ED 04/12 Eine Welt ohne Öl (S.30-31)
Wieder einmal hat sich die EU-Kommission im Energiebereich viel vorgenommen und Vorschläge für umfangreiche Neuregelungen zur Diskussion gestellt.

Paukenschlag aus Brüssel

Wieder einmal hat sich die EU-Kommission im Energiebereich viel vorgenommen und Vorschläge für umfangreiche Neuregelungen zur Diskussion gestellt. Auch wenn es noch eine Weile dauern wird, bis diese Vorschläge umgesetzt werden und in Deutschland Rechtskraft erlangen, es wäre falsch, diese Vorschläge nicht bereits jetzt ernst zu nehmen.

(17. März 2017) Erinnern wir uns: Es war 1992, als die ersten Richtlinienvorschläge für eine Liberalisierung der Energiemärkte vorgelegt wurden, die dann 1995 beschlossen wurden. Der große Paukenschlag folgte in Deutschland im Jahr 1997, als mit einem Schlag der Wettbewerb vorgeschrieben wurde, ohne dass irgendjemand wusste, wie das funktionieren könnte.

Doch zurück zur Gegenwart: Das sogenannte Winterpaket wurde am 30. November 2016 verkündet und umfasst über 1.000 Seiten. Das Paket trägt den Titel: „Saubere Energie für alle Europäer“.

Die umfangreichen Vorschläge sehen teilweise radikale Änderungen vor: Die Förderung der Erneuerbaren wird auf Ausschreibungen umgestellt, Erneuerbare und KWK-Strom haben zudem bei der Netzeinspeisung keinen Vorrang mehr, aber lokale Erzeugergemeinschaften sollten gestärkt werden.

Wir zitieren im Folgenden aus den verschiedenen Mitteilungen der Kommission zum Winterpaket die drei Hauptziele:

  • Energieeffizienz als oberste Priorität behandeln.
  • Weltweite Führungsrolle im Bereich der erneuerbaren Energien erreichen.
  • Bereitstellung eines fairen Angebotsfür die Verbraucher.

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Was schlägt die Kommission zugunsten der europäischen Bürger vor?

Die Verbraucher stehen im Mittelpunkt der Energieunion. Energie ist ein unerlässliches Gut und für eine umfassende Teilhabe an der modernen Gesellschaft unbedingt notwendig.

Die Umstellung auf umweltfreundliche Energie muss für die betroffenen Sektoren, Regionen oder schutzbedürftigen Teile der Gesellschaft fair gestaltet werden. Die EU-Kommission will die Verbraucher bei dieser Umstellung unterstützen.

Alle Verbraucher in der EU werden das Recht haben, Strom zu erzeugen, entweder für den eigenen Verbrauch oder um ihn zu speichern, mit anderen zu teilen oder an den Markt zu verkaufen. Diese Änderungen werden Haushalten und Unternehmen eine verstärkte Teilnahme am Energiesystem, eine bessere Steuerung ihres Energieverbrauchs und die Reaktion auf Preissignale ermöglichen.

Die Kommission wird die Einführung intelligenter Zähler beschleunigen und den Zugang zu Verträgen mit dynamischer Preisgestaltung gewährleisten, die für die Einbeziehung der Verbraucher in den Markt unerlässlich sind.

Mit dem Einverständnis der Verbraucher werden die Marktteilnehmer Zugang zu nützlichen Verbraucherdaten haben, die es ihnen ermöglichen werden, den Verbrauchern maßgeschneiderte Lösungen anzubieten. Ein besser regulierter und diskriminierungsfreier Zugang zu Verbraucherdaten wird den Verbrauchern durch eine Intensivierung des Wettbewerbs zugutekommen.

Welche Änderungen kommen auf die Verbraucher zu?

Alltagsvorgänge wie Abrechnung, Versorgerwechsel und neue Vertragsabschlüsse bei Umzügen werden sich für die Verbraucher einfacher, zügiger und präziser erledigen lassen, da digitale Verbraucherinformationen nun besser verwaltet werden.

