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Vater Staat saniert mit
Sanieren spart bares Geld: Wer sein Haus mit einer modernen Wärmedämmung versieht, kann den Heizbedarf selbst an bitterkalten Wintertagen halbieren. Ähnliches gilt für neue Heizungen und wer zusätzlich von Frühling bis Herbst per Solaranlage die Energie vom Himmel holt, hat wahrlich sonnige Aussichten. Das gilt erst recht dann, wenn sich der Staat an der Finanzierung beteiligt.
(18. März 2011) Leider sind die staatlichen Fördermittel in den vergangenen Jahren gekürzt statt ausgeweitet worden. Es steht insgesamt also weniger Geld zur Verfügung. Zudem haben sich die Vorschriften für Bauen, Sanierung und den Einsatz Erneuerbarer verschärft. Unter dem Strich bedeutet das weniger Geld bei strengeren Bedingungen. Die Energiedepesche gibt einen Überblick über die aktuellen Programme und die jeweiligen Auflagen.
Zunächst gilt es, zu unterscheiden zwischen
- Krediten und Zuschüssen für energetische Gebäudesanierungen und erneuerbare Energien durch die bundeseigene Förderbank KfW (früher Kreditanstalt für Wiederaufbau), zu beantragen über die Hausbank (Zuschüsse direkt bei der KfW)
- Zuschüssen aus dem Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien (MAP), die das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) verwaltet
- Zuschüssen zu einer Energieberatung nach dem Vor-Ort-Beratungsprogramm durch das BAFA.
Die Förderungen von KfW und BAFA lassen sich kombinieren. Darüber hinaus gibt es viele Hundert regionale Förderprogramme durch Bundesländer, Kreise, Kommunen und Versorgungsunternehmen. Bauherren und Eigentümer, die renovieren wollen, sollten daher mit einem Fördermittelrechner im Internet prüfen, welche dieser Programme für sie in Frage kommen, zum Beispiel www.baufoerderer.de.
Wiederauflage der KfW-Programme
Ab 1. März 2011 fördert die KfW wieder Einzelmaßnahmen für die Sanierung von Wohnungen oder Häusern, zum Beispiel Wärmedämmung, Fenstertausch, Lüftungseinbau oder Heizungserneuerung. Zum Förderprogramm mit der Bezeichnung „152" gehört auch die Unterstützung entsprechender Planungsleistungen. Man kann einen zinsgünstigen Kredit für zehn, 20 oder 30 Jahre bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit erhalten oder einen einmaligen Zuschuss (Programm „430"). Voraussetzung für die Förderung ist, dass der Bauantrag für das zu modernisierende Gebäude vor dem 1. Januar 1995 gestellt wurde. Ein Sachverständiger bestätigt die Angemessenheit der Sanierung. Fachunternehmen müssen die Arbeiten durchführen. Dabei gelten jedoch strengere technische Mindestanforderungen als die der aktuellen EnEV. So müssen die Mauern einen Dämmwert von maximal U=0,2 aufweisen, während die EnEV von 2009 lediglich einen Wert von u = 0,24 vorschreibt.
KfW-Effizienzhaus
Wird das ganze Haus saniert, gewährt die KfW eine Unterstützung, wenn das für Neubauten geltende Niveau zu mindestens 115 Prozent erreicht wird (Programm „151"). Der Zuschuss richtet sich nach dem Sanierungsergebnis: Erreicht man 55 Prozent (KfW-Effizienzhaus 55), dann bekommt man höchstens 13.125 Euro, bei 115 Prozent gibt's höchstens 5.625 Euro. Der Tilgungszuschuss bei der Darlehensvariante beträgt 12,5 Prozent der Sanierungskosten fürs Effizienzhaus 55 und 2,5 Prozent fürs Effizienzhaus 115. Achtung: Der Antrag ist schon vor Baubeginn zu stellen!
