gifhorn Protestzug

Der Prozesskostenfonds

Verbesserter rechtlicher Schutz für Mitglieder durch den Prozesskostenfonds

Der Fonds hilft allen Vereinsmitgliedern bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber den Energieversorgern. Wer jährlich über den Mitgliedsbeitrag hinaus einen Beitrag von 40 Euro jährlich (ermäßigt 30 Euro) abbuchen lässt, genießt einen verbesserten rechtlichen Schutz als Fondsmitglied. Es gilt nach der ersten Zahlung eine Wartefrist von acht Wochen. Der Schutz bezieht sich auf eine Wohnung, die das Mitglied selbst bewohnt oder am Gewerbebetrieb.

Rechtsberatung
  • Anwalts-Hotline: Der Bund der Energieverbraucher unterhält eine kostenlose telefonische Rechtsberatung zu festgelegten Zeiten für alle Mitglieder. Am Telefon beraten zugelassene Anwälte in eigener Verantwortung.
  • Anwalts-Rückruf: Mitglieder können dreimal jährlich telefonisch oder per E-Mail einen Rückruf von einem Anwalt erbitten. Die Vereinsgeschäftsstelle leitet die Anfrage an einen kooperierenden Anwalt weiter.
  • Online-Beratung: Mitglieder können auch per E-Mail Fragen an Rechtsanwälte stellen. Einfache E-Mail-Anfragen ohne beigefügte Dokumente können alle Mitglieder stellen. Sie werden innerhalb von zwei Tagen beantwortet. Fondsmitglieder können pro Jahr auch zwei komplexe E-Mail-Anfragen und Dokumente beifügen. Sie bekommen innerhalb von vier Tagen eine Antwort.
  • Datenschutzklausel: Soweit Mitglieder rechtliche Beratung über den Bund der Energieverbraucher e.V. in Anspruch nehmen, sind sie mit der Weitergabe ihrer Anfrage an einen vom Bund der Energieverbraucher e.V. beauftragten Anwalt einverstanden und entbinden diesen Anwalt von seiner Schweigepflicht gegenüber dem Bund der Energieverbraucher e.V.
Außergerichtliche Vertretung

Der Verein organisiert für die Fondsmitglieder bis zu zweimal jährlich die außergerichtliche Vertretung gegenüber einem Versorger, soweit das Mitglied mit eigenem Bemühen gescheitert ist. Voraussetzung ist eine vorangehende Beratung durch einen im Energierecht erfahrenen Anwalt. Der Verein honoriert nach vorheriger Absprache einen Anwalt, der für den Verbraucher tätig wird. 

Gerichtliche Auseinandersetzung

Für Fondsmitglieder übernimmt der Verein in der Regel die Kosten einer erfolgsversprechenden gerichtlichen Auseinandersetzung, für den Fall, dass ein Fondsmitglied beklagt wird. Die Kosten von gerichtlichen Gutachten werden nicht übernommen. Der Verein hilft bei der Suche nach einem geeigneten Anwalt. Der Verein legt Kriterien und eine Prüfprozedur fest.

 Download Prüfkriterien und Prüfprozedere für die Übernahmen von Kosten  

Wählt der Verbraucher einen Anwalt, der nicht auf der Anwaltsliste des Vereins aufgeführt ist, muss dieser Anwalt die Erfolgsaussichten in dem Rechtsstreit darstellen, so dass eine Prüfung der Erfolgsaussichten möglich ist. Die Gerichtskosten von Rückforderungsklagen werden in der Regel nicht übernommen.

Fälle mit Bezug auf die Lieferung von Energie (Strom, Gas, Öl, Fernwärme, Flüssiggas) sind abgedeckt. Alle anderen Rechtsfälle mit Energiebezug (unerklärlich hohe Verbräuche, Bauen, Renovieren, Heizkostenabrechnung, Kauf und Verkauf von Immobilien, Wartung, Erneuerung einer Heizung, Nutzung erneuerbare Energien, auch über Beteiligungen, Geldanlage in Energieanlagen, Tanken, Autofahren, Strafsachen etc.) werden nur in begründeten Ausnahmefällen einbezogen.

Der verbesserte rechtliche Schutz gilt ab 1. Januar 2013. Er wurde von der Hauptversammlung des Bundes der Energieverbraucher e.V. am 11. November 2012 beschlossen.

letzte Änderung: 13.12.2023