ED 04/21 Windkraftzubau: NRW bremst Energiewende (S.19)
Im Kanon der erneuerbaren Energien ist die Onshore Windenergie ein wichtiger Teil der Versorgungsstruktur. Gleichzeitig stellt die Windenergie bei den Erneuerbaren die wohl umstrittenste Energiegewinnungsmöglichkeit dar. So bringt die Umsetzung von konkreten Windenergieprojekten häufig Protest und Widerstand von Anwohnern und Naturschützern mit sich.

Windenergie: Planungssicherheit oder Wildwuchs?

Im Kanon der erneuerbaren Energien ist die Onshore Windenergie ein wichtiger Teil der Versorgungsstruktur. Gleichzeitig stellt die Windenergie bei den Erneuerbaren die wohl umstrittenste Energiegewinnungsmöglichkeit dar. So bringt die Umsetzung von konkreten Windenergieprojekten häufig Protest und Widerstand von Anwohnern und Naturschützern mit sich.
Von Leonora Holling

(10. April 2018) Sowohl staatliche Stellen, als auch die Projektentwickler für Windparks, verschließen sich inzwischen den teilweise durchaus berechtigten Sorgen nicht mehr, sondern versuchen Modelle zu entwickeln, die eine höhere Akzeptanz für die Windenergie herbeiführen sollen. So bezweifelt heute niemand mehr, dass große Windmühlen etwa erhebliche Geräusche emittieren.

130 Windräder Windpark / Foto: distel2610 (CC0)

Akzeptanzdialog

Im Rahmen eines am 3. November 2017 in Würzburg durch die Stiftung Umweltenergierecht unter dem Thema „Wie lässt sich Akzeptanz für Windenergie organisieren“ durchgeführten Expertenworkshops wurde dies ausführlich beleuchtet. 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Politik, Umwelt- und Verbraucherschutzverbänden sowie Windparkprojektierer diskutierten, wie zum einen die dringend notwendige Windenergie weiter ausgebaut und zum anderen gleichzeitig Aspekte des Umwelt- und Nachbarschutzes Rechnung getragen werden kann.

Vorgestellt wurde dabei etwa das Modell des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern, wo ein Beteiligungsgesetz erlassen wurde, aufgrund dessen Windpark-Entwickler betroffenen Gemeinden und Anwohnern mindestens 20 Prozent der Anteile des Windparks zum Eigenerwerb anbieten müssen. Damit soll erreicht werden, dass eine gewisse Identifizierung zwischen Windpark als örtlichem Projekt und den betroffenen Anwohnern herbeigeführt werden kann. Da dieses Gesetz derzeit mit einer Verfassungsbeschwerde angegriffen wird, ist aber noch nicht sicher, inwieweit eine gesetzliche Regelung der Pflicht zur Bürgerbeteiligung Schule machen wird.

In anderen Bundesländern, wie etwa in Thüringen, bemüht sich eine staatliche „Servicestelle für Windenergie“ durch die Vergabe eines „Siegels Windenergie“ ebenfalls für eine höhere Akzeptanz von Windparks vor Ort zu werben. Ein ähnliches Siegel wird ebenfalls durch eine private Initiative in Schleswig-Holstein vergeben. Kriterien für eine Vergabe derartiger Siegel sollen sein, dass Projektentwickler Bürger und Gemeinden bereits in der Planungsphase aktiv beteiligen, die Belange des Umweltschutzes besonders achten und auch weitere Beteiligungsmöglichkeiten in finanzieller Hinsicht bieten.

Finanzielle Beruhigungspille

Kritisch wurde in diesem Zusammenhang jedoch geäußert, dass nicht allein ein finanzieller Vorteil an einer Windenergieanlage die Akzeptanz vor Ort zu steigern vermag. Auch der insoweit oft bemühte Begriff der „Bürgerenergiegesellschaft“, also einer erheblichen Beteiligung von Bürgern an örtlichen Energieprojekten, wurde kritisch hinterfragt. Dies deckt sich mit Erkenntnissen der Leuphana Universität Lüneburg, die trotz Initiativen von Bürgern an Windprojekten einen erheblichen, versteckten Einfluss der professionellen Projektierer zu erkennen glaubt.

Deshalb ist gerade in Mecklenburg-Vorpommern die Idee entstanden, den Bürgerprojektierern von vornherein eine bestimmte Quote an den Projekten zuzubilligen, um Planungssicherheit für diese zu schaffen. Aus dieser Überlegung stammt auch die Idee des Siegels, um eine Überprüfung vorzunehmen, ob tatsächlich Bürger an dem Projekt beteiligt sind oder diese lediglich als Alibi durch einen professionellen Projektierer vorgeschoben werden.

Offene Kritik wird auch daran geübt, dass nach dem EEG Bürgerenergiegenossenschaften bisher schon bei einer Größe von 10 Personen anzunehmen sind. Die Vorgabe, dass dabei zudem lediglich zwei Jahre lang Bürger an einem solchen Windpark tatsächlich beteiligt sein müssen und lediglich in dieser Zeit die Gesellschaft den Windpark nicht an einen Dritten verkaufen darf, reicht nicht aus, um die Verankerung eines solchen Projektes in der örtlichen Bevölkerung zu garantierten.

Gleichzeitig ist verständlich, dass Bürger ungern ein finanzielles Risiko bei der Projektierung eines Windparks eingehen wollen. Hierzu muss man wissen, dass ein Windpark ausgeschrieben wird und Projektierer ihre Vorschläge einzureichen haben. Dies gilt auch für die Bürgergenossenschaften, die dann möglicherweise nachher beim Bieterverfahren keinen Zuschlag für die Durchführung „ihres“ Objektplanes erhalten. Können finanzstarke Projektierer einen solchen Rückschlag und den Verlust von Kapital verschmerzen, können dies Bürger regelmäßig nicht.

Externe Auditierungen zum Anreiz zur Einhaltung von Bürgerbeteiligungs- und Umweltschutz-Mindeststandards und finanzielle Beteiligungsmöglichkeiten für betroffene Anwohner sind gute Bausteine für mehr Akzeptanz der Energiewende mittels Windenergie zu sorgen – aber keine Patentlösung um berechtigte Interessen beiseite zu wischen.

letzte Änderung: 15.12.2021