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Archiv: Meldungen zum EEG aus 2013

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Zu den aktuellen Meldungen zum EEG

Erfolgreiche Manipulation der Öffentlichkeit

Pressemitteilung vom Bund der Energieverbraucher e.V. am 19. Dezember 2013

Pressemitteilung vom Bund der Energieverbraucher e.V.

Erfolgreiche Manipulation der Öffentlichkeit

(19. Dezember 2013) Mit fünf Milliarden Euro jährlich sollen private und mittelständische Energieverbraucher die Strompreise der Großindustrie subventionieren. Das hat die Bundesregierung mit der Befreiung von der EEG-Umlage in § 41 des EEG beschlossen.

Die betroffenen Verbraucher haben über den Bund der Energieverbraucher dagegen Beschwerde in Brüssel eingelegt. Mit Erfolg, denn die Kommission hat ein Verfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen dieser Befreiungsregelung eingeleitet.

Im Erfolgsfall haben Verbraucher und Mittelstand fünf Milliarden Euro jährlich mehr in der Tasche. Das ist Kaufkraft, die zahllose neue Arbeitsplätze in Deutschland entstehen lassen würde. Im Erfolgsfall würden die Strompreise für Verbraucher um rund zwei Cent je Kilowattstunde sinken, ohne dass die Förderung für Erneuerbare vermindert würde. Im Erfolgsfall wären hunderttausende Verbraucher entlastet, die ihre Stromrechnung nicht mehr bezahlen können und den Strom gesperrt bekommen.

Bestürzend ist das gestrige Medienecho auf diese für alle Verbraucher und den Mittelstand gute Nachricht. Die EU gefährde den Industriestandort Deutschland. Deutschland solle de-industrialisiert werden. Zu Worte kommen in der Tagesschau und in fast allen Medien nur Vertreter der Chemie- und Metallindustrie.

Wo bleiben die Stimmen der vor kurzem noch so lauten Strompreisbremser? Warum schweigen die Mittelstandsvereinigungen? Wo bleiben diejenigen, die sich die Gerechtigkeit auf die Fahnen geschrieben haben? Warum wettern selbst die Grünen und die Branche der Erneuerbaren gegen das Beihilfeverfahren? Warum schweigen all diejenigen, die sich für eine sozial gerechte Energiewende einsetzen? Warum stimmen selbst sonst kritische Stimmen, von den Grünen über die Linken bis zur TAZ in diesen Tenor ein? Warum lässt sich die Bundesregierung vor den Karren der Großindustrie spannen?

Kurz: Warum haben die wenigen von Umlagen befreiten finanzkräftigen Firmen die vollständige mediale Hoheit gewinnen können?

Die Antwort ist eine in der Öffentlichkeit unbekannte Tatsache: Große Teile der Chemie- und Metallindustrie bearbeiten seit Wochen in einer bespiellosen Kampagne mit vielen hunderten von Mitarbeitern systematisch die Medien, um Stimmung gegen die „drohende Gefahr“ aus Brüssel zu machen. Es wurden dafür ganze neue Stäbe und Abteilungen eingerichtet. Selbst die Bundeskanzlerin und der SPD-Chef Gabriel haben sich vor diesen Karren spannen lassen, so als hätten sie ihren Amtseid auf die Interessen der Großindustrie und nicht das Wohl des deutschen Volkes geleistet.

„In diesem Ausmaß hat sich die Öffentlichkeit bisher noch nie für dumm verkaufen lassen, das ist absolut beispiellos“, erklärt der Vorsitzende des Bund der Energieverbraucher e.V. Dr. Aribert Peters. Der Verband fordert, dass ausnahmslos alle Stromverbraucher mit dem gleichen Betrag für die EEG-Umlage einzustehen haben.

EEG-Befreiungen rechtswidrig – EU-Kommission hilft Verbrauchern

Pressemitteilung vom Bund der Energieverbraucher e.V. am 18. Dezember 2013

Pressemitteilung vom Bund der Energieverbraucher e.V.

