gifhorn Protestzug

Sind die Strom- oder Gaspreise für Haushalte behördlich genehmigt?

(8. September 2007) Nein! Die Strom- und Gaspreise werden von keiner Behörde genehmigt!

Der Kontrolle durch die Bundesnetzagentur oder der Regulierungsbehörden der Länder unterliegt lediglich ein Preisbestandteil: nämlich das Entgelt für den Strom- oder Gastransport.

Bis zum 1. Juli 2007 unterlagen die Strompreise für Tarifkunden der Preisgenehmigung.

Die Kartellbehörden des Bundes und der Bundesländer prüfen die Strom- und Gaspreise daraufhin, ob eine marktbeherrschende Stellung mißbraucht wurde.

Die Kartellbehörden prüfen die Billigkeit der Energiepreise nicht, denn das gehört nicht zu ihrer Aufgabe. Ein nicht eingeleitetes Missbrauchsverfahren sagt nichts über die Billigkeit der Energiepreise.

Die gerichtliche Kontrolle der Billigkeit wird durch das Kartellrecht nicht verdrängt, so der BGH in seinem Urteil vom 13. Juni 2007.

letzte Änderung: 30.03.2015