ED 04/21 Dauerbrenner Flüssiggas (S.10-13)

News aus der Welt des Flüssiggases

Aktuelle Nachrichten zum Thema Flüssiggas hier.
Günstige Energiepreise

Flüssiggasbörse des Vereins

Günstige Energiepreise: Flüssiggasbörse des Vereins

Von Louis-F. Stahl

(25. Juni 2021) Der Bund der Energieverbraucher sorgt seit über 20 Jahren mit der „Flüssiggasbörse“ für Transparenz im undurchsichtigen sowie über Jahrzehnte von Kartellen und Preisabsprachen geprägten Flüssiggasmarkt. Dass Verbraucher mit einem „Miettank“ dem Preisdiktat ihres Anbieters nahezu ausgeliefert sind, hat sich längst herumgesprochen. Doch auch Energieverbraucher mit einem eigenen Gastank, die den Lieferanten frei wählen können, haben es bei der Anbietersuche häufig schwer. Die meisten Flüssiggasanbieter haben ein festes Liefergebiet, weshalb es in vielen Gegenden keinen Preiswettbewerb gibt.

84 Karte Preisregionen der Flüssiggasbörse vom Bund der Energieverbraucher

Hier setzt die Flüssiggasbörse des Vereins an: Überregionale Anbieter melden dem Bund der Energieverbraucher für 12 Regionen (siehe Karte) wöchentlich ihren Preis – für sämtliche Ortschaften in diesen Regionen. Nur der günstigste Anbieter kommt für die gesamte Region zum Zuge. Den aktuell günstigsten Preis für die unterschiedlichen Regionen finden Verbraucher stets auf der Webseite des Vereins. Aufgrund der Größe der Regionen muss der Preis an der Flüssiggasbörse nicht zwangsläufig der billigste Preis an jedem Ort in den Lieferregionen sein!

Sparfüchsen empfiehlt der Bund der Energieverbraucher, nach einem Blick auf die aktuellen Flüssiggasbörsenpreise stets die örtlichen Flüssiggasanbieter anzufragen, ob diese den Gebietspreis der Flüssiggasbörse unterbieten. Bedingt durch kurze Lieferwege zur Adresse des Verbrauchers oder aufgrund besonders hoher Bestellmengen, beispielsweise bei einer Sammelbestellung mit Nachbarn, ist es nicht selten möglich, ein besseres Schnäppchen zu machen. Die Flüssiggasbörse des Vereins hat nicht den Anspruch, stets den billigsten Preis für sämtliche Adressen im Bundesgebiet zu liefern, sondern schafft Preistransparenz und ein verlässliches Angebot zu einem fairen Kurs.

Möchten Sie über die Plattform des Vereins einen Anbieter wählen, füllen Sie einfach das Webformular auf der Seite der Flüssiggasbörse aus und zahlen eine Vermittlungsgebühr an den Verein. Diese Gebühr wird im Fall einer tatsächlichen Bestellung wiederum vom Lieferanten übernommen und mit der Flüssiggasrechnung gutgeschrieben. Im Ergebnis ist die Flüssiggasbörse des Vereins für Energieverbraucher somit sowohl zur bloßen Preisinformation als auch für eine konkrete Lieferantenvermittlung kostenfrei nutzbar.

Ohrfeigen für Flüssiggas-Stammkunden

Flüssiggasunternehmen ziehen private Verbraucher immer noch mit übelsten Methoden über den Tisch – auch vier Jahre nach dem Aufsehen erregenden Bußgeldbescheid des Kartellamts.
Ein Bericht von Gerd Gätke

(9. Januar 2013) Die Gier nach dem schnellen Geld dominiert heutzutage viele Geschäfte. Der Flüssiggas-Markt ist da keine Ausnahme: Wer in diesem Bereich glaubt, er bekäme für gutes Geld noch gute Leistung, erlebt häufig eine herbe Enttäuschung.

84 2164 Gert Gätke am Flüssiggastank

Gerd Gätke hat den Flüssiggas-Einkaufsring Taunus aus der Taufe gehoben und viele Jahre organisiert.

Treue wird bestraft

Ein ganz einfaches Beispiel zeigt das sehr deutlich: Ein Verbraucher bindet sich an einen Lieferanten und verspricht ihm, seinen Bedarf nur bei ihm zu decken. Der Lieferant kann für die Laufzeit eines solchen Vertrags fest mit einem Abnehmer rechnen und entsprechend kalkulieren, langfristig günstiger einkaufen und Vertriebskosten einsparen. Logisch wäre es, wenn er diesen Vorteil zu einem gewissen Teil an seinen Kunden weiterreicht, also seinem treuen Stammkunden  einen Vorzugspreis oder Rabatt einräumt. In jedem Fall sollte der Stammkunde einen geringeren Tarif zahlen, als ein gelegentlich einkaufender Kunde.

