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Archiv: Meldungen zum EEG aus 2014

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Zu den aktuellen Meldungen zum EEG

EuGH verbietet Österreichs Begünstigung für Großkunden bei Ökostrom

Pressemitteilung vom Bund der Energieverbraucher e.V. vom 11. Dezember 2014

Pressemitteilung vom Bund der Energieverbraucher e.V.

EuGH verbietet Österreichs Begünstigung für Großkunden bei Ökostrom

Deutsche Regelung fragwürdig

(11. Dezember 2014) Der EuGH hat heute die Begünstigung von Großkunden bei den Ökostrom-Preisen in Österreich verboten. Damit wird eine Entscheidung der EU-Kommission vom März 2011 bestätigt. Der EuGH erklärte, die "teilweise Befreiung von der Verpflichtung zur Abnahme von Ökostrom, die Österreich energieintensiven Unternehmen zu gewähren beabsichtigt, stellt eine verbotene staatliche Beihilfe dar". Der Industriedeckel sieht vor, dass große Stromverbraucher von einem Teil der Mehrkosten durch die Ökostromzuschläge befreit werden, wenn die Aufwendungen für Ökostrom höher als 0,5 Prozent des Nettoproduktionswertes sind. Der Staat Österreich hatte gegen die Kommissionsentscheidung Klage beim EuGH eingereicht. Diese Klage wurde heute vom EuGH abgewiesen (Aktenzeichen T-251/11, Entscheidung vom 11.12.2014).

Auch gegen die Befreiung der Großverbraucher von der EEG-Umlage in Deutschland hatte die Kommission am 18. Dezember 2013 eine förmliche Entscheidung gefällt (C(2013) 4424 final). Vorausgegangen war eine Beschwerde des Bund der Energieverbraucher e.V. bei der Kommission. Die Ausnahmen von der Umlage für energieintensive Unternehmen sind demnach unerlaubte staatliche Beihilfen, die nicht zu rechtfertigen sind. Gegen diese Entscheidung hatte die Bundesrepublik und einige begünstigte Betriebe vor dem EuGH Klage eingereicht. Vor kurzem hat die Kommission jedoch diese Ausnahmen nachträglich doch noch weitgehend genehmigt, nachdem zuvor die Beihilferichtlinien geändert worden waren.

Die nicht befreiten Betriebe und Haushaltskunden müssen dadurch jährlich rund fünf Milliarden Euro zusätzlich aufbringen. Je Haushalt erhöht sich die Stromrechnung dadurch um jährlich etwa 60 Euro. Ohne diese Befreiungen läge die jährliche Zahl der Stromsperren deutlich unter der gegenwärtigen Zahl von 344.798. Der Bund der Energieverbraucher e.V. wird nach Vorliegen der Kommissionsentscheidung für Deutschland deren Rechtmäßigkeit einer Prüfung unterziehen und gegebenenfalls Klage beim EuGH erheben.

Brüssel billigt Ökostrom-Rabatte

Stehen mit den nunmehr geänderten EU-Beihilfevorschriften im Einklang.

Brüssel billigt Ökostrom-Rabatte

(8. Dezember 2014) Die EU-Kommission hat nach eingehender Prüfung entschieden, dass die deutschen Unternehmen bewilligten Beihilfen im EEG 2012 in Höhe von fünf Milliarden Euro mit den nunmehr geänderten EU-Beihilfevorschriften im Einklang stehen. Nur ein kleiner Teil der Befreiungen sei höher als zulässig gewährt worden und müsse für 2013 und 2014 zurückgezahlt werden.

Die Kommissionsentscheidung ist noch nicht veröffentlicht.

Sie steht in krassen Gegensatz zur Entscheidung der Kommission über die Eröffnung zur Eröffnung des Beihilfeverfahrens. Die Kommission hat dem politischen Druck nachgegeben. Ob die Kommissionsentscheidung dem geltenden Recht entspricht oder ob Rechtsmittel dagegen einzulegen sind, wird der Bund der Energieverbraucher e.V. prüfen, sobald der Entscheidungstext veröffentlicht ist.

Pressemitteilung dazu: Staatliche Beihilfen: Kommission genehmigt deutsche Beihilferegelung für erneuerbare Energien (EEG 2012) und ordnet Teilrückforderung an

Kommissionsinformation: SA.33995 Support of renewable electricity and reduced EEG surcharge for energy-intensive users

Bundesgerichtshof

EEG ist verfassungskonform

Bundesgerichtshof: EEG ist verfassungskonform

(14. September 2014) Der Bundesgerichtshof hat die EEG-Umlage als verfassungskonform bezeichnet (Urteil vom 25. Juni 2014 - Az. VIII ZR 169/13). Geklagt hatte das Textilunternehmen Drechsel, das jetzt beim Bundesverfassungsgericht eine Klage gegen das EEG eingereicht hat.

Das ändert sich für Photovoltaikanlagen im Erneuerbare-Energien-Gesetz EEG

Pressemitteilung vom Bund der Energieverbraucher e.V. am 17. Juli 2014

Pressemitteilung vom Bund der Energieverbraucher e.V.

Das ändert sich für Photovoltaikanlagen im Erneuerbare-Energien-Gesetz EEG

(17. Juli 2014) Bundestag und Bundesrat haben das neue EEG beschlossen. Damit bleibt es beim geplanten Inkrafttreten am 1. August 2014. Die meisten Regelungen gelten nur für die nach diesem Datum neu errichtete Anlagen.

510 Dunkle Wolken

Dunkle Wolken über der Photovoltaikbranche Foto: Thomas Seltmann

Zunehmende Bürokratie

Für die Erneuerbaren bringt das Gesetz neben grundsätzlichen Änderungen bei den großen Anlagen zahlreiche neue Detailregelungen und mehr Bürokratie. Die Planung und Realisierung der Anlagen wird dadurch immer komplizierter und Rechtssicherheit gibt es in vielen Fällen nur noch mit Hilfe eines Anwalts.

Kompliziert wird es beispielsweise für den der eine ältere Anlage um weitere Module ergänzt. Die einfache Erweiterbarkeit ist eigentlich ein technischer Vorteil der Photovoltaik. Doch der Gesetzgeber hat inzwischen mehrfach die  Vergütungs-Systematik geändert, sodass Teilanlagen manchmal getrennt abgerechnet werden müssen und dann nur ein Teil der Anlage dem Eigenverbrauch dienen kann.

