ED 04/12 Eine Welt ohne Öl (S.30-31)
Der Wechsel zu einem günstigen Anbieter ist mitunter beschwerlich.

Ältere und Häufigwechsler benachteiligt

(15. September 2016) Der Wechsel zu einem günstigen Anbieter ist mitunter beschwerlich. Denn jeder Anbieter kann frei entscheiden, ob er einen Verbraucher als Kunden akzeptiert oder eben nicht. Die genauen Kriterien, nach denen die Anbieter dabei vorgehen, sind vor der Öffentlichkeit verborgen. Aber gerüchteweise erfährt die Fachwelt dann doch, auf welche Art einige Versorger ihren Gewinn optimieren.

Häufigwechsler sind äußert unbeliebt bei Anbietern, die ihren Gewinn damit machen, dass die meisten vom Wechselbonus angelockten Kunden im zweiten Jahr das Wechseln vergessen und höhere Preisen zahlen. Deshalb soll es Listen geben, auf denen diese Häufigwechsler beziehungsweise die zu erwartende Vertragsdauer aufgeführt sind. Steht man erst einmal auf solch einer Liste, wird der Wechsel schwierig. Die Versorger hebeln so den Wettbewerb faktisch aus.

2417 Ältere Menschen

Nach Zeitungsberichten lehnen manche Energieversorger ältere Verbraucher als Neukunden ab. Das wäre eine Benachteiligung, die nach § 19 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes unzulässig ist.

Wer konkret eine Diskriminierung aufgrund des Alters vermutet, als selbst Betroffener oder weil er von einem Fall erfahren hat, sollte sich an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes wenden und seinen konkreten Fall darstellen (Kapelle-Ufer 2, 10117 Berlin, Tel: 030 185551865, www.antidiskriminierungsstelle.de, info@ads.bund.de).

Vertreter, die per Telefon oder an der Haustür Energieverträge anbieten, haben mit betagten Menschen ein leichtes Spiel, die oft ihre Rechte nicht kennen und sich überrumpeln lassen.

Eine Altersgrenze für Vertreterabschlüsse ist daher durchaus sinnvoll und schützt besonders schutzbedürftige Verbraucher.  Andererseits sind gerade ältere Verbraucher nicht in der Lage, über das Internet den Anbieter zu wechseln und daher auf andere Wege des Vertragsschlusses angewiesen. Die doch beträchtlichen Einsparungen durch einen Anbieterwechsel dürfen einer finanziell besonders benachteiligten Personengruppe nicht vorenthalten bleiben.

Mitglieder im Bund der Energieverbraucher e.V. können ihren Anbieterwechsel durch den Verein erledigen lassen. Auch bieten einige Internettarifrechner die Möglichkeit eines Anbieterwechsels über eine Hotline. 

letzte Änderung: 29.05.2017