jeweils einmal jährlich in vertretbarem Umfang gesenkt werden. Eine zusätzliche Absenkung mitten im Jahr schädigt das Vertrauen in eine verlässliche Politik, die eine unverzichtbare Basis für den Ausbau erneuerbarer Energien ist.

Mit Schreckenszahlen über die künftige Belastungen der Verbraucher durch die Förderung, wie sie von interessierten Verbänden und leider auch von der Verbraucherzentrale Bundesverband verbreitet werden, sollte keine Politik gemacht werden.

Die Strombranche hat ihre Gewinnmarge in den vergangenen drei Jahren um etwa 1,4 Cent je Kilowattstunde erhöht. Das ist der wahre Skandal, der Verbraucher belastet und Strompreise nach oben treibt. Die Erneuerbaren werden im Gegensatz dazu ständig günstiger und sind ein langfristiger Beitrag zu geringen Energiekosten.

Der Bund der Energieverbraucher e.V. will, dass möglichst viele Verbraucher ihre Energieversorgung in eigene Hände nehmen. Bereits fast PV-500.000 einzelne Anlagen in Deutschland sprechen eine klare Sprache.

Im Umfragen bestätigt sich, dass die Mehrheit der Verbraucher hier vernünftiger denkt, als der Dachverband der Verbraucherzentralen und eine Fortsetzung der Förderung auf bisherigem Niveau befürwortet.

Der Bund der Energieverbraucher wird mit seinen Vereinsmitteln keinen Dachverband finanzieren, der sich gegen raschen Ausbau erneuerbarer Energien stellt.

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Weitere Artikel zu diesem Thema finden Sie in unserem Archiv:

aus 2015  aus 2014  aus 2013  aus 2012  aus 2010 & 2011

aus 2009  aus 2006 bis 2008  aus 2004

Kampf um die Einspeisevergütung

Belastung wird akzeptiert

Kampf um die Einspeisevergütung

Die Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) bewirkt seit nunmehr fast zehn Jahren einen rasanten Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien. Doch die sonnigen Zeiten sind vorbei.

(29. Juni 2010, ergänzt 06. Juli 2010) Insbesondere die Vergütung des PV-Stroms sinkt allein in diesem Jahr um 26 Prozent. Der Bund der Energieverbraucher e. V. hatte davor gewarnt, die Vergütung zu stark abzusenken. Auf einer sehr gut besuchten Anhörung des Umweltausschusses des Deutschen Bundestags am 21. April 2010 in Berlin prallten die unterschiedlichen Ansichten der Verbraucherschützer aufeinander. Während Holger Krawinkel für den Dachverband der Verbraucherzentralen (VZBV) im raschen Ausbau der PV eher Probleme sah, setzte sich Aribert Peters für einen schnellen Ausbau der PV ein.

1100 PV-Dach

Zumutbare Belastungen

Alle Beteiligten sind sich einig, dass die Belastungen der Verbraucher durch die PV-Förderung in einer vertretbaren Größenordnung bleiben müssen. Das gilt insbesondere, wenn sich der Ausbau der PV beschleunigt. Uneinigkeit herrscht hingegen darüber, welche Beträge akzeptabel sind. Laut einer Forsa-Befragung sind Verbraucher bereit, für den Ausbau der Solarenergie zusätzliche Kosten zu übernehmen. Der akzeptable Betrag wird auf sechs bis zehn Prozent der eigenen Stromrechnung beziffert. Das entspricht einem Aufschlag in der Größenordnung von zwei Cent je Kilowattstunde. Auf Dauer führt jedoch die regenerative Energieversorgung zu niedrigeren Stromkosten.

Video der Anhörung des Umweltausschusses des Deutschen Bundestags am 21. April 2010 (2:41 h)

Unterschiedliche Wachstumszahlen

Die Diskussion um die künftigen Belastungen der Verbraucher spitzt sich auf die Frage zu, wie viele Anlagen in den kommenden Jahren neu gebaut werden. Der VZBV rechnet für 2010 mit einem Zubau von acht bis zehn Gigawatt, also einer Verdopplung der installierten Solarlanlagen allein im Jahr 2010. Experten wie Professor Eicke Weber, Chef des Fraunhofer-Instituts für Solare Energiesysteme in Freiburg, gehen dagegen von einem moderaten Zuwachs in einer Größenordnung von sechs Gigawatt im Jahr 2010 aus. Das weitere Wachstum soll seiner Ansicht nach 20 Prozent in den Folgejahren betragen.