EEG-Befreiungen rechtswidrig – EU-Kommission hilft Verbrauchern

(18. Dezember 2013) Vor zwei Jahren am 1. Dezember 2011 hatte sich der Bund der Energieverbraucher über die EEG-Befreiungen in Brüssel beschwert und eine sofortige Aussetzung bis zum Abschluss des Prüfungsverfahrens gefordert. Nun endlich hat die EU-Kommission ein Verfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet.

Das EEG hat in der Vergangenheit einen wesentlichen Beitrag zu einer nachhaltigen Entwicklung der Energieversorgung geleistet. Gegenstand unserer Beschwerde ist lediglich die Befreiung von der EEG-Umlage für bestimmte Industriebetriebe in § 41 EEG. Diese Ausnahmen stellen eine rechtswidrige staatliche Beihilfe dar und verstoßen gegen Artikel 107 (1) des Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV).

Der Befreiungsmechanismus bewirkt, dass mittelständische Unternehmen und private Haushalte mit ständig und weitgehend grundlos steigenden Strompreisen konfrontiert werden, ohne dass eine messbare Wettbewerbslage für die begünstigten Unternehmen überhaupt vom deutschen Gesetzgeber nachgewiesen worden wäre. Die Ausnahmeregeln für Großindustrie bläht die Umlage um rund 1,3 Cent je Kilowattstunde auf. Mittelstand und Haushaltskunden müssen dafür umso mehr zahlen, 4 Milliarden Euro im Jahr 2014 (Erik Gawel, Energiewirtschaftliche Tagesfragen Heft 10, 2013, Seite 29).

Zudem hat Deutschland gegen die Anmeldepflicht für Beihilfen verstoßen (Artikel 108 (3) AEUV iVm Artikel 2 und 3 der Verordnung des Rats Nr. 659/1999/EG). Solche Beihilfen sind nach Artikel 36 AEUV nur in Ausnahmefällen zulässig, die hier nicht vorliegen.  (weitere Details Das EEG)

Anderslautende Darstellungen weist der Verein heute entschieden zurück: „Unsere Beschwerde darf weder von der Kommission, noch von den Lobbygruppen, die seit langem gegen das EEG polemisieren, als Vorwand für einen Angriff auf das EEG missbraucht werden. Der Bund der Energieverbraucher will das EEG retten und nicht zerstören. Denn es hat sich hervorragend bewährt“, betont der Vereinsvorsitzende Dr. Aribert Peters (weitere Infos unter „Energiewende oder Energiewendeende“ . Die neue Bundesregierung fordert er auf, die EEG-Befreiungen gänzlich zu streichen oder zumindest drastisch zu reduzieren. Denn diese Befreiungen sind ungerecht und ungerechtfertigt. Sie belasten Verbraucher und Mittelstand ohne zusätzlichen Fördereffekt für die Erneuerbaren. Sie erhöhen die EEG-Umlage und vernichten durch diese Mehrbelastung zahlreiche Arbeitsplätze im Mittelstand.

Der Bund der Energieverbraucher hat bereits mit der Beschwerde gegen die vollständige Netzentgeltbefreiung für Großbetriebe nach § 19 Abs. 2 Satz 2, dem sogenannten Mitternachtsparagraphen einen Treffer gelandet. Die Kommission hat aufgrund unserer Beschwerde am 6. März 2013 ein förmliches Beihilfeverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet. Die Netzentgeltbefreiung wurde vom Gesetzgeber bereits wieder rückgängig gemacht. Details hier und hier.

Verbraucher können sich über die beiden vom Bund der Energieverbraucher angestoßenen Beihilfeverfahren der Kommission freuen. Denn sie könnten die Stromrechnung für Haushalte und Mittelstand um nahezu zwei Cent je Kilowattstunde vermindern. Für einen Durchschnittshaushalt sind das rund 70 Euro im Jahr.

Beihilfeverfahren der EU am 18. Dezember 2013?