Beim Flüssiggas ist genau das Gegenteil der Fall: Der Endverbraucher, der sich an den Lieferanten bindet, wird sehr oft bestraft! Der treue Stammkunde muss häufig zu deutlich schlechteren Preisen einkaufen als die Gelegenheitskunden. Für seine Freundlichkeit, dem Lieferanten Sicherheit zu geben, wird er gnadenlos abgezockt. Er kann sich ja nicht wehren, weil er vertraglich gebunden ist.

Querulanten tanken günstiger

Dabei wissen viele Flüssiggas-Unternehmen durchaus zu unterscheiden, ob es sich bei ihrer Stammklientel um ältere Menschen handelt oder Kunden, die aus anderen Gründen eine Auseinandersetzung eher scheuen. Wer sich wehrt, bekommt eher einen günstigeren Preis angeboten. Das zumindest ist meine Erfahrung aus meiner jahrelangen Arbeit in einem von mir gegründeten, privaten Einkaufsring für Flüssiggas.

Die skrupellose Abzocke erreicht zum Teil bizarre Dimensionen: So rief mich eine verzweifelte Tochter an, die um Hilfe bat: Ihre 81-jährige Mutter sollte 81 Cent für den Liter Flüssiggas bezahlen. Ich war erschüttert, denn zum gleichen Zeitpunkt hatte ich eine Bestellung für den Einkaufsring abgewickelt. Dank einer Abnahme von über 50.000 Litern durch Sammelbestellungen war es mir gelungen, Flüssiggas für einen Preis von 26 Cent je Liter zu erhalten – 55 Cent weniger als die ältere, hilflose, aber vertraglich gebundene Dame.

Bei meiner Tätigkeit für den Einkaufsring bin ich sehr oft auf derartige Fälle gestoßen. Leider kann man den völlig übervorteilten Endverbrauchern nicht sofort helfen. Es liegt an ihnen, sich aus diesen Verträgen zu lösen und sich einen eigenen Tank anzuschaffen.

Eigener Tank ist Gold wert

Wer mit Flüssiggas heizt oder eine Flüssiggas-Anlage einbauen möchte, sollte sich über ein paar Punkte Gedanken machen:

  • Bei Öltanks ist es gar nicht üblich, Tanks zu vermieten. Man kann sich also zu Recht die Frage stellen, warum Flüssiggas-Unternehmen auf diese Idee gekommen sind. Im Zweifel nur, weil es sich dabei um ein lukratives Zusatzgeschäft für sie handelt.
  • Ein eigener Tank ist sinnvoller als ein gemieteter: Die Mietkosten summieren sich während der Tanknutzungszeit rasch zu einem Vielfachen des Kaufpreises.
  • Lieber einen oberirdischen als einen erdgedeckten Tank.
  • Lieber einen etwas größeren als einen zu kleinen Tank.
  • Es spricht nichts gegen einen gebrauchten Tank.

Wer nicht umhin kommt, einen Tank zu mieten, sollte auf folgende Punkte achten:

  • Der Mietvertrag sollte nur ein Jahr dauern und sich anschließend nur um ein Jahr verlängern.
  • Der Vertrag sollte eine Klausel enthalten, wonach man bei besseren Preisen am Markt dort auch einkaufen kann.
  • Vereinbaren Sie am besten ein fixes Datum zur Vertragsbeendigung. Achten Sie darauf, dass dieser Termin in den Sommermonaten liegt. Sonst kann es passieren, dass ein frustrierter Lieferant Ihnen im Januar – bei Schnee und Kälte – gnadenlos den Tank abholt.
Schwieriger Ausstieg