Solarkollektoren
Warmes Wasser zum Duschen oder Baden gibt's gratis von der Sonne – doch wer nur sein Warmwasser solar erwärmen möchte, bekommt dafür kein Geld vom Staat mehr. Anders sieht es aus, wenn Eigentümer in größere Kollektorflächen investieren, um auch die Heizung mit Sonnenkraft zu unterstützen. Dafür gewährt das BAFA bei Altbauten (gebaut vor 2009) einen Zuschuss in Höhe von 120 Euro je Quadratmeter Kollektorfläche bis höchsten 40 Quadratmeter, ab 1.1.2012 nur noch 90 Euro. Bei einer Erweiterung einer bestehenden Solaranlage beträgt der Förderbetrag 45 Euro je Quadratmeter. Für Kollektoren in Mehrfamilienhäusern gibt es ein extra Förderprogramm der KfW: „Erneuerbare Energien Premium". Wird zusätzlich ein Heizkessel ohne Brennwertnutzung gegen einen neuen Brennwertkessel getauscht, dann gibt es einen zusätzlichen Kesseltauschbonus von 600 Euro, ab 1.1.2012 nur noch 500 Euro.
PV-Anlagen
In der Regel finanziert man seine Solarstromanlage dadurch, dass man den erzeugten Strom ins öffentliche Netz einspeist und dafür – abgesichert durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) – 20 Jahre lang eine über diese Dauer festgelegte Vergütung vom lokalen Netzbetreiber erhält. Derzeit liegt die Vergütung für Dachanlagen bis 30 kWp, die ab Januar 2011 ans Netz gehen, bei 28,74 Cent pro Kilowattstunde und wird möglicherweise am 1. Juli 2011 weiter gesenkt. Seit Januar 2009 gibt es eine alternative Vergütung – nämlich dann, wenn man den am eigenen Dach produzierten Strom selbst nutzt (Eigenverbrauchsregelung). Hierfür erhält man derzeit 12,36 Cent pro Kilowattstunde (Anlage bis 30 kWp, Eigenverbrauch bis 30 Prozent) und spart gleichzeitig das Geld, das man sonst für Stromeinkauf ausgeben müsste.
Wärmepumpen
Wer einen Neubau mit Wärmepumpen plant, der geht bei Förderprogrammen leer aus: Zuschüsse gibt es nur, wenn Wärmepumpen ein bestehendes Heizsystem ersetzen. Dazu müssen die Pumpen eine Leistungszahl von mindesten 3,8 (Erdwärmepumpen) oder 3,5 (Luftwärmepumpen) erreichen. Ein Fachunternehmen muss dies nachweisen. Erdwärmepumpen werden mit 2.400 Euro gefördert plus einem Zusatzbetrag, wenn die Anlagen mehr als 10 kW Leistung hat. Für jedes 10 kW Leistung übersteigendes kW gibt es 120 kW für Anlagen bis 20 kW und 100 Euro für Anlagen über 20 kW. Bei Luftwärmepumpen gibt es 900 Euro für Anlagen bis 20 kW und 1.200 Euro für Anlagen über 20 kW. Zusätzlich zur Basisförderung kann für alle Wärmepumpen ein Kombinationsbonus von 600 Euro, ab 1.1.2012 500 Euro beansprucht werden, wenn eine förderfähige thermische Solarkollektoranlage mitinstalliert wird.
Biomasse
Das BAFA fördert in Altbauten (gebaut vor 2009) Holzschnitzel- und Pelletheizungen mit mindestens fünf Kilowatt Leistung mit 36 Euro je Kilowatt Leistung. Bei automatischen Pelletkesseln beträgt die Mindestförderung 2.500 Euro, bei Pelletöfen mit Wassertasche 1.000 Euro. Holzhackschnitzelanlagen werden pauschal mit 1.000 Euro je Anlage gefördert. Bei den Zuschüssen gehen jedoch Pelletöfen leer aus, wenn sie nicht an die Heizung angeschlossen sind. Auch emissionsarme Scheitholzvergasserkessel werden mit 1.000 Euro gefördert. Zusätzlich zur Basisförderung kann für alle Biomasseanlagen ein Kombinationsbonus von 600 Euro, ab 1.1.2012 500 Euro beansprucht werden, wenn eine förderfähige thermische Solarkollektoranlage mitinstalliert wird.
Blockheizkraftwerke (BHKW)
Auch BHKW-Betreiber haben Anspruch auf Fördergelder: So besteht auf Erdgas zum Heizen eine Energiesteuer, die auf Antrag zurückerstattet wird, wenn ein BHKW zum Einsatz kommt. Das sind 0,55 Cent je Kilowattstunde Brennstoff.