Im Streit um milliardenschwere Industrie-Rabatte beim Ökostrom macht die EU-Kommission Druck.

Beihilfeverfahren der EU am 18. Dezember 2013?

(15. November 2013) Im Streit um milliardenschwere Industrie-Rabatte beim Ökostrom macht die EU-Kommission Druck. Am 18. Dezember will sie ein Beihilfe-Verfahren gegen Deutschland einleiten, wie die in Düsseldorf erscheinende "Rheinische Post" aus Berliner Kreisen erfuhr.

Der Bund der Energieverbraucher e.V. hatte am 2. Dezember 2011 die EU über die rechtswidrige Ausnahmeregelungen des Erneuerbare Energien Gesetzes informiert und vorgetragen, dass Deutschland mit dieser Regelung gegen die Pflicht zur Anmeldung einer Beihilfe verstoße. Im Juni 2012 hat die Generaldirektion Wettbewerb der EU-Kommission gegen Deutschland ein Beihilfeverfahren eingeleitet (Aktenzeichen SA.22995 2011/CP). Nunmehr wird für den 18. Dezember 2013 mit der Einleitung eines förmlichen Beihilfeverfahrens nach Artikel 107 und 108 AEUV gerechnet.

Eine zeitgleich bei der EU eingereichte Beschwerde des Bund der Energieverbraucher e.V. gegen die Befreiung von den Netzentgelten hatte bereits im März 2013 zur Eröffnung eine förmlichen Beihilfeverfahrens gegen die Bundesrepublik geführt.

Der Bund der Energieverbraucher e.V. hält es für sehr befremdlich, dass trotz der kritsche hohen Außenhandelsüberschüsse Deutschlands und dem drohenden Beihilfeverfahren die neue Koalition unbeirrt an den EEG-Befreiungsregeln festhalten will: Zu Lasten von Verbrauchern und Mittelstand. Der Bund der Energieverbraucher e.V. fordert dagegen eine völlige Streichung aller Ausnahmeregelungen.


EEG-Ausnahmen endlich abschaffen

Pressemitteilung vom Bund der Energieverbraucher e.V. am 6. November 2013

Pressemitteilung vom Bund der Energieverbraucher e.V.

EEG-Ausnahmen endlich abschaffen

(6. November 2013) Der Bund der Energieverbraucher e.V. verlangte heute in Unkel die Abschaffung aller EEG-Befreiungen:

  • Die Exportindustrie braucht keine Subventionen, denn es geht ihr blendend. „Die Exportüberschüsse sind das Problem, nicht die fehlende internationale Wettbewerbsfähigkeit“, so der Vereinsvorsitzende Dr. Aribert Peters.
  • Die EEG-Befreiungen sind ein ungeeignetes und zudem gesetzwidriges Instrument der Industrieförderung. Es handelt sich um unerlaubte Beihilfen. Deshalb hat der Bund der Energieverbraucher e.V. auch dagegen Beschwerde bei der EU eingelegt. Daraufhin hat die Kommission im Juni 2012 ein Beihilfeverfahren gegen die Bundesrepublik eingeleitet (Aktenzeichen SA 22995/CP).
  • Weil es keine sachliche Rechtfertigung für eine EEG-Befreiungen gibt, kann es auch kein Kriterium für die Abgrenzung zwischen richtigen und falschen Befreiungen geben. Jeder Versuch, dies durch ein Gesetz zu kaschieren, muss scheitern.
  • Arbeitsplätze im Mittelstand gehen durch die EEG-Ausnahmen verloren, weil der Mittelstand und die Verbraucher die fehlenden Mittel aufbringen müssen. Der Mittelstand wird unnötig belastet und die Kaufkraft der Verbraucher wird vermindert.
  • Die durch EEG-Ausnahmen heruntersubventionierten Strompreise wirken international als Magnet für Industrieunternehmen auf der Suche nach subventionierten Standorten.
  • Die EEG-Ausnahmen schaden der Energiewende und dem raschen Ausbau erneuerbarer Energien. Denn sie blähen die EEG-Umlage auf und vermindern dadurch die Akzeptanz der Energiewende. Deshalb kommen sie auch den Stromkonzernen zugute.