Wer versucht, aus einem Flüssiggasvertrag auszusteigen, erlebt des Dramas zweiten Teil: Die Lieferanten versuchen, teilweise mit fast allen Mitteln, den Kunden am Ausstieg aus dem Vertrag zu hindern. Viele Kunden werden geradezu schikaniert. So weigern sich manche Unternehmen, ihren Kunden den vermieteten Tank zu verkaufen, selbst wenn dieser schon 20 Jahre alt ist. „Wir handeln mit Gas, nicht mit Tanks“, lautet dann die schnippische Antwort. Das Unternehmen besteht in solchen Fällen gnadenlos auf sein vertraglich verbrieftes Recht, den Tank zurückzubekommen – selbst wenn dies bedeutet, dass die Gartenanlage zerstört werden muss, wenn der Tank unterirdisch liegt. Selbstverständlich hat der Tank am Straßenrand zur Abholung bereit zu stehen. Und gern addiert der Lieferant zu horrend hohen Abholungskosten Reinigungskosten vor Ort, nochmalige Reinigung sowie Instandsetzung des Tanks. Angesichts dieses Drucks ziehen viele Verbraucher ihren Kündigungswunsch schnell zurück. Das habe ich am eigenen Leib erfahren: Ich musste in vielen Gesprächen meiner Frau die Angst nehmen, plötzlich mit hohen Kosten und ohne Heizung dazustehen. Unser Lieferant hatte völlig willkürlich einen Termin zur Abholung des Tanks vorgegeben. Der vertraglich vereinbarte Zeitpunkt (August) wurde einfach auf Anfang Februar zu einem Zeitpunkt verschoben, wo bei uns im Taunus Kälte herrscht und meterhoher Schnee liegt.

Schutz vor Wucher

Laut Gesetzgeber braucht niemand Wucherpreise zu bezahlen. Der pfiffige Kunde bittet deshalb seinen Lieferanten, ihm eine sogenannte „Freigabe“ zu erteilen: Er gestattet dem Kunden, bei einem anderen, günstigeren Lieferanten Flüssiggas zu kaufen. Dazu benötigt er ein schriftliches, ordnungsgemäßes Angebot, das nachweist, dass ein Konkurrent einen besseren Preis macht. Und genau da liegt das Problem: Kaum ein Lieferant gibt einem diese Zusage schriftlich. 2008 stellte das Kartellamt fest, dass die großen Player auf dem Flüssiggas-Markt untereinander vereinbart hatten, sich gegenseitig keine Kunden abzuwerben – die Kunden waren den Preisen also schutzlos ausgeliefert, weil sie de facto den Lieferanten gar nicht wechseln konnten.

Gelingt es einem Kunden doch, an das Angebot zu kommen, geht der Lieferant in der Regel auf den günstigeren Preis ein, bevor er das Geschäft ganz verliert. In manchen Fällen erteilte der Lieferant auch die Freigabe – doch musste sich der Verbraucher den Preisvorteil mit reichlich Zeitaufwand und Nerven „erkaufen“.

Angst vor Klagen

Leider gibt es aber auch Fälle, in denen der Lieferant weder seinen Preis senkt noch eine Freigabe erteilt. Dann ist wochenlanges Streiten angesagt, und kein Lieferant befüllt während dieses Streits den Tank. Ohne die Zustimmung des Tankeigentümers liefert kein anderes Unternehmen Flüssiggas, denn die Lieferanten trauen sich auch gegenseitig nicht über den Weg. Wer einen Tank illegal befüllt, muss mit einer Klage rechnen. Angeblich gab es dafür schon Strafzahlungen von bis zu 20.000 Euro. In der Zwischenzeit steht der Verbraucher ohne Heizung da.

Ein Beispiel: Ein junges Ehepaar hatte ein Haus gekauft. Der Lieferant, der auch Eigentümer des Tanks war, wollte die neuen Besitzer dazu zwingen, in den alten Vertrag des Vorbesitzers einzusteigen – was die neuen Besitzer angesichts der schlechten Vertragsbedingungen jedoch ablehnten. Ein wochenlanger Streit entbrannte mitten in der kalten Jahreszeit, während der die jungen Leute ohne Heizung und Warmwasser da standen. Sie retteten sich mit einem Kamin über die Zeit. Dabei war die Sachlage völlig klar. Im letzten Augenblick, bevor der Fall vor Gericht ging, lenkte der Lieferant ein und stimmte dem Verkauf des Tanks zu.

Die Mär vom Service

Etablierte, marktbeherrschende Lieferanten reklamieren, dass sie höhere Preise haben, um den Service rund um den Tank anbieten zu können.

Der ehemalige Vorsitzende des Deutschen Verbands Flüssiggas e. V., Richard Hareiner, bezifferte mir gegenüber einmal bei einem Gespräch diese Kosten auf rund drei bis vier Cent je Liter. Ich musste schmunzeln, denn ich hatte noch die 55 Cent Preisaufschlag für die 81-jährige Dame in Erinnerung.

84 2130 Flüssiggastank

Tatsächlich preisen die Lieferanten ihren Service gern als toll und aufwendig an. Doch davon kann keine Rede sein: Der Tank unterliegt der gesetzlichen Pflicht, alle zwei Jahre äußerlich und alle zehn Jahre grundlegend auch von innen überprüft zu werden. Die äußere Überprüfung muss eine sogenannte „befähigte Person“ durchführen. Dazu zählen fast alle Lieferanten. Tankbesitzer zahlen dafür in der Regel 30 bis 50 Euro, die Überprüfung wird durch eine Plakette dokumentiert. Einige Lieferanten machen das sogar im Rahmen einer Gas-Lieferung kostenlos.

