gifhorn Protestzug
Paketpreise bei Umzug

Vorzeitige Kündigung: Paketpreise bei Umzug

(26. März 2018) Der Gasversorger Extraenergie hatte mit einem Verbraucher einen Paketpreis vereinbart. Verbraucht ein Kunde bei einem solchen Pakettarif weniger als vereinbart, muss er dennoch den vollen Paketpreis bezahlen. Verbraucht er mehr, muss er den zusätzlichen Verbrauch besonders teuer bezahlen.

1700 Paket / Foto: OpenClipart-Vectors (CC0)

Ein Verbraucher, der umzog und seinen Vertrag deshalb kündigte, sollte dennoch den vollen Paketpreis für die gesamte Laufzeit zahlen. Der Verbraucher verweigerte die Zahlung, da kein Minderverbrauch, sondern eine vorzeitige Vertragsbeendigung vorliege. Extraenergie klagte auf Zahlung des vollen Paketpreises.

Das Amtsgericht Nordhorn gab dem Verbraucher Recht (Urteil vom 5.12.2017, Az. 3 C  507/17). Der Verbraucher würde andernfalls unangemessen benachteiligt. Das Gericht folgte damit anderen Gerichtsurteilen, wie dem des OLG Köln (Az. 6 U 132/16), die in dieser Frage den Verbraucher eindeutig im Recht sehen.

letzte Änderung: 11.07.2023