„Die EEG-Ausnahmen sind ein ungesetzliches Geschenk der Politik an Großindustrie und Stromkonzerne. Sie gehören nicht auf den Prüfstand sondern in den Mülleimer“ folgert der Bund der Energieverbraucher e.V.

Energieverbraucher fordern: EEG verbessern, nicht abschaffen

Pressemitteilung vom Bund der Energieverbraucher e.V. am 10. Oktober 2013

Pressemitteilung vom Bund der Energieverbraucher e.V.

Energieverbraucher fordern: EEG verbessern, nicht abschaffen

(10. Oktober 2013) „Der weitere rasche Ausbau der Erneuerbaren ist richtig und muss fortgesetzt werden", forderte heute in Unkel Dr. Aribert Peters, der Vorsitzende des Bundes der Energieverbraucher e.V. Das EEG sei das richtige Instrument dafür, müsse jedoch deutlich reduziert werden, so Peters weiter. Dann könnten die Umlagen für Verbraucher sinken statt zu steigen. Der Verbraucherverein führt dazu folgende Fakten ins Feld:

  • Von der geplanten Erhöhung der EEG-Umlage auf über 6 Cent je Kilowattstunde entfallen nur ganze 2,5 Cent je Kilowattstunde auf die Förderung der erneuerbaren Energien. Der Rest ist unnötiger Ballast und muss abgeworfen werden (Berechnungen des Branchenverbands BEE).
  • Die Ausnahmeregeln für Großindustrie bläht die Umlage um rund 1,3 Cent je Kilowattstunde auf. Mittelstand und Haushaltskunden müssen dafür umso mehr zahlen, 4 Milliarden Euro im Jahr 2014 (Erik Gawel, Energiewirtschaftliche Tagesfragen Heft 10, 2013, Seite 29). Die Deutsche Exportindustrie braucht keinen Schutz: Die Außenhandelsbilanz schloss im Jahr 2012 mit dem zweithöchsten Überschuss seit Einführung der Außenhandelsstatistik im Jahr 1950 in Höhe von 188,1 Milliarden Euro ab. Der Bund der Energieverbraucher e.V. hat gegen die Ausnahmeregeln eine Beschwerde wegen unzulässiger Beihilfe bei der EU-Kommission in Brüssel eingereicht. Die Strompreise der deutschen Wirtschaft wurden im Jahr 2012 von der Bundesregierung in einer Größenordnung von 13 Milliarden Euro entlastet.
  • Der Rückgang der Börsenstrompreise erhöht die EEG-Umlage um rund 1,5 Cent je Kilowattstunde. Warum sollen die Stromkäufer ein Geschenk, nämlich geringere Strompreise, auf Kosten der Allgemeinheit bekommen, finanziert über die EEG-Umlage? Das genau ist nämlich derzeit der Fall. Denn die Erneuerbaren werden ja an der Börse deutlich günstiger verkauft, als sie an Vergütung erhalten. Aber die Stromhändler geben die Einkaufspreissenkungen nicht an ihre Kunden weiter.
  • Der Erfolg der Erneuerbaren wird zur existenziellen Bedrohung für die großen Stromkonzerne. Die FDP wollte die Erneuerbaren stoppen und hat die Quittung von den Wählern erhalten. Der Bund der Energieverbraucher e.V. hat deshalb Philipp Rösler und Rainer Brüderle schon 2012 mit der „Trüben Funzel" bedacht.
  • Die EEG-Umlage ist nur für die Hälfte der Strompreissteigerungen in den letzten zehn Jahren verantwortlich. Der Strompreis stieg um zwölf Cent je Kilowattstunde: von 17 auf fast 29 Cent. Die EEG-Umlage liegt bei sechs Cent je Kilowattstunde. Der Umstand, daß sich die "Großen Vier" den größeren Brocken der - meist sogar  unrechtmäßigen Preissteigerungen davon in die Tasche gesteckt haben, soll möglichst schnell ins Vergessen gerückt werden.