Die innere Prüfung muss durch den TÜV abgenommen werden und wird ebenfalls mit einer Plakette dokumentiert. Diese Prüfung ist allerdings teurer und schlägt je nach Tank mit 500 bis 1.000 Euro zu Buche. Muss das Sicherheitsventil ausgetauscht werden, zahlt der Kunde die Kosten – und zwar auch dann, wenn er bereits pro Monat eine Tankmiete entrichtet, die 20 bis 30 Euro beträgt.

Dazu sollte man wissen, dass ein Tank eine Lebensdauer von 40 bis 50 Jahren hat. Zahlt man pro Monat 20 Euro Miete, so kommen in 40 Jahren gut und gerne fast 10.000 Euro zusammen – dabei kostet ein neuer 2.750-Liter-Tank inklusive Transport und Aufstellung nur rund 1.500 Euro. Ganz offensichtlich ist die Tankvermietung neben den ohnehin hochpreisigen Gasverkäufen ein lohnendes Nebengeschäft ohne größere finanzielle Aufwendungen für den Lieferanten.

Bei meinen Recherchen zu den gesetzlichen Vorschriften für die Tankprüfungen bin ich in ein für mich als Endverbraucher undurchdringliches Dickicht geraten. Das zuständige Arbeitsministerium(!!!) hat mich an die Ministerien der Länder verwiesen. Von dort erhielt ich teilweise Unmengen an Papier, aber auch Antworten wie „Wir sind keine Auskunftei“. Ich habe resigniert und meinen Ringmitgliedern empfohlen, sich im Falle einer Prüfung an ein privates, bundesweit tätiges Prüfunternehmen zu wenden. Dieses Unternehmen hat sich als seriös und bezahlbar erwiesen.

Illegale Preisabsprachen

Das Bundeskartellamt hat gegen etliche Unternehmen der Flüssiggasbranche sowie deren Geschäftsführer Bußgelder in Höhe von insgesamt knapp 208 Millionen Euro verhängt. Grund waren sogenannte „Kundenschutzabsprachen“ sowie Elemente von Preisabsprachen: Seit mindestens 1997 hatten sich die führenden Flüssiggasanbieter darauf verständigt, sich gegenseitig keine Kunden abzuwerben. Sobald wechselwillige Kunden bei einem anderen Unternehmen nachfragten, nannte man ihnen entweder gar keinen Preis oder nur einen überhöhten „Abschreckungspreis“. Um dieses System zu sichern, informierten sich die Unternehmen gegenseitig über Kundenanfragen.

Schmieriges Geschäft

Während meiner Zeit im Flüssiggas-Einkaufsring erlebte ich selbst, wie schmierig das Geschäft ist: Ein Lieferant stellte mir eine Belohnung in Aussicht, wenn ich die Bestellungen für den Einkaufsring künftig ausschließlich an diese eine Firma vergeben würde. Selbstverständlich lehnte ich das durchaus verlockende Angebot ab und sorgte dafür, dass das betroffene Unternehmen bei allen Bestellungen leer ausging. Doch immer wieder stieß ich auf das skrupellose Geschäftsgebaren: So warnten mich manche Lieferanten vor ihrer Konkurrenz, etwa vor der mangelnden Gas-Qualität („das Verhältnis Propan/Butan stimmt bei denen nicht“) oder vor Praktiken bei der Lieferung, bei denen ein zweiter Schlauch zwischen Kesselwagen und Tank liegen sollte. Ein anderes Mal zweifelte ein Unternehmen daran, ob der Konkurrent wirklich versteuertes Gas lieferte („sonst könnte der doch nicht solche Preise machen“).

Selbstverständlich gab es nicht nur schwarze Schafe, sondern auch seriöse Unternehmen mit fairen Mitarbeitern. Doch insgesamt hat mich die Branche zum Schluss nur noch angeekelt, und ich legte die Betreuung des von mir aufgebauten privaten Einkaufrings in andere Hände. Am liebsten hätte ich mit der Branche nichts mehr zu tun gehabt – doch dann wurde ich als Zeuge im Prozess um das Bußgeld des Bundeskartellamts vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf befragt (Aktenzeichen: VI- 4 Kart 2-6/10 Owi). Dort versuchten die Anwälte mit aller Gewalt, mich als unglaubwürdig hinzustellen. Schließlich wurde es sogar dem Richter zu viel, der die Anwälte maßregelte.