Neuerungen ab August 2014

Das Hin-und-her im Gesetzgebungsverfahren macht einen vollständigen Überblick und verlässliche Aussagen schwierig – eine Lesefassung des Gesetzes mit den eingearbeiteten Änderungen liegt noch nicht vor. Nicht abschließend zu bewerten ist deshalb beispielsweise, welche Neuregelungen sich auch auf Bestandsanlagen auswirken oder die Erweiterung und Nachrüstung vorhandener Anlagen komplizierter oder teurer machen. Außerdem wurden weitere Regelungsbereiche aus dem Gesetz in noch zu beschließende Verordnungen ausgelagert. Deshalb hier die wichtigsten Regelungen für Solarbetreiber wie sie voraussichtlich kommen werden, jedoch ohne Gewähr:

Neuanlagen ab August 2014

Für Betreiber von Anlagen, die ab dem 1. August neu in Betrieb gehen, ist der Umfang der Neuerungen von der Anlagengröße abhängig:

  • Bei Anlagen bis 100 Kilowatt (kW) bleibt es bei der Einspeisevergütung, bis Ende 2015 auch bei Anlagen bis 500 kW.
  • Größere Anlagen (über 100 Kilowatt) müssen den Solarstrom künftig über die Strombörse vermarkten und erhalten als Ausgleich die Marktprämie. Diese Direktvermarktung war im alten EEG freiwillig.
  • Das kuriose „Marktintegrationsmodell“ aus dem 2012er-EEG gibt es für neue Anlagen nicht mehr. Es besagte, dass Betreiber von Anlagen größer 10 kW nur 90 Prozent des erzeugten Stroms bei Netzeinspeisung voll vergütet bekommen. Diese unpraktische und sinnlose Regelung auch für Bestandsanlagen abzuschaffen, wäre ein kleiner Bürokratieabbau gewesen.

 „Solarsteuer“ für Eigenverbrauch: Stattdessen hat sich die Regierung eine neue Schikane einfallen lassen, um die Bürokratie für Anlagen- und Netzbetreiber aufzublähen. Was bei  den vor zweieinhalb Jahren errichteten PV-Anlagen noch immer finanziell gefördert wird*, wird jetzt belastet:

  • Wer Solar- und BHKW-Strom selbst erzeugt und selbst verbraucht, bezahlt künftig einen Teil der EEG-Umlage: Zunächst 30 Prozent (für 2014 sind das 1,87 Cent), ab Januar 2016 sind es 35 und ab 2017 dann 40 Prozent der jeweils aktuellen Umlage, die derzeit 6,24 Cent beträgt.
  • Ausgenommen davon sind Anlagen bis 10 Kilowatt Leistung, übrigens auch BHKW-Anlagen bis zu dieser Leistung, allerdings nur für 10.000 Kilowattstunden eigenverbrauchten Strom. Außerdem befreit sind Inselanlagen ohne Netzanschluss und Erneuerbar-Vollversorger, die keine EEG-Förderung beanspruchen. Und ausgenommen sind auch Milliarden Kilowattstunden, die in Fossil- und Atomkraftwerken zum Betrieb der Kraftwerke notwendig sind.
  • Zu melden und zu zahlen ist die EEG-Umlage für Eigenverbrauch an den Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB). Vermutlich wird die Regierung demnächst eine Verordnung erlassen, die es den Netzbetreibern ermöglicht, die „Solarsteuer“ im Auftrag der ÜNBs einzutreiben. Das hätte den Vorteil dass der Anlagenbetreiber wie bisher nur einen Ansprechpartner hat – statt mit dem ÜNB einen weiteren.
  • Wer übrigens den eigenverbrauchten Strom nicht rechtzeitig bis Ende Mai des Folgejahres meldet, zahlt statt der ermäßigten die volle EEG-Umlage.
  • Ob es künftig für Bestands- und Neuanlagen eine Einführung oder Erhöhung der EEG-Umlage gibt, wird auch Brüssel mitentscheiden. Das Ministerium hat den Konflikt darüber mit der EU-Kommission ins Jahr 2017 vertagt. Lediglich die Bagatellgrenze von 10 Kilowatt Anlagenleistung soll gesetzlich 20 Jahre garantiert sein.

Vergütung: Es bleibt zwar weiter bei der monatlichen Vergütungsabsenkung. Diese wird aber zunächst auf ein halbes Prozent reduziert und dann wie bisher entsprechend der Marktentwicklung geändert. Gesenkt wurde auch der Zielkorridor für den Photovoltaikausbau auf nur noch 2,4 bis 2,6 Gigawatt pro Jahr (zuvor 2,5 bis 3,5 GW). Bleibt der Ausbau darunter, sinkt die Vergütung langsamer oder kann sogar geringfügig steigen.

Bestehende Anlagen
  • Für rund 1,4 Millionen Anlagen, die bis Ende Juli 2014 in Betrieb genommen wurden, ändert sich nur wenig. Ohne Eingriffe in die Rechte der Anlagenbetreiber ist die EEG-Novelle anders als vielfach behauptet aber nicht geblieben. So müssen Anlagenbetreiber, die nicht schon vor dem August Solarstrom selbst verbraucht haben anstatt ihn einzuspeisen, EEG-Umlage bezahlen wenn sie erst nach dem Stichtag ihre Anlage auf Eigenverbrauch umstellen (siehe Tipp).
  • Wer bisher schon Solarstrom ohne Netzdurchleitung vor Ort an Mieter oder Nachbarn verkauft hat (Eigenverbrauch durch Dritte), zahlt künftig die volle EEG-Umlage. Bisher war die Umlage um zwei Cent ermäßigt.
  • Wer schon vor dem Stichtag eigenerzeugten Solarstrom selbst verbraucht hat, zahlt auch künftig keine EEG-Umlage, selbst wenn er die Anlage modernisiert und die Leistung um maximal 30 Prozent steigert.
Neues Anlagenregister

Mit dem EEG verabschiedet wurde eine neue Anlagenregisterverordnung. Das neue Anlagenregister verlangt von den Betreibern eine Reihe weiterer Angaben und verpflichtet sie auch zur Mitteilung von Änderungen und der Stilllegung von Anlagen. Das betrifft auch bestehende Anlagen. Wer seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld belegt werden kann.

Diese Angaben muss der Betreiber künftig anmelden:

  • Name, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse
  • Standort und ggf. Name der Anlage
  • sofern vorhanden, die Zugehörigkeit der Anlage zu einem Anlagenpark und dessen Name
  • die Energiequelle (z. B. Solarstrahlung)
  • die installierte Leistung der Anlage (Modulleistung in kWp)
  • ob der Betreiber für die Anlage Leistungen Zahlungsansprüche aus dem EEG geltend machen wird
  • ob der in der Anlage erzeugte Strom vollständig oder teilweise vom Anlagenbetreiber oder einem Dritten ohne Netzdurchleitung verbraucht wird
  • Inbetriebnahmedatum
  • ob es sich um eine Gebäudeanlage handelt oder die Anlage auf einer Freifläche oder einer sonstigen baulichen Anlage errichtet wurde
  • ob die Anlage mit technischen Einrichtungen ausgestattet ist, mit denen jederzeit die Einspeiseleistung ferngesteuert reduziert und die Ist-Einspeiseleistung vom Netzbetreiber abgerufen werden kann
  • der Name des Netzbetreibers und die Bezeichnung des Netzanschlusspunktes der Anlage mit Spannungsebene.