Der Verbraucherverband folgert: „Eine wohldurchdachte Reform der Förderung entlastet die Verbraucher und beschleunigt den Ausbau der Erneuerbaren. An den Pfeilern des erfolgreichen EEG kann und muss unbedingt festgehalten werden: Unbegrenzte Abnahmeverpflichtung und Einspeisevorrang für erneuerbare Energien".

Keine Strompreisgeschenke mehr

Wie die EEG-Umlage gesenkt werden kann, dazu gibt es viele Vorschläge. Eine Idee von Andreas Henze aus Freising verdient dabei besondere Beachtung.

Keine Strompreisgeschenke mehr

Wie die EEG-Umlage gesenkt werden kann, dazu gibt es viele Vorschläge. Eine Idee von Andreas Henze aus Freising verdient dabei besondere Beachtung.

(20. September 2013) Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist das zentrale Instrument, um 100 Prozent erneuerbaren Strom zu bekommen. Seine Kosten werden über eine Umlage von fast allen Stromkunden über den Strompreis getragen. Die Höhe der EEG-Umlage – 5,3 Cent je Kilowattstunde mit weiter steigender Tendenz – trifft alle Bürger hart, weil es den Strompreis um diesen Betrag verteuert. Das EEG regelt den Ausgleich zwischen den Interessen von Stromherstellern, Stromverbrauchern und dem Ausbau erneuerbarer Energien. Die Auseinandersetzung um das EEG ist deshalb ein zentrales politisches Schlachtfeld, auf dem in den kommenden Monaten die wichtigsten Kämpfe um die Energiewende ausgetragen werden.

510 Börsenpreis

Der Börsenpreis ist für alle Stromkäufe einheitlich so hoch, wie das teuerste Stromangebot, das für die Befriedigung des Stromverbrauchs notwendig ist. Werden die Erneuerbaren so günstig angeboten, dass sie auf jeden Fall über die Börse verkauft werden – so lautet die Vorschrift – dann kommen teurere Stromangebote nicht mehr zum Zug. Der für alle gleiche Börsenpreis sinkt dadurch um den Betrag Delta: Der Merit-Order-Effekt.

Merit-Order und EEG-Umlage

Das EEG garantiert dem Einspeiser eine feste Vergütung über 20 Jahre. Die Mittel dafür bringen die Stromkunden durch die oben genannte Umlage auf. Der eingespeiste erneuerbare Strom wird laut gesetzlicher Verpflichtung an der Strombörse verkauft. Der Verkaufserlös mindert die von den Kunden aufzubringende Umlage.

Der erneuerbare Strom senkt durch das erhöhte Angebot an der Strombörse den Preis, zu dem dort alle Verkäufe gehandelt werden, um einen Betrag Delta. Experten sprechen vom „Merit-Order-Effekt“. Er dürfte zwischen einem und drei Cent je Kilowattstunde liegen.

Um diesen Betrag Delta bekommen alle Käufer an der Börse ihren Strom günstiger. Die Betreiber konventioneller Kraftwerke erzielen an der Börse einen um Delta verringerten Erlös, sofern sie überhaupt dort ihren Strom wegen der erneuerbaren Erzeugung noch verkaufen können.

Der Betrag Delta verringert auch die Erlöse für den EEG-Strom an der Börse im Vergleich zum Börsenpreis, der sich ohne Erneuerbare ergeben hätte. Dieser Minderertrag muss über die EEG-Umlage von allen Stromkunden zusätzlich aufgebracht werden.

