Inhalt
Urteil des Landgerichts Mannheim vom 16. August 2004
Az: 24 O 41/04
Monopolist muss Gründe für Preiserhöhung darlegen - rechtskräftig.
Urteil Landgericht Mannheim vom 16. August 2004 bestätigt Verbraucherposition
(3. Juni 2005) - In der Entscheidung vom 16.8.2004 (Az: 24 O 41/04) heißt es in erfrischender Klarheit:
Die tatsächlichen Umstände, welche die Billigkeit rechtfertigen sollen, sind vom Monopolisten darzulegen und ggf. zu beweisen. Die Darlegung, gegenüber anderen Monopolunternehmen auf dem Erdgasmarkt unterdurchschnittliche Preise zu fordern, genügt dem gegenüber offenkundig nicht. Dieser relative Preisvergleich schließt nicht die Möglichkeit aus, dass alle Monopolisten mehr als das fordern, was nach den Grundsätzen der höchstrichterlichen Rechtsprechung angemessen ist.
Das OLG Karlsruhe hat das Urteil am 28. Juni 2006 bestätigt (Az: 7 U 194/04) und die Revision nicht zugelassen.
Download Urteil Landgericht Mannheim vom 16. August 2004 - Az: 24 O 41/04