Wer an seiner bestehenden Anlage Änderungen vornimmt muss diese zusammen mit den noch fehlenden Angaben aus dieser Liste nachmelden.

Thomas Seltmann, 17.7.2014

Der Autor ist unabhängiger Experte und Autor für Photovoltaik und hat bei der Stiftung Warentest den Ratgeber „Photovoltaik – Solarstrom vom Dach“ veröffentlicht. www.photovoltaikratgeber.info

Details zu den Änderungen für PV-Betreiber:

Merkblatt des Bundesverband Solarwirtschaft zum EEG 2014 unter http://bsw.li/1n9ZGez

Ausführliche Vergütungstabellen unter www.solarwirtschaft.de/eeg-update

*) Tipp: Wer eine Anlage zwischen 2009 und März 2012 installiert hat, sollte prüfen, ob es sich lohnt die Anlage auf Eigenverbrauch umzustellen. Aufgrund der Strompreissteigerungen in den letzten Jahren ist das bei vielen Anlagen jetzt lukrativ.

Und wer schnell ist, profitiert doppelt: Anlagen ab 10 Kilowatt, die noch vor 1. August umgestellt werden, zahlen zumindest bis 2017 keine EEG-Umlage für den Eigenverbrauch. Das gilt für alle vor August 2014 in Betrieb genommene Anlagen.

Vergütungssätze für Solarstrom in Eurocent (für Anlagen bis 10 Kilowatt Leistung)

Inbetriebnahme

Januar 2010

Januar 2011

Januar 2012

Januar 2013

Januar 2014

Juli 2014

August 2014

Septem-ber 2014

Einspeisevergütung*

39,14

28,74

24,43

17,02

13,68

12,88

12,75

12,69

Vergütung für Eigenverbrauch**

22,76

12,36

8,05

-

-

-

-

-

EEG-Umlage auf Eigenverbrauch Anlage > 10 kW***

-

-

-

-

-

-

1,87

1,87

EEG-Umlage 2014 auf Direktverbrauch vor Ort durch Dritte

6,24 (bisher 4,24)

 

6,24

6,24

*) Auszug aus der vollständige Übersicht aller Vergütungssätze des Solarenergie-Förderverein Deutschland (SFV) unter http://sfv.de/lokal/mails/sj/verguetu.htm

**) hier nur für den üblichen Fall, dass nicht mehr als 30 Prozent des erzeugten Solarstroms direkt verbraucht werden

***) entfällt bei Anlagen vor August 2014 nur dann wenn Eigenverbrauch bereits vor 1.8.2014 stattgefunden hat

Almunia: Industrierabatte für 2012 bis 2014 zurückzuzahlen

Energieverbraucher begrüßen Rückzahlung

Almunia: Industrierabatte für 2012 bis 2014 zurückzuzahlen

(10. Juli 2014) Mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Ökostromförderung sei die Diskussion über die EEG-Reform noch nicht beendet und das deutsche Fördermodell noch nicht genehmigt, so Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia. Zur Erinnerung: Nach dem EuGH-Urteil dürfen EU-Staaten die Ökostromförderung nationalen Energieerzeugern vorbehalten, weil der Ausbau erneuerbarer Energien wichtiger eingeordnet wird als der freie Warenverkehr im Binnenmarkt.

Beim deutschen EEG gehe es aber um einen anderen Sachverhalt, nämlich um die §§ 30 und 110 des EU-Vertrags, also darum, wie bereits importierter Strom behandelt wird, so Almunia. Das Problem sei, dass die deutschen Stromimporte mit der EEG-Umlage belastet werden, während die EEG-Förderung aber nur inländischem Ökostrom zugutekomme. Das EEG wirke daher wie ein Zoll auf Stromimporte und dürfe so nicht bleiben, so Almunia. Das sei aber technisch lösbar.

Einigkeit mit der Bundesregierung gebe es im Prinzip über Ausnahmen von der EEG-Umlage für Anlagen zur Eigenstromproduktion in Industriebetrieben. Hier müssten nur noch Details geklärt werden. In Zukunft dürfe es keine Diskriminierung zwischen alten und neuen Anlagen mehr geben. Länger dauere die wettbewerbsrechtliche Prüfung der früheren Fassung des EEG aus 2012, so Almunia. Am Ende sei zu erwarten, dass zu Unrecht gewährte Beihilfen für die Jahre 2012 bis 2014 zurückgefordert werden müssten.

Der Bund der Energieverbraucher e.V. fordert die Rückzahlung an Verbraucher und nicht befreite Industriebetriebe.

EuGH entscheidet pro EEG

Der EuGH räumte den EU-Mitgliedsstaaten nun einen großen Freiraum bei der Förderung der erneuerbaren Energien ein.

EuGH entscheidet pro EEG

(4. Juli 2014) Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg räumte den EU-Mitgliedsstaaten nun einen großen Freiraum bei der Förderung der erneuerbaren Energien ein. Er lehnte die Klage eines finnischen Windparkbetreibers ab.

Dieser hatte durchsetzen wollen, dass er beim Verkauf seines Stroms nach Schweden genauso vom schwedischen Fördersystem für erneuerbare Energie profitiert wie dort ansässige Stromproduzenten. Das Gericht stellte fest, dass nationale Fördersysteme für erneuerbare Energien nicht für ausländischen Ökostrom geöffnet werden müssen. Ein national ausgerichtetes Fördersystem sei kein Verstoß gegen die Warenverkehrsfreiheit, sondern nach der geltenden EU-Richtlinie zur Förderung der erneuerbaren Energien erforderlich zur Erreichung der Klima- und Energieziele, so der EuGH. Zur Lösung des Problems verwiesen die Richter auf die von der EU-Richtlinie eingeführten Kooperationsmechanismen zur freiwilligen grenzüberschreitenden Zusammenarbeit.

Verbraucher fordern von Gabriel fünf Milliarden Euro zurück

Pressemitteilung vom Bund der Energieverbraucher e.V. am 30. Juni 2014

Pressemitteilung vom Bund der Energieverbraucher e.V.

Verbraucher fordern von Gabriel fünf Milliarden Euro zurück

(30. Juni 2014) Der Bund der Energieverbraucher e.V. hat Bundesumweltminister Gabriel aufgefordert, fünf Milliarden Euro an alle Verbraucher zurückzuerstatten. In diesem Umfang werden stromintensive Industriebetriebe von der EEG-Umlage befreit. Fünf Milliarden Euro dividiert durch die vierzig Millionen Haushalte des Landes ergibt für jeden Haushalt 125 Euro zusätzlich pro Jahr. Um diesen Betrag wäre die Stromrechnung der Haushalte geringer, gäbe es die Befreiungen nicht.  Auch wenn ein Teil dieses Betrags von mittelständischen Betrieben über deren Stromrechnung aufgebracht wird, werden doch damit über höhere Preise letztlich die Haushaltskunden belastet. Die Parteien hatten vor der Bundestagswahl versprochen, die Industriebefreiungen abzubauen und dadurch die EEG-Umlage zu reduzieren. An dieses Versprechen haben sich weder die CDU/CSU noch die SPD gehalten.