Internalisierung des Merit-Order-Effekts

Andreas Henze und Dr. Andreas Horn vom Verein Sonnenkraft Freising schlagen in einem Diskussionspapier vor, den Börsenpreis für alle Stromkäufer um den Betrag Delta – den Merit-Order-Effekt – zu erhöhen. Zuvor muss für jeden Börsentag aufs Neue das Delta beziffert werden, also die Differenz zwischen dem Börsenpreis mit und ohne erneuerbare Energien. Der Börsenpreis ohne erneuerbare Energien dürfte nur schwer zu ermitteln sein, weil dann die Marktsituation und die Angebote völlig anders wären.

Die Logik dahinter: Warum sollen die Stromkäufer ein Geschenk, nämlich geringere Strompreise, auf Kosten der Allgemeinheit bekommen, finanziert über die EEG-Umlage? Das genau ist nämlich derzeit der Fall. Denn die Erneuerbaren werden ja an der Börse deutlich günstiger verkauft, als sie an Vergütung erhalten.

Ein zweites Argument führen die beiden Freisinger an: Wenn der Anteil der Erneuerbaren auf 50 oder 100 Prozent ansteigt, dann nähert sich der Börsenpreis dem Wert Null, weil es über das Wechselspiel von Angebot und Nachfrage keine richtige Preisbildung mehr gibt. Eine Anpassung der Börsenregeln ist also in naher Zukunft ohnehin unumgänglich.

Die Mehrerlöse (Delta mal Handelsvolumen der Börse) verringern die EEG-Umlage. Sie liegen in der Größenordnung von mehr als drei Milliarden Euro (Handelsvolumen EEX-Spotmarkt 2011: 314 TWh).

Umsetzung

Der Vorschlag kann verwirklicht werden durch eine Änderung der gesetzlichen Regelungen für den Börsenhandel mit Strom. Auch müsste der außerbörsliche Handel in diese Regelung einbezogen werden.

PS: Auch durch Aufhebung oder Reduzierung der Ausnahmeregelung bei der Erhebung der EEG-Umlage ließe sich die EEG-Umlage deutlich vermindern.

Industrierabatte laufen aus dem Ruder

Verbände kritisieren

Verbände kritisieren: Industrierabatte laufen aus dem Ruder

(06. September 2013) Die Kosten für die Befreiung energieintensiver Unternehmen von der EEG-Umlage laufen aus dem Ruder, meint die Deutsche Umwelthilfe. Nach 2,7 Milliarden Euro im letzten Jahr 2012 und fast fünf Milliarden Euro im laufenden können die von der Industrie eingesparten Stromkosten 2014 schon deutlich über sieben Milliarden Euro steigen, würden alle beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle beantragten Befreiungen genehmigt. 2014 werden dann bei einer nationalen Bruttostromerzeugung von 600 TWh rund 120 TWh privilegiert.

Dabei ist die Befreiung von der Ökostrom-Umlage nur ein Baustein in einem Privilegierungsgebäude, mit dem die Regierung die energieintensive Industrie angeblich vor Wettbewerbsnachteilen schützen will. Die Bundesregierung hat in ihrer Industrie-Förderpolitik jedes Maß verloren. Sie hat die Industrierabatte für Strompreise auf zwölf Milliarden Euro beziffert, so Recherchen des Bundes der Energieverbraucher. Die Entlastungen der Industrie auf Kosten aller anderen Stromverbraucher und Steuerzahler müssen weit zurückgefahren und insbesondere in jedem Einzelfall davon abhängig gemacht werden, dass Unternehmen, die entlastet werden wollen, eigene Beiträge zur Energiewende, zum Beispiel durch Umsetzung von Effizienz- und Energiesparmaßnahmen im eigenen Betrieb nachweisen.

Für eine Bedrohung der Wettbewerbsfähigkeit deutscher Betriebe durch die Energiewende gibt es keinen einzigen volkswirtschaftlich tragfähigen Hinweis. Im Gegenteil sind durch den Zubau erneuerbarer Energien die Großhandelspreise an der Strombörse sogar von rund sechs Cent in 2008 auf derzeit knapp drei Cent gesunken. Der Handelsbilanzüberschuss hat 2012 mit 188 Milliarden Euro und über sieben Prozent des Bruttoinlandproduktes den zweithöchsten Wert seit 1950 erreicht und wird dieses Jahr noch weiter wachsen.

