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Den Verbrauch im Blick

Seit