Den Beweis dafür, dass die Industriebefreiungen Arbeitsplätze erhalten, ist der Wirtschaftsminister schuldig geblieben. Im Gegenteil: Mehrere Untersuchungen belegen, dass die Energiepreise als Standortfaktor nur eine untergeordnete Bedeutung haben. Deutschland hat mehr Industriearbeitsplätze als vergleichbare Industrienationen und eine besorgniserregend hohe Exportstärke. Zudem entstehen neue Arbeitsplätze primär in kleinen und mittleren Betrieben, die durch die Befreiung stromintensiver Betriebe ebenfalls zusätzlich belastet werden.

Auch die Zwangsvermarktung des EEG-Stroms an der Strombörse, die unter Gabriel als Umweltminister 2009 beschlossen wurde, senkt die Börsenpreise und erhöht die EEG-Umlage unnötigerweise um mehrere Milliarden Euro. „Diese EEG-Reform schafft das EEG eigentlich ab“, so Prof. Olav Homeyer, bis 2012 Mitglied des Sachverständigenrates für Umweltfragen.

Das Ausbremsen der erneuerbaren Energien durch das neue EEG bringt Deutschland um den teuer bezahlten Ertrag, mit dem die Branche der Erneuerbaren in den vergangenen Jahren von Verbrauchern über die EEG-Umlage subventioniert wurde. Viele Tausende Arbeitsplätze in der Branche der Erneuerbaren gehen dadurch verloren und Deutschland verschenkt seine Führungsposition auf diesem Zukunftssektor.

Das sagte Sigmar Gabriel zu Frau Merkel im Bundestag am 15.9.2010: „Sie merken überhaupt nicht, was Sie in Deutschland anrichten. Noch nie hat sich eine Regierung so sehr zum Handlanger von Großkonzernen degradiert. ..Ich sage Ihnen: Sie machen sich selber zur Kanzlerin der Konzerne. Das muss man Ihnen gar nicht vorwerfen. Darauf scheinen Sie auch noch stolz zu sein….Wer Sie unter Druck setzt, bekommt, was er will, und wer keine Lobby hat, bleibt auf der Strecke. Das ist das Markenzeichen Ihrer Regierung“.

Sehr geehrter Herr Bundesminister Gabriel,

hiermit stellen wir Ihnen den Betrag von 5.000.000.000,00 Euro (in Worten: Fünf Milliarden Euro) in Rechnung und bitten um die anteilige Überweisung des Betrags an die Haushalte und nicht befreiten Industriebetriebe.

Sie schulden uns Stromverbrauchern diesen Betrag, weil Sie für die ungerechten und ungerechtfertigten Befreiungen der stromintensiven Industriebetriebe von der EEG Umlage verantwortlich sind. Die EEG-Umlage würde ohne die Befreiungen um fünf Milliarden Euro geringer ausfallen.

Wenn Sie der Meinung sind, dass die Stromrechnung von Industriebetrieben in Deutschland ohne diese Befreiung zu hoch ausfallen würde, dann steht es Ihnen frei, dafür die Mittel Ihres Ministeriums einzusetzen.

Auch können Sie sich nicht auf einen Beschluss des Bundestags berufen. Denn die derzeitigen Regierungsparteien sind gewählt worden, auch weil sie vor der Wahl versprochen haben, die Industriebefreiungen deutlich zu senken. 83 Prozent der Bevölkerung Deutschlands lehnt die Industriebefreiungen ab.

Fundamentalkritik am EEG

Die Bundesregierung habe mit der EEG-Novelle ein Gesetz zur Abschaffung aller wesentlichen Grundsätze der Energiewende vorgelegt

Fundamentalkritik am EEG

(23. Juni 2014) Bundestag und Bundesrat müssen beim EEG wenigstens die schlimmsten Verwerfungen verhindern. Das fordert Eurosolar, die Europäische Vereinigung für Erneuerbare Energien, Bonn.

Der Bundestag solle alle 17 Forderungen des Bundesrats umsetzen, um die Automatik zum Ausschreibungsmodell zu unterbinden, den atmenden Deckel etwas zu öffnen und die Belastung des Eigenverbrauchs abzuschwächen. Wenn das nicht passiert, sollten die Bundesländer den Vermittlungsausschuss anrufen, so der Verband.

Die Bundesregierung habe mit der EEG-Novelle ein Gesetz zur Abschaffung aller wesentlichen Grundsätze der Energiewende vorgelegt. Sogar der Vorrang der Erneuerbaren falle, da mit der Marktintegration die Unterordnung der erneuerbaren Energien unter das herrschende Energiesystem praktisch vollzogen werde. Dazu passe der Ersatz der Vergütungspflicht durch die verpflichtende Direktvermarktung genauso wie die Belastung des Eigenverbrauchs und die Einführung von Zubau-Deckeln für alle Erneuerbaren.

Gabriels Frivolität

Pressemitteilung vom Bund der Energieverbraucher e.V. am 9. April 2014

Pressemitteilung vom Bund der Energieverbraucher e.V.

Gabriels Frivolität

(9. April 2014) Die EEG-Umlage von derzeit über sechs Cent je Kilowattstunde könnte durch Aufhebung der Börsenpflicht für EEG-Strom auf unter zwei Cent fallen. Ohne die Förderung erneuerbarer Energien zu vermindern, die nun beschlossen wurde. Darauf weist der Bund der Energieverbraucher hin. Die 2009 eingeführte Zwangsvermarktung des EEG-Stroms hat die Börsenpreise für Strom nach unten gedrückt, die EEG-Umlage deutlich erhöht und die Wirtschaftlichkeit der konventionellen Kraftwerke ruiniert.

Seit 2009 explodierte die EEG Umlage von 1,2 auf über 6 Cent/kWh, der ausgezahlte Förderbetrag für Erneuerbare stieg aber nur von 15 Mrd. auf etwa 20 Mrd. Euro. Dieser folgenschwere Fehler des damaligen Umweltministers Gabriel wurde nun leider nicht repariert. Die spannende Story dazu lesen Sie hier.

EEG-Umlage explodiert seit 2009$$Zahlung an Erneuerbare steigt kaum

Er kam aber den vielen Gegnern der erneuerbaren Energie sehr willkommen. Sie lieferte Argumente gegen das EEG und machten die Erneuerbaren verantwortlich für unakzeptable Strompreiserhöhungen.

Die hohe EEG-Umlage ließ den neuen Wirtschaftsminister zum Milliarden-Wohltäter werden auf Kosten von Wirtschaft und Verbrauchern.

