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Mogelmodule

Mogelmodule: Minderleistung nicht einfach hinnehmen

(7. September 2006) - Die Enttäuschung kommt mit dem ersten Ertrag: Nicht alle PV-Anlagenbetreiber sind mit der Leistung ihrer Anlage zufrieden. Hin und wieder bringt sie nicht die erhoffte Leistung. Das kann verschiedene Gründe haben. Einer davon sind fehlerhafte Module. Stellt der Anlagenbetreiber dies noch innerhalb der Gewährleistungsfrist fest, stehen ihm ganz unabhängig von einer möglichen Garantie noch Gewährleistungsansprüche zu. In den meisten Fällen stellt er sich damit besser, als mit Garantieansprüchen.

Für die Höhe des Anspruches sind zwei Fragen bedeutsam:

  • Welche Leistung wurde vertraglich zugesagt?
  • Welche Minderleistung kann gegebenenfalls im gerichtlichen Verfahren nachgewiesen werden?

Für die erste Frage spielt das Thema Fertigungstoleranz eine wesentliche Rolle. Ob eine solche Toleranz den Anspruch reduziert, entscheidet sich nach dem Vertragstext. Es ist auf keinen Fall automatisch immer davon auszugehen, dass man eine Fertigungstoleranz hinnehmen muss. Dies gilt selbst dann, wenn Datenblätter eine solche Fertigungstoleranz aufweisen.

Es gibt meines Erachtens auch keinen Grund, die Messtoleranz nur zu Lasten des Anlagenbetreibers zu werten. § 287 ZPO bietet einem Gericht ausreichend Möglichkeit, die Messgenauigkeit auf beide Parteien zu verteilen.

Dies sah auch so das Landgericht Münster am 18. September 2006 (Az: 2 O 67/06). Weder Fertigungs- noch Messtoleranz minderten den Anspruch des Klägers. Die Entscheidung ist zwar weder rechtskräftig noch ausführlich begründet, sollte aber Mut machen.

RA Dr. Christina Bönning

 Download Urteil Landgericht Münster vom 18. September 2006 - Az: 2 O 67/06 (als PDF)

Mogel-Module: Zu wenig Nennleistung

(9. September 2005) - Wer ein Modul mit 100 Watt Nennleistung kauft, bekommt möglicherweise einen Anlagenbaustein mit deutlich weniger Leistung geliefert. Während im Jahr 2003 die Module nur in Einzelfällen unter der angegebenen Fertigungstoleranz von zum Beispiel fünf Prozent lagen, ergab sich 2004 ein deutlich schlechteres Bild: Ein Großteil, nämlich 40 Prozent der Module, liefern teilweise erheblich weniger Strom, als nach der Fertigungstoleranz zulässig wäre. Nur wenig PV-Anlagen-Elemente leisten mehr als die angegebene Nennleistung. Das ist das Ergebnis von 100 Modulmessungen durch den TÜV Rheinland (vergleiche Vortrag Willi Vaaßen und Klaus Kiefer auf dem 19. PV-Symposium Staffelstein 2005: Qualitätsanforderungen an Solarmodule).

Eine solche "kalte" Preiserhöhung spricht sich schnell herum und untergräbt das Vertrauen in die Branche. Schnellstmöglich müssen zutreffende Leistungsangaben und die zugehörigen Toleranzen auf den Modulen angegeben werden. Auch die Schutzklasse muss auf dem Typenschild verzeichnet werden. Das fordert die Euronorm EU 50 380.

Nennleistung PV-Module

40 Prozent der Module liefern teilweise erheblich weniger, als aufgrund der angegebenen Fertigungstoleranz zulässig wäre.

Für Verbraucher ergibt sich aus den falschen Leistungsangaben leicht ein Problem. Denn die PV-Anlage erzeugt weniger Strom, als nach den Wirtschaftlichkeitsberechnungen zu erwarten wäre. Die Leistungsminderung erreicht leicht eine Größenordnung von zehn Prozent und lässt den erwarteten Gewinn schrumpfen.

Verbraucher können die erworbenen Module einzeln nachmessen lassen. Dabei beträgt die Messgenauigkeit etwa fünf Prozent. Bevor ein gerichtsfester Anspruch entsteht, muss der Verbraucher aber erhebliche Kosten und Ausfallzeiten hinnehmen. Verbraucher, die eine An- lage mit Ertragsgarantie erworben haben, können sich freuen. Denn das Ertrags- und Funktionsrisiko der Anlage trägt derjenige, der die Ertragsgarantie gegeben hat.

Praktische Schlussfolgerungen
  • Vor dem Modulkauf sicherstellen, dass die Angaben auf dem Typenschild vollständig sind.
  • Anlagen bevorzugen, die eine Ertragsgarantie geben, auch wenn die Rendite dabei auf den ersten Blick geringer erscheint.
  • Markenmodule bevorzugen, bei unbekannten Herstellern besonders kritisch sein.

letzte Änderung: 21.04.2010