Finanzierung der Systemumstellung

Laut einschlägiger Rechenmodelle müssen Verbraucher während der nächsten Jahre höhere Elektrizitätskosten von zwei bis 3,5 Cent je Kilowattstunde schultern, um die notwendige rechtzeitige Systemumstellung zu finanzieren. Kostenerhöhungen, die sich in den Jahren der höchsten Belastung auf Beträge zwischen zehn und 15 Milliarden Euro pro Jahr summieren, liegen in den übrigen Jahren deutlich niedriger. Ab 2030 können sich Verbraucher über Kostensenkungen von bis zu 40 Milliarden Euro pro Jahr freuen.

In den vergangenen Jahrzehnten wurde sowohl die Steinkohle (Kohlepfennig!) als auch die Atomenergie mit Geldmitteln in dieser Größenordnung gefördert: Geld, das die Verbraucher über Steuerzahlungen aufbringen mussten. Einen langfristigen Vorteil für Verbraucher gab es dadurch allerdings nicht - im Unterschied zur Förderung der Solarenergie.

Abgespeckte Förderprogramme

Stimmt der Bundesrat dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz zu, sinken die Fördersätze für Dachanlagen zum 1. Juli 2010 um 16 Prozent. Besitzer von Photovoltaikanlagen auf Gebäuden bekommen dann nur noch 33 Cent je Kilowattstunde. Eine Extraprämie gibt es lediglich für Haushalte, die mehr als 30 Prozent ihres Stroms selber nutzen. Für PV-Strom von Freiflächen soll es 15 Prozent weniger geben, die Förderung von Solaranlagen auf Brachflächen sinkt um elf Prozent. Neue PV-Anlagen auf Ackerflächen erhalten künftig keine Vergütung mehr. Alle Änderungen betreffen Anlagen, die nach dem 1. Juli 2010 in Betrieb gehen. Für bereits angeschlossene Solaranlagen ändert sich nichts, ebenso für PV-Besitzer, die bis zum 25. März 2010 einen Bebauungsplan hatten und ihre Anlage bis zum Jahresende realisieren.

Bundesrat gegen Solar-Kappung

Der Bundesrat hat den Deutschen Bundestag aufgefordert, die von den Koalitionsfraktionen vorgeschlagene einmalige zusätzliche Absenkung der Vergütung für Solarstrom zum 1. Juli 2010 auf höchstens zehn Prozent zu begrenzen. Nun hat der Bundesrat den Vermittlungsausschuss angerufen. Bei Redaktionsschluss war das Ergebnis noch nicht absehbar.

Der grüne Abgeordnete und energiepolitische Sprecher Hans-Josef Fell sagte dazu am 6. Mai 2010 vor dem Bundestag: „Sie schreiben selbst in der Begründung der heutigen Gesetzesnovelle zur Solarvergütung, dass die vorgesehenen Maßnahmen in ihrer Kombination grundsätzlich dazu geeignet seien, den Zubau zu verlangsamen und den derzeitigen übermäßigen Ausbau auf eine Größenordnung zurückzuführen die für die Erreichung der deutschen Ausbauziele ausreichend sei. Was sind denn Ihre Ziele? Sie wissen, wenn Sie Laufzeitverlängerung für Atomreaktoren durchsetzen wollen, dann muss eben das erfolgreiche Wachstum der Erneuerbare Energien jetzt schnell ausgebremst werden", so Hans-Josef Fell, einer der Autoren des EEG-Gesetzes. „Aber Aribert Peters vom Bund der Energieverbraucher hat in der Anhörung doch die wahren Strompreistreiber genannt: Die vier großen Stromkonzerne, die durch ihre Marktbeherrschung mit zusätzlichen Gewinnen von jährlich sechs Milliarden Euro die Strompreise oder jegliche Gegenleistung erhöhten. Wir nehmen Ihre Beteuerungen zum Schutze der Stromkunden vor überhöhten Strompreisen nicht mehr ernst, denn wir vermissen Ihre politischen Aktionen zur Verhinderung dieser Abzocke der Atom- und Kohlekonzerne."

Video des Redebeitrages von Hans-Josef Fell (B90/GRÜNE) am 06.05.2010

(40. Sitzung, TOP 6, Solarstromförderung) Dauer: 13:14 min

mit Zwischenfragen von Christian Hirte (CDU/CSU) und Michael Kauch (FDP)

letzte Änderung: 18.01.2019