Die Verbraucher werden mithilfe zertifizierter Online-Preisvergleichsinstrumente zuverlässige und klare Informationen über die besten Angebote auf dem Markt erhalten können und so eine fundierte Wahl treffen können.

Ferner werden Verbraucher oder Verbrauchergemeinschaften Strom erzeugen, speichern oder verkaufen können. So können sie die sinkenden Preise bei Solar-Dachanlagen und anderen kleinen Erzeugungseinheiten zur Eindämmung ihrer Energiekosten nutzen. Jeder Verbraucher kann auf diese Weise von der Energieunion profitieren.

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Wird die Energiearmut angegangen?

Die Energiearmut, die auf geringe Einkommen und nicht energieeffiziente Wohnungen zurückzuführen ist, ist in der gesamten EU eine große Herausforderung. 2014 entfielen fast neun Prozent der Gesamtausgaben der Haushalte mit den niedrigsten Einkommen in der EU auf Energie.

Das Paket der EU-Kommission enthält ein neues Konzept für den Schutz besonders schutzbedürftiger Verbraucher, wozu auch die Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Senkung der Energiekosten der Verbraucher durch die Förderung von Investitionen in die Energieeffizienz gehört.

Im Rahmen des Governance-Systems der Energieunion werden die Mitgliedstaaten darüber hinaus verpflichtet, Energiearmut zu überwachen und über dieses Problem Bericht zu erstatten. Zudem wird die Kommission den Austausch über empfehlenswerte Verfahren in diesem Bereich unterstützen. Dies geschieht im Einklang mit den Bemühungen um eine Stärkung der Verbraucherstellung und einen besseren Verbraucherschutz. In diesem Zusammenhang sieht die Kommission ferner bestimmte verfahrenstechnische Schutzmechanismen vor, die greifen sollen, bevor die Energieversorgung eines Verbrauchers eingestellt werden darf. Darüber hinaus richtet die Kommission eine Beobachtungsstelle zur Energiearmut ein, um genauere Daten zu diesem Problem und seinen möglichen Lösungen erheben zu können und die Mitgliedstaaten bei ihren Bemühungen zur Bekämpfung der Energiearmut zu unterstützen.

Was ist das „Governance-System“?

Die Ziele der Energieunion können nur durch kohärente und koordinierte legislative und nicht legislative Maßnahmen auf EU-Ebene und auf nationaler Ebene erreicht werden. Damit sie ihre Ziele durch gemeinsame Anstrengungen erreichen kann, muss die Energieunion über ein solides Governance-System verfügen. Dieses wird Effizienz, Kohärenz, Komplementarität und genügend ehrgeizige Strategien und Maßnahmen auf den verschiedenen Ebenen ausgehend von der EU über die nationale Ebene gewährleisten.

Im Oktober 2014 kam der Europäische Rat im Zusammenhang mit dem Rahmen für 2030 überein, dass „ein zuverlässiges und transparentes Governance-System ohne unnötigen Verwaltungsaufwand zu entwickeln ist, das dazu beiträgt, dass die EU ihre energiepolitischen Ziele erreicht.“

Auf dieser Grundlage wird in dem Vorschlag für eine Verordnung über das Governance—System der Energieunion die erforderliche gesetzliche Grundlage für dieses System gelegt. Die Verordnung wird durch nicht legislative Maßnahmen und Initiativen ergänzt. Solche unterstützenden Maßnahmen können unter anderem Folgendes umfassen: Bemühungen, die umfassende Beteiligung von Mitgliedstaaten, Verbrauchern, Herstellern und Interessenträgern generell am Governance-Prozess sicherzustellen; Kapazitätsaufbau in den nationalen Verwaltungen; finanzielle Förderung zur Mobilisierung privater Investitionen.

Für die Verbraucher und die Zivilgesellschaft beinhalten mehr Transparenz und bessere Rechtsetzung zusätzliche Möglichkeiten zur Beteiligung an der Ausarbeitung der nationalen Energie- und Klimaschutzpläne.

letzte Änderung: 14.07.2023