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EU-Monitoring Guidelines verabschiedet: Regeln zur Emissionserfassung und -berichterstattung

Am 29.01.2004 hat die EU-Kommission die Regeln zur Erfassung und Berichterstattung von Treibhausgasemissionen im EU-Emissionshandel verabschiedet.

(25. Februar 2004) - Das nun verabschiedete Regelwerk (als Entscheidung der Kommission 2004/130/EG, "Monitoring and Reporting Guidelines" veröffentlicht) wird auf sämtliche im Emissionshandel erfassten Anlagen angewandt: Es enthält neben einem allgemeinen Teil zur Emissionserfassung und Berichterstattung auch detaillierte Erfassungsmethoden für die jeweiligen Branchen. Im Laufe des Jahres 2003 wurde der Entwurf in mehreren Stufen durch Vertreter der Wirtschaft und Ministerien der EU-Mitgliedsstaaten begutachtet.

System soll Emissionen EU-weit um 8% reduzieren

Das EU-weite Emissionshandelssystem startet am 01. Januar 2005: Es soll maßgeblich dazu beitragen, dass die EU ihre im Rahmen des Kyoto-Protokolls eingegangenen Minderungsverpflichtungen für Treibhausgase einhält bzw. erreicht. Vorgesehen ist, den Schadstoffausstoß insgesamt um 8% gegenüber dem Emissionsniveau von 1990 zu reduzieren. Unter den EU-Emissionshandel fallen Anlagen aus energieintensiven Branchen wie z.B. die Strom- und Wärmeerzeugung und die Herstellung von Stahl, Glas, Zement oder Zellstoff.

 Download EU-Richtlinie zum Emissionshandel (07.01.2004) 

letzte Änderung: 30.03.2015