Individuum statt Anonymität

Heizen sollte für jeden Bürger ein erschwingliches Grundrecht bleiben. Dies muss in einer Gesellschaft wie der unseren eine Selbstverständlichkeit sein. Deshalb ist es dringend an der Zeit, dass die verantwortlichen Politiker handeln und dieses Marktsegment gründlich reformieren, um die Verbraucher – die ja schließlich ihre Wähler sind – vor dieser teilweise gnadenlosen Abzocke zu schützen. Doch wann immer solche Skandale auftauchen, spricht man von „den Firmen“, „der Gesellschaft“, „dem Verband“, der sich falsch verhalten hat. Aber eine Firma, eine Gesellschaft, ein Verband kann sich nicht mies verhalten, handelt nicht. Wer handelt, ist immer der Mensch!

Vielleicht sollten wir uns angewöhnen, zukünftig von „Herrn Meier“ zu reden, der bei der Firma „Schulze“ die Richtlinien vorgibt. Dann wäre die Anonymität, hinter der sich solche Personen gern verstecken, endlich aufgehoben und wir hätten einen großen Schritt in die richtige Richtung getan.

fluessiggas.energieverbraucher.de

Flüssiggas jetzt tanken!

Wer mit Flüssiggas heizt und demnächst tanken muss, sollte seinen Tank rasch füllen: Die Flüssiggaspreise könnten in den kommenden Wochen weiter deutlich ansteigen.

Seit Juli 2012 beobachtet der Bund der Energieverbraucher einen stetigen Preisanstieg beim Flüssiggas. Sobald es kälter wird, werden die Preise vermutlich weiter anziehen. Der Bund der Energieverbraucher e. V. empfiehlt daher, baldmöglichst den Flüssiggastank zu füllen.

Seit dem Jahr 2004 erfasst der Bund der Energieverbraucher e. V. wöchentlich die Flüssiggaspreise in verschiedenen Regionen der Bundesrepublik. Er gibt zwei Preise an: einen für kleinere Tanks unter 3.000 Liter und einen für größere Tanks über 3.000 Liter. Sie spiegeln typische Tarife freier Flüssiggasanbieter und haben sich mittlerweile zu einer von der Branche anerkannten Größe für den Markt entwickelt. Viele Lieferverträge nehmen sogar ausdrücklich auf diese Preise Bezug.

84 Preisentwicklung Flüssiggas für Verbraucher

Heizöl günstiger als Flüssiggas

Zum Vergleich wird der Preis von Heizöl gezeigt, umgerechnet über den Energieinhalt auf einen entsprechenden Flüssiggaspreis. Dabei zeigt sich, dass die Flüssiggaspreise in der Vergangenheit deutlich über den Heizölpreisen lagen.

Pressemitteilung vom Bund der Energieverbraucher e.V.

Flüssiggas: Jetzt tanken!

(24. September 2012) Die Flüssiggaspreise werden in den kommenden Wochen weiter deutlich ansteigen. Darauf weist der Bund der Energieverbraucher e.V. in Unkel hin. Seit Juli 2012 ist ein stetiger Preisanstieg zu beobachten. Wird es kälter, dann werden die Preise weiter anziehen. Der Bund der Energieverbraucher e.V. empfiehlt daher, baldmöglichst den Flüssiggastank zu füllen.

84 Preisentwicklung Flüssiggas

Hochauflösenden Grafik, frei zum Nachdruck:

 Download Grafik Preisentwicklung Flüssiggas für Verbraucher 

Hintergrund: Mehr als 300.000 Verbraucher heizen hierzulande mit Flüssiggas. Derzeit liegen die Flüssiggaspreise bei rund 65 Cent je Liter (55 Cent je Liter plus Mehrwertsteuer). Das entspricht einem Preis von 10 Cent je Kilowattstunde oder einem Heizölpreis von einem Euro je Liter.

Der Bund der Energieverbraucher e.V. veröffentlicht seit mehr als zehn Jahren im Internet wöchentlich Flüssiggaspreise für Verbraucher mit eigenem Tank. (www.fluessiggasboerse.de).

Wer einen Miettank hat, der sollte mit seinem Anbieter Preise verhandeln, die unseren Preisen entsprechen. Andernfalls sollte ein eigener Tank angeschafft werden. Das macht sich schon nach ein bis zwei Jahren bezahlt.

Archiv

Weitere Artikel zu diesem Thema finden Sie in unserem Archiv:

bis 2008

letzte Änderung: 25.06.2021