Siegmal Gabriel rechtfertigte sich öffentlich: „Und das Thema Industrie, ich weiß, dass das Spaß macht, das öffentlich gegeneinander zu schieben, ich kann nur wiederholen: 40 Euro für einen Drei-Personen-Haushalt im Jahr tauschen gegen ein paar Hunderttausend Arbeitsplätze, die man in Gefahr bringt - das hielte ich für ein frivoles Unterfangen.“

Dazu äußerte sich der Vorsitzende des Bund der Energieverbraucher Dr. Aribert Peters:
Schon die Zahl stimmt nicht: Es sind gut 60 Euro, die jeder Verbraucher mehr zahlen muss. Nicht um die Erneuerbaren zu fördern, sondern um 2.000 gut aufgestellten Großbetrieben ein Strompreisgeschenk zu machen.

Über 300.000 Haushalte in Deutschland bekommen laut Bundesnetzagentur jährlich den Strom abgestellt, weil sie durchschnittlich mit 114 Euro im Rückstand sind bei der Bezahlung ihrer Stromrechnung. Davon sind eine halbe Millionen Personen betroffen. Bei Rückständen unter 100 Euro verbietet das Gesetz eine Sperre.

„Es ist frivol, vorsätzlich Hunderttausende der ärmsten Haushalten der Republik mit einer Sonderabgabe so in die Not zu treiben, dass sie ihre Stromrechnung nicht mehr bezahlen können und den Strom gesperrt bekommen“ kritisiert Peters.

Fälschlicherweise wird das EEG-Befreiung als Geschenk an die Industrie gesehen und kritisiert. Denn es gibt in Deutschland etwa zwei Millionen Betriebe. Und selbst von den 45.000 Industriebetrieben werden nur rund 2.000 Betriebe beschenkt. Die übrigen Betriebe und damit die ganz überwiegende Mehrzahl geht nicht nur leer aus. Sie werden durch das Gabriel-Geschenk existenzgefährend stark zusätzlich belastet.

Für einen mittelständischen Betrieb wie zum Beispiel eine Druckerei mit 530.000 kWh Jahresverbrauch erhöht sich die jährliche Stromrechnung durch die Ausnahmeregelung um rund 11.500 Euro. Diese Summe muss im laufenden Geschäftsbetrieb zusätzlich erlöst werden, um die Entlastung stromintensiver Betriebe von den EEG-Umlage zu bezahlen. Angesichts des hohen Konkurrenzdrucks dieser Branche ist ein zusätzlicher Umsatz in rund zwanzigfacher Höhe erforderlich, um diesen zusätzlichen Erlös zu erzielen, also 200.000 Euro. Im Fall drohender Insolvenz würde die Druckerei schließen müssen, weil sie nicht in der Lage ist, diese zusätzlichen Kosten aufzubringen. In einer kritischen Situation sind es oft gering erscheinende Beträge, die darüber entscheiden, ob ein Unternehmen fortbesteht oder nicht. Das Beispiel zeigt die Zusatzbelastung durch die Befreiungsregelung für durchschnittliche mittelständische Unternehmen durchaus von existenzieller Höhe sind.

Im Jahr 2013 meldeten in Deutschland rund 27.000 Firmen Insolvenz an. Bei einer durchschnittlichen Beschäftigungszahl von 20 gingen durch diesen Insolvenzen rund 500.000 Arbeitsplätze verloren. Eine Entlastung der Stromrechnung der Betriebe um den Befreiungsbetrag einerseits und die zusätzliche Nachfrage durch private Haushalte hätte zumindest einen spürbaren Teil dieser Insolvenzen verhindert und die Arbeitsplätze erhalten. Der Bund der Energieverbraucher e.V. schätzt diesen Anteil auf rund 30 Prozent. Die Befreiungsregelung hat somit im Jahr 2012 gut 150.000 Arbeitsplätze vernichtet.

„Es ist frivol von Herr Gabriel, diese Arbeitsplatzvernichtung zu übersehen“, kritisiert der Bund der Energieverbraucher e.V.

Das zweite Konjunkturpaket der Bundesregierung im Jahr 2009 stabilisierte laut einer Studie der Prognos AG mit einem Volumen von 50 Milliarden Euro rund eine Millionen Arbeitsplätze.

Wendet man diese Zahlenrelation auf die besondere Ausgleichsregelung an, ergibt sich folgendes: Ein Aufhebung der EEG-Befreiungen setzt zusätzliche Ausgaben in Höhe von fünf Milliarden Euro frei. Dadurch werden rund 100.000 Arbeitsplätze stabilisiert.

Ohne diese gravierenden Fehler des neuen EEG hätte man die Vergütung für Erneuerbare auch nicht absenken und den Zubau der Erneuerbaren nicht begrenzen müssen. Denn die erneuerbaren Energien braucht Deutschland, das zu 35 Prozent von Öl und Gas aus Russland angewiesen ist, so schnell und viel wie irgend möglich.

Gabriel kämpft gegen Erneuerbare, Wirtschaft und Verbraucher

Pressemitteilung vom Bund der Energieverbraucher e.V. am 8. April 2014

Pressemitteilung vom Bund der Energieverbraucher e.V.

Gabriel kämpft gegen Erneuerbare, Wirtschaft und Verbraucher

(8. April 2014) Äußerst enttäuscht zeigte sich der Bund der Energieverbraucher e.V. über die Ergebnisse der Einigung  zwischen Brüssel und Berlin und das neue EEG. Die Regierung hat zwar für die stromintensive Industrie gut gekämpft und viel herausgeholt. Zahlen muss das jedoch jetzt die ganze übrige Wirtschaft und die Verbraucher. Auch die erneuerbaren Energien sind nachteilig betroffen.

„Die Wirtschaft besteht nicht nur aus den 2.000 von der EEG Umlage befreiten Unternehmen. Sondern es gibt zwei Millionen Betriebe in Deutschland davon 16.000 Großbetriebe. Deren EEG-Lasten hat die Bundesregierung ohne Not beträchtlich erhöht“, so Dr. Aribert Peters, Vorsitzender des Bund der Energieverbraucher e.V.   Der Bund der Energieverbraucher e.V. schätzt, dass diese Lasten jährlich rund 150.000 Arbeitsplätze vernichten. „Herr Gabriel ist den Lobbyisten vollständig auf den Leim gegangen“, so Peters.

Auch die privaten Verbraucher leiden unter den Mehrbelastungen. Der Bund der Energieverbraucher e.V. schätzt, dass rund 150.000 Stromsperren jährlich durch die Kosten der Befreiungsregelung verursacht werden.

Der Bund der Energieverbraucher e.V. wird nicht zögern, das Recht der Wirtschaft und der Verbraucher auf faire Preise auch vor dem Europäischen Gerichtshof geltend zu machen. Denn bei den Befreiungen handelt es sich um unerlaubte staatliche Beihilfen. Der Verein hatte mit seiner Beschwerde bei der Kommission vor zwei Jahren das EU-Beihilfeverfahren in Gang gebracht.

