125 Martin Jensen. Foto: obs/Peter Jensen GmbH/Angerer, Krafft
Bei der einfachen Abgaswegeprüfung ist es teilweise lohnenswert, die umfangreichere BImSchV-Messung direkt mit erledigen zu lassen.

Kosten sparen mit Wunschtermin

(2. Januar 2016) Bei der einfachen Abgaswegeprüfung ist es teilweise lohnenswert, die umfangreichere BImSchV-Messung direkt mit erledigen zu lassen, selbst wenn diese noch nicht ansteht. Für Gas- und Ölheizungen ist alle zwei Jahre eine Schornstein­reinigung mit Abgaswegeprüfung und CO2-Messung durch den Schornsteinfeger vorgeschrieben. Darüber hinaus ist ebenfalls alle zwei Jahre eine Messung der Abgaswerte nach der Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) verpflichtend.

1162 Schornsteinfeger / Foto: Fotolia.com/normannkrauss

Manche Schornsteinfegermeister legen jedoch die Kehrung mit CO2-Messung und die BImSchV-Messung nicht zusammen, sondern führen diese im jährlichen Wechsel durch, in einem Jahr die Abgasprüfung, im folgenden Jahr die BIMSch-Messung. Im Ergebnis kommt dann der Schornsteinfeger jedes Jahr und kassiert auch jährlich. Die Kosten liegen zumeist bei 40 Euro für das Kehren und 30 Euro für die Messung, in zwei Jahren also 70 Euro. Bittet man nun den Schornsteinfeger beim Kehrtermin gleich auch die BImschV-Messung zu machen, dann kostet das nur rund acht Euro zusätzlich.Dafür ist das darauffolgende Jahr aber kein Schornsteinfegerbesuch mehr fällig und insgesamt sinkt der Preis von 70 auf 48 Euro.

Selbst wenn die BImSchV-Messung nur alle drei Jahre vorgeschrieben ist, was bei unter zwölf Jahre alten Heizungen der Fall ist, lohnt sich eine freiwillige Messung alle zwei Jahre zusammen mit der Abgaswegeprüfung.

Zusatztipp: Bei Gas-Brennwertgeräten ist keine BimSchV-Messung vorgeschrieben. Wer seinem Feuerstättenbescheid misstraut, kann als Mitglied im Bund der Energieverbraucher kostenlos eine Überprüfung anfordern. Das ist allerdings nur innerhalb der gesetzlichen Widerspruchsfrist von vier Wochen ab Ausstellung des Bescheids sinnvoll.

letzte Änderung: 19.02.2024