gifhorn Protestzug
Eine allgemeine Information über Preisänderungen erfüllt die Anforderung nicht, die die EU-Gasrichtlinie an Preiserhöhungen stellt.

BGH-Rechtsprechung vor dem EuGH

(12. Juni 2017) Eine allgemeine Information über Preisänderungen erfüllt die Anforderung nicht, die die EU-Gasrichtlinie an Preiserhöhungen stellt. Jeder einzelne Kunde muss über Gründe und Umfang der Erhöhung sowie seine Kündigungsrechte klar verständlich informiert werden. Ist eine Preiserhöhung dadurch nun insgesamt unwirksam?

Diese Frage hat das Hanseatische Oberlandesgericht in Bremen dem EuGH zur Entscheidung vorgelegt (Entscheidung vom 19. Mai 2017, Az 2 U 115/16). Wenn der EuGH dies bejaht, ist die gesamte sehr umstrittene BGH-Rechtsprechung zu Preiserhöhungen hinfällig. Dabei könnte es auch eine Rolle spielen, ob das Unternehmen in staatlicher Hand ist.

Wer sich als Verbraucher in einem laufenden Verfahren befindet, sollte das Gericht unbedingt über diesen veränderten Stand informieren und die Aussetzung des Verfahrens bis zur Entscheidung des EuGH beantragen. Viele Verfahren haben auf der Basis der verfehlten BGH-Urteile für Verbraucher in den vergangenen Monaten leider keinen guten Ausgang genommen. Dies könnte sich zukünftig ändern.

Details hier: bdev.de/eughdelm

letzte Änderung: 11.07.2023