Auch an anderen Stellen ist das neue EEG enttäuschend. Die 2009 eingeführte Zwangsvermarktung des EEG-Stroms hat die Börsenpreise nach unten gedrückt, die EEG-Umlage deutlich erhöht und die Wirtschaftlichkeit der konventionellen Kraftwerke ruiniert. Seit 2009 explodierte die EEG Umlage von 1,2 auf über 6 Cent/kWh, der ausgezahlte Förderbetrag für Erneuerbare stieg aber nur von 15 Mrd. auf etwa 20 Mrd. Euro. Dieser folgenschwere Fehler des damaligen Umweltministers Gabriel wurde leider nicht repariert.

Ohne diese beiden gravierenden Fehler des neuen EEG hätte man die Vergütung auch nicht absenken und den Zubau nicht begrenzen müssen. Denn die erneuerbaren Energien braucht Deutschland, das zu 35 Prozent von Öl und Gas aus Russland angewiesen ist, so schnell und viel wie irgend möglich.

Wahr Geglaubtes kann falsch sein

Eine zuverlässige Methode, Falsches wahr erscheinen zu lassen, ist seine stetige Wiederholung.

Wahr Geglaubtes kann falsch sein

Eine zuverlässige Methode, Falsches wahr erscheinen zu lassen, ist seine stetige Wiederholung. Denn Vertrautes ist schwer von Wahrem zu unterscheiden. Beispiele: Der Sozialismus siegt! Persil wäscht weißer!

(26. März 2014) Auch in unserem Denken über die Energiewende haben sich solche Glaubenssätze eingeschlichen, die durch ständige Wiederholung Wahrheiten suggerieren sollen. Jede Hinterfragung wird zurückgewiesen. Schlimmer noch: Der hartnäckige Nachfrager erscheint dumm, unbelehrbar und als gefährlicher Querulant.

Doch gerade solche Glaubenssätze sind oft verheerend falsch. Verheerend deshalb, weil es keine Möglichkeit für eine vernünftige Überlegung und Prüfung gibt.

Folgende Glaubenssätze verstellen derzeit den Blick auf die Wirklichkeit:
  1. Die stromintensive Industrie bleibt in Deutschland, nur solange die Strompreise hierzulande niedrig sind und sie von der EEG-Umlage befreit wird.
  2. Wenn stromintensive Betriebe das Land verlassen, gefährdet das die Wettbewerbsfähigkeit und den Wohlstand in Deutschland.
  3. Die internationale Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands ist infolge der  steigenden EEG-Umlage gefährdet.
  4. Eine Einschränkung der bisherigen Industrieprivilegien bei den EEG-Kosten gefährdet hunderttausende Arbeitsplätze in Deutschland.

Nicht einmal aufgeklärte Grüne wagen diese Glaubenssätze zu hinterfragen. Die unausgesetzte Wiederholung dieser Dogmen in allen Medien und allen Gesprächen ersetzt keine Argumente.

510 Dreieck

Hier der Faktencheck dazu:

Zu 1: Im europäischen Vergleich hatte Deutschland schon immer höhere Stromkosten, was die heimische Industrie regelmäßig nicht daran hinderte zum Exportweltmeister aufzusteigen. Gerade die Stromkosten der besonders energieintensiven Industrie sind in Deutschland aufgrund steigender Privilegierungen im Vergleich mit unseren Nachbarstaaten gesunken und liegen heute auf dem Niveau von 2005.

Industriebetriebe, bei denen die Energiekosten mehr als 6 Prozent des Umsatzes ausmachen, erwirtschaften gerade einmal 1,5 Prozent der Bruttowertschöpfung in Deutschland. Die Energiekosten der restlichen Industrie betragen im Durchschnitt 1,6 Prozent (DIW-Wochenbericht 6/2014). Seit mehr als drei Jahrzehnten erhebt und vergleicht das Weltwirtschaftsforum (World Economic Forum, WEF) vielfältige Faktoren für die nationale Wettbewerbsfähigkeit. Energiepreise werden in dieser Studie nicht als relevanter Indikator für Wettbewerbsfähigkeit erfasst. Lediglich die Qualität der Stromversorgung wird betrachtet.

Zu 2: Wenn in Deutschland Produktionskosten höher sind als im Ausland, dann ist es für den Wohlstand und auch die Arbeitsplätze im Land besser, die Produkte in einem Land mit geringeren Produktionskosten herstellen zu lassen und von dort zu importieren. Das besagt die Theorie des komparativen Kostenvorteils von David Ricardo (1772-1832). Wenn also die Stromkosten einschließlich der EEG-Umlage für einige Betriebe zu hoch sein sollten, weil sie in anderen Ländern den Strom günstiger zu bekommen behaupten, dann sollten diese Firmen besser im Ausland produzieren lassen, wie das ja mittlerweile viele Firmen und ganze Branchen tun.

Zu 3: Deutschland erzielt seit Jahren mit Abstand die größten Handelsbilanzüberschüsse innerhalb der EU. Seit 2007 überschreitet unser Leistungsbilanzsaldo beim BIP regelmäßig die sechs Prozent-Schwelle, womit Deutschland die EU-Kriterien des sogenannten Scoreboard für ein Auseinanderfallen der Wirtschaftsentwicklung verletzt. Die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands ist also keineswegs gefährdet. Im Gegenteil: Die Exportüberschüsse der einen sind die Handelsbilanzdefizite und Schulden der anderen, weshalb unsere europäischen Nachbarn von unseren Leistungsbilanzüberschüssen nicht begeistert sind.

Zu 4: Stromintensive Industrien arbeiten weitgehend automatisiert und oftmals nur mehr mit sehr wenigen Arbeitskräften. Diese wenigen Arbeitsplätze stehen den Millionen von Arbeitsplätzen im Mittelstand gegenüber, die wegen der EEG-Befreiung mit zusätzlichen Stromkosten von 6,6 Milliarden Euro1 in diesem Jahr belastet und dadurch gefährdet sind. Die höheren Stromkosten privater Haushalte durch die EEG-Befreiungen bedeuten letztlich einen Ausfall privater Nachfrage in gleicher Höhe.

Alle vier Glaubenssätze sind offensichtlich falsch. Aber die Energiewendeverweigerer brauchen diese Lügen, um die Milliardensubventionen durch die EEG-Ausnahmeregelungen als nicht verhandelbar und unverzichtbar darzustellen. 

1Zählt man neben der BesAR-Privilegierung auch die EEG-Ersparnis aufgrund der Eigenstrombefreiung hinzu, ergeben sich nach Berechnungen des FÖS insgesamt 6,6 Milliarden Euro, die 2014 von den Nicht-Privilegierten geschultert werden müssen; siehe Vorschlag für die zukünftige Ausgestaltung der Ausnahmen für die Industrie bei der EEG-Umlage

83% sehen Rabatte kritisch

Repräsentative Umfrage zu den Industrierabatten bei der EEG-Umlage

83% sehen Rabatte kritisch

(25. März 2014) 83% der Deutschen lehnen die weitgehenden Industrierabatte bei der EEG-Umlage und den Netzentgelten ganz oder teilweise ab, weil Unternehmen bereits von historisch niedrigen Einkaufspreisen für Strom profitieren.