Für ins Netz eingespeisten Strom erhält der BHKW-Betreiber den „üblichen Preis", den das Gesetz festlegt. Danach gilt als üblicher Preis der durchschnittliche Tarif für Baseload-Strom an der Strombörse EEX im jeweils vorangegangenen Quartal – im 4. Quartal 2010 betrug dieser Wert 5,1 Cent je Kilowattstunde.
Kommen erneuerbare Energien in einem BHKW zum Einsatz, dann wird der eingespeiste Strom nach dem EEG abgerechnet. Je nach Brennstoff (Biogas, Pflanzenöl, Holz) und -verschiedenen Kriterien kann die Vergütung zwischen elf und 30 Cent pro Kilowattstunde liegen.
Zu der energetischen Gebäudesanierung, die durch Kredite und Zuschüsse der bundeseigenen KfW-Förderbank gefördert wird, zählt auch die Installation von BHKW (siehe oben).
Beispiel: Darlehen und Zuschüsse zur Sanierung eines Zweifamilienhauses
Ein Zweifamilienhaus mit 147 Quadratmeter Wohnfläche aus dem Jahr 1958 verbraucht im Jahr 38.000 Kilowattstunden Energie für 2.700 Euro. Nach der Wärmeschutzverordnung 2009 (EnEV 2009) würde dieses Haus, neu gebaut, nur 9.000 Kilowattstunden für 640 Euro verbrauchen, also 75 Prozent weniger. Maßgeblich für die Förderung ist aber nicht die verheizte Energie – Endenergie genannt, sondern die zur Bereitstellung dieser Endenergie notwendige Primärenergie. Hier liegt der Ist-Wert bei 42.000 Kilowattstunden, der EnEV 2009-Wert bei 11.400 Kilowattstunden.
Gönnt man diesem Haus eine Rundumsanierung, dann senkt man den Energieverbrauch auf 8.500 Kilowattstunden für 650 Euro: Außenwanddämmung 14 cm dick (16.000 Euro), neue Fenster (7.000 Euro), Haustür (5.000 Euro), Kellerdeckendämmung (6.000 Euro), Dachdämmung (13.000 Euro), neuer Gas-Brennwert-Heizkessel (8.000 Euro), Solaranlage zur Heizungsunterstützung (15.000 Euro). Gesamtkosten: 70.000 Euro. Der Primärenergieverbrauch liegt bei 9.500 Kilowattstunden. Damit erreicht man bei der Primärenergie (9.500/11.400 = 0,83) 83 Prozent des EnEV-Hauses, also ein Effizienzhaus 85.
Von der KfW bekommt man über die Hausbank ein Darlehen über höchstens 75.000 Euro je Wohneinheit (100% Auszahlung, 30 Jahr Zinsbindung, fünf tilgungsfreie Jahre, 3 % Zinsen (2.300 Euro Zinsen jährlich), Tilgungszuschuss 7,5 Prozent = 5.400 Euro. Alternativ kann man statt eines Darlehens auch einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 12,5 Prozent höchstens 9.375 Euro je Wohnung bekommen, hier also 8.750 Euro. Tilgungszuschuss und Zuschusshöhe sind unterschiedlich hoch für ein Effizienzhaus 115, 100, 85, 70 oder 55.
Würde man statt der Gas-Brennwertheizung eine Pelletsheizung einbauen, dann betrügen die Kosten dafür zwar 17.000 Euro statt der 8.000 Euro für einen Gas-Brennwertkessel, dadurch erhöhten sich die Gesamtsanierungskosten auf fast 80.000. Dafür würde man aber einen sehr geringen Primärenergiebedarf erreichen von nur 4.200 Kilowattstunden. Dadurch erreicht man ein Effizienzhaus 55. Der Tilgungszuschuss beträgt hier 12,5 Prozent der Baukosten 10.000 Euro und der einmalig Zuschuss 17,5 Prozent oder 14.000 Euro.
Verzichtet man auf eine Rundumsanierung und begnügt sich mit einer einzigen Maßnahme (zum Beispiel Heizkesselerneuerung), dann bekommt man keinen einmaligen Zuschuss. Auch der Tilgungszuschuss entfällt. Zudem muss ein Experte bestätigen, dass diese Maßnahme insgesamt sinnvoll ist. Die Förderung reduziert sich dann auf ein Darlehen mit den oben beschriebenen Konditionen.