EEG-Umlage

Rechnen Sie doch selbst!

EEG-Umlage: Rechnen Sie doch selbst!

(20. Juni 2013) Wie entwickelt sich die Umlage für den Strom aus Erneuerbaren Energien bis 2017? Damit sich jeder diese Frage beantworten kann, hat Agora Energiewende eine Software entwickeln lassen, die mit wenigen Mausklicks ausrechnet, wie politische Entscheidungen die EEG-Vergütung beeinflussen. Das Programm ist Excel-basiert und erfordert zur Bedienung nur geringe Vorkenntnisse.

Der EEG-Rechner steht ab sofort auf der Internetseite von Agora Energiewende zum kostenfreien Download zur Verfügung.

EEG: Entlastungsvolumen steigt um 1,5 Milliarden Euro

Regierung ging 2011 von 700 Millionen aus

EEG: Entlastungsvolumen steigt um 1,5 Milliarden Euro

(11. Juni 2013) Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat die Unternehmen aufgelistet, die 2013 unter die besondere Ausgleichsregelung des EEG fallen. 2055 Firmen hatten einen Antrag gestellt, bei 1691 Unternehmen mit 2262 Abnahmestellen wurde er genehmigt. Mit der Absenkung des Schwellenwertes von 10 GWh auf 1 GWh habe sich die Zahl der Unternehmen unter der besondere Ausgleichsregelung mehr als verdoppelt, hieß es. 2012 profitierten 734 Unternehmen mit 979 Abnahmestellen.

Da für die erste GWh seit 2013 in jedem Fall die volle EEG-Umlage zu zahlen ist, hat sich die Menge des entlasteten Stroms hingegen von 85.000 GWh um etwas mehr als 10% auf 94.181 GWh erhöht. Das Entlastungsvolumen stieg wegen der von 3,592 auf 5,277 Cent je kWh gestiegenen EEG-Umlage gegenüber 2012 von 2,5 Mrd auf 4 Mrd Euro an. Das Bundesumweltministerium hatte bei der Ausweitung der Ausnahmeregelung im Jahr 2011 versichert, das Entlastungsvolumen stiege um 700 Millionen Euro (siehe Erfahrungsbericht 2011 zum EEG, Stand 3.5.2011).

Unter die 2262 entlasteten Abnahmestellen entfallen 53 auf Schienenbahnen, 228 auf den Rohstoffabbau und davon 68 auf die Gewinnung von fossilen Energierohstoffen sowie 372 auf die Nahrungs- und Futtermittelbranche. Breit vertretene Sektoren sind u. a. Textil-, Grundstoff-, Papier-, Glas-, Zement- und metallverarbeitende Industrie. Anträge zur Inanspruchnahme der besonderen Ausgleichsregelung der EEG-Umlage für 2014 sind bis zum 1. Juli 2013 einzureichen.

Legalisierter Diebstahl

Gebühren für EEG-Befreiung

Legalisierter Diebstahl: Gebühren für EEG-Befreiung

(4. April 2013) Das Bundesumweltministerium will für die Befreiung von der EEG-Umlage die Firmen zur Kasse bitten. Es geht um rund sechs Millionen Euro an Verwaltungskosten.

Der Bund der Energieverbraucher e. V. hält die besondere Ausgleichsregelung für einen schlecht legalisierten Diebstahl und hat dagegen rechtliche Schritte unternommen.  Auch wenn man darauf Steuern und Gebühren erhebt, wird daraus noch nichts Legales und Richtiges. Darüber hinaus sind diese Regelungen auch politisch falsch.

Hinzu kommt, dass das geplante Gebührenaufkommen die Verwaltungskosten um rund eine Millionen Euro übersteigt. Mit welchem Recht greift sich der Staat von den befreiten Firmen eine „Marge“ ab?

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letzte Änderung: 18.01.2019