Nur 17% hielten die aktuelle Kostenverteilung für gerechtfertigt, so eine repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Toluna. Von den 83%, die den aktuellen Umfang der Rabatte ablehnen, sind 52% ganz gegen die Entlastung, 31% haben aber Verständnis für Stromrabatte, wenn sie auf Firmen im internationalen Wettbewerb begrenzt werden.

Verfahren gegen die Bundesrepublik

Der Bund der Energieverbraucher e. V. hat in Brüssel Beschwerde gegen die Befreiung von stromintensiven Betrieben von der EEG-Umlage eingereicht.

Verfahren gegen die Bundesrepublik

Der Bund der Energieverbraucher e. V. hat in Brüssel Beschwerde gegen die Befreiung von stromintensiven Betrieben von der EEG-Umlage eingereicht. Diese ungerechtfertigte Befreiung in Höhe von fünf Milliarden Euro müssen alle übrigen Verbraucher zusätzlich aufbringen.

(22. März 2014) Zu unserer förmlichen Beschwerde äußerte sich kürzlich der EU-Wettbewerbskommissar Joaquin Almunia: „Wir haben dieses Verfahren eingeleitet, weil wir entsprechende Beschwerden bekommen haben. Insbesondere haben wir eine Beschwerde von einer deutschen Organisation erhalten, die Verbraucher sowie kleine und mittlere Unternehmen vertritt. In den aktuellen EU-Leitlinien für die Unterstützung von erneuerbaren Energien ist die Möglichkeit, energieintensiven Unternehmen Beihilfen zu geben, nicht vorgesehen. Deshalb musste die Kommission auf meinen Vorschlag hin ein formales Verfahren dazu einleiten. (…)
Im Dezember 2013 haben wir entschieden, dass das deutsche Fördersystem für die erneuerbaren Energien den aktuellen Beihilfe-Richtlinien entspricht. Eine Ausnahme sind die Nachlässe für die energieintensiven Industrien, die wir untersuchen. (…)
Unsere Entscheidung stellt ausdrücklich fest, dass die Unterstützung für Erneuerbare im Einklang mit den aktuellen Regeln steht. Deshalb sehe ich nicht, wie sie Investoren in Erneuerbare verunsichern könnte. Unsicherheit gibt es möglicherweise für energieintensive Industrien. Aber das ist die Konsequenz daraus, das es möglicherweise illegale Beihilfen gibt.
(Interview „Energie und Management“, 1. Februar 2014, Seite 6)

Auszug aus dem förmlichen Bescheid der EU-Kommission vom 18. Dezember 2013

„Seiner Exzellenz Herrn Frank-Walter Steinmeier, Bundesminister des Auswärtigen Amtes, Berlin
Sehr geehrter Herr Bundesminister, die Kommission teilt der Bundesrepublik Deutschland hiermit mit, dass sie nach Prüfung der von der Bundesregierung übermittelten Angaben zu der vorgenannten Maßnahme beschlossen hat, das Verfahren nach Artikel 108 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union in Bezug auf die Förderung der Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen und aus Grubengas nach dem Gesetz für den Vorrang erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz) und die Begrenzung der EEG-Umlage für energieintensive Unternehmen einzuleiten.

1. VERFAHREN
(1) Im Dezember 2011 reichte der Bund der Energieverbraucher bei der Kommission eine Beschwerde ein, in der geltend gemacht wird, dass das Erneuerbare-Energien-Gesetz und insbesondere die Begrenzung der EEG-Umlage für energieintensive Unternehmen eine rechtswidrige und mit dem Binnenmarkt unvereinbare staatliche Beihilfe darstellen. (…)“

Das Beihilfe-Verfahren

In dem 61 Seiten umfassenden Schreiben bringt die Kommission ihre Ansicht klar zum Ausdruck. Sie greift aber dem Ergebnis des förmlichen Prüfungsverfahrens nicht vor. Das Verfahren wird sich über längere Zeit hinziehen und mit einer Kommissionsentscheidung enden, die vor dem EuGH anfechtbar ist.

Die direkte Förderung von erneuerbarem Strom nach dem EEG stellt nach Darstellung der Kommission zwar eine staatliche Beihilfe dar. Sie entspricht aber der EU-Leitlinie für staatliche Umweltschutzbeihilfen (Zf 109). Dagegen sind Ausnahmen von der Umlage für energieintensive Unternehmen unerlaubte staatliche Beihilfen, die nicht zu rechtfertigen sind. 

Die Bundesrepublik hat zu dem Kommissionspapier bereits Stellung genommen: Die Bundesregierung bleibt bei ihrer Rechtsauffassung, dass das EEG und insbesondere die dem EEG immanente besondere Ausgleichsregelung bereits tatbestandlich keine Beihilfen i.S.d. Art. 107 Abs. 1 AEUV sind (Stellungnahme vom 12. Januar 2014).

Kein Deal zu Lasten der Stromverbraucher und der erneuerbaren Energien

Der Bund der Energieverbraucher warnt davor, dass Bundesregierung und EU-Kommission das Beihilfeverfahren missbrauchen. „Wir befürchten, dass sich die Bundesregierung und EU-Kommission zu Lasten der Stromverbraucher einigen. Dies werden wir nicht akzeptieren und gegen einen solchen schmutzigen Deal vor dem Europäischen Gerichtshof klagen“, so der Verein.

Mit der Veröffentlichung besteht die Möglichkeit für alle Betroffenen innerhalb eines Monats Stellung zum Beihilfeverfahren zu nehmen. Der Bund der Energieverbraucher e. V. wird dieses Recht nutzen und fordert alle Stromverbraucher auf, sich ebenfalls mit Stellungnahmen zu beteiligen. Nur die Abgabe einer Stellungnahme wahrt die Rechte der Verbraucher, im weiteren Verlauf des Beihilfeverfahrens notfalls auch den Europäischen Gerichtshof anzurufen. Official Journal of the European Union

Die Abschaffung der rechtswidrigen EEG-Befreiungen würde die EEG-Umlage für alle Stromkunden und Betriebe von derzeit 6,24 auf 4,08 Cent je Kilowattstunde senken. „Jeder Stromkunde hätte dadurch 80 Euro mehr in der Tasche. Das wäre ein gigantisches Beschäftigungsprogramm in Höhe von 5,1 Milliarden Euro jährlich“, so der Vereinsvorsitzende Dr. Aribert Peters.  „Wir werden nicht akzeptieren, dass die Stromverbraucher nicht ausreichend entlastet werden. Soweit die EEG-Umlage als Beihilfe eingestuft wird, müssen die ungerechtfertigten Entlastungen an die Stromverbraucher zurückgezahlt werden“.

Kein Deal zu Lasten der Stromverbraucher und der Erneuerbaren Energien

Pressemitteilung vom Bund der Energieverbraucher e.V. am 14. Februar 2014

Pressemitteilung vom Bund der Energieverbraucher e.V.

Kein Deal zu Lasten der Stromverbraucher und der Erneuerbaren Energien

(14. Februar 2014) Anlässlich des Besuchs von Kommissar Almunia in Berlin und der Veröffentlichung des Eröffnungsbeschlusses des Beihilfeverfahrens zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) warnt Dr. Aribert Peters, der Vorsitzende des Bundes der Energieverbraucher e.V., davor, dass Bundesregierung und EU-Kommission das Beihilfeverfahren missbrauchen. „Wir befürchten, dass sich die Bundesregierung und EU-Kommission zu Lasten der Stromverbraucher einigen. Dies werden wir nicht akzeptieren und gegen einen solchen schmutzigen Deal vor dem Europäischen Gerichtshof klagen“, stellt Dr. Aribert Peters fest.

Mit der Veröffentlichung besteht die Möglichkeit für alle Betroffenen innerhalb eines Monats Stellung zum Beihilfeverfahren zu nehmen. Der Bund der Energieverbraucher e. V. wird dieses Recht nutzen und fordert alle Stromverbraucher auf, sich ebenfalls mit Stellungnahmen zu beteiligen. „Nur die Abgabe einer Stellungnahme wahrt die Rechte der Verbraucher, im weiteren Verlauf des Beihilfeverfahrens notfalls auch den Europäischen Gerichtshof anzurufen“, unterstreicht Dr. Aribert Peters die Bedeutung der Stellungnahmen.

Der Bund der Energieverbraucher e.V. hat mit seiner Beschwerde gegen die weitgehende Befreiung stromintensiver Unternehmen von der Zahlung der EEG-Umlage das Beihilfeverfahren ins Rollen gebracht.

Die Abschaffung der rechtswidrigen EEG-Befreiungen würde die EEG-Umlage für alle Stromkunden und Betriebe von derzeit 6,24 auf 4,08 Cent je Kilowattstunde senken. „Jeder Stromkunde hätte dadurch 80 Euro mehr in der Tasche. Das wäre ein gigantisches Beschäftigungsprogramm in Höhe von 5,1 Milliarden Euro jährlich“, betont Dr. Aribert Peters.  „Wir werden nicht akzeptieren, dass die Stromverbraucher nicht ausreichend entlastet werden. Soweit die EEG-Umlage als Beihilfe eingestuft wird, müssen die ungerechtfertigten Entlastungen an die Stromverbraucher zurückgezahlt werden“.

EEG-Industrieausnahmen sind Beihilfe

Kommissionentscheidung liegt vor

EEG-Industrieausnahmen sind Beihilfe: Kommissionentscheidung liegt vor

(7. Januar 2014) Die direkte Förderung von erneuerbarem Strom nach dem EEG stellt zwar eine staatliche Beihilfe dar. Sie entspricht aber der EU-Leitlinie für staatliche Umweltschutzbeihilfen (Zf 109). Dagegen sind Ausnahmen von der Umlage für energieintensive Unternehmen unerlaubte staatliche Beihilfen, die nicht zu rechtfertigen sind. Auf diesen einfachen Nenner hat der Bund der Energieverbraucher e.V. das nunmehr vorliegende Kommissionsdokument (C(2013) 4424 final) gebracht, mit dem ein förmliches Verfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet wird. Die Bundesrepublik muss nun innerhalb eines Monats dazu Stellung nehmen. Das Dokument wird in Kürze auch veröffentlicht und wurde dem beschwerdeführenden Bund der Energieverbraucher e.V. jetzt vorab übermittelt. 

Im Dezember 2011 hatte der Bund der Energieverbraucher e.V. eine Beschwerde gegen die EEG-Befreiungen eingereicht. Die Kommission hatte die Bundesregierung seinerzeit um Stellungnahme gebeten und am 18. Dezember 2013 das förmliche Verfahren nach Artikel 108 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Kommission eingeleitet.

In dem 61-seitigen-Papier bringt die Kommission ihre Ansicht klar zum Ausdruck. Sie greift aber dem Ergebnis des förmlichen Prüfungsverfahren nicht vor. Das Verfahren wird sich über längere Zeit hinziehen und mit einer Kommissionsentscheidung enden, die vor dem EUGH anfechtbar ist.

Energiewende auf Pump?

Der Bund der Energieverbraucher e.V. hat sich gegen eine Schuldenfinanzierung der EEG-Umlage ausgesprochen.

Energiewende auf Pump?

(6. Januar 2014) Der Bund der Energieverbraucher e.V. hat sich gegen eine Schuldenfinanzierung der EEG-Umlage ausgesprochen. Dieser Vorschlag würde die EEG-Umlage aktuell nur um 1,4 Cent/kWh auf 4,9 Cent reduzieren. Die Kosten für Befreiungen für die Industrie und die EEG-Umlagesteigerung durch sinkende Börsenstrompreise liegen aber schon mehr als doppelt so hoch. Die längst überfällige Korrektur dieser beiden Kostenanteile würde die Stromkunden also mehr entlasten, ohne irgendwelche Schulden aufzunehmen.

Zudem führt der zukünftige Ausbau der Erneuerbaren Energien nicht mehr zu einer nennenswerten Belastung der EEG-Umlage und braucht Aigners Schuldentöpfe daher gar nicht.

Die Begründung Aigners, die Energiewende sei mit Schuldenaufnahme besser zu finanzieren, ist also nur ein Vorwand, um die Industrieprivilegien zu erhalten, die in Wahrheit von diesen Krediten finanziert werden sollen.

Dass es Frau Aigner nicht um die Finanzierung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien geht, sieht man schon allein daran, dass sie den Windkraftausbau nicht nur in Bayern mit neuen Abstandsregelungen und drastischen Vergütungssenkungen ganz zum Erliegen bringen will.

Mit Aigners Schuldentopf würden kommende Stromkunden heutiges Lohndumping und Energieverschwendung bezahlen, denn genau das sind die Tricks, mit denen sich immer mehr Unternehmen die Befreiung von der EEG-Umlage erschleichen. Mit Finanzierung der Energiewende hat der Schuldenvorschlag Aigners nichts zu tun, weil die steigenden Mehrkosten der EEG-Umlage faktisch nichts mehr mit dem Ausbau der Erneuerbaren Energien zu tun haben; sie resultieren vielmehr aus dem sinkenden Börsenstrompreis und ausufernden Industriebefreiungen.

Die EEG-Umlage jenseits von 4,9 Cent/kWh mit Krediten zu finanzieren, heißt nichts anderes, als kommende Generationen mit den weitgehend ungerechtfertigten Vorteilen heutiger Industrieentlastungen zu belasten. Jahrzehntelang müssen dann Stromkunden Schulden abbezahlen, die zunehmend dazu dienen, Fehler in der Berechnung der EEG-Umlage aufrecht zu erhalten, statt diese endlich zu korrigieren.

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letzte Änderung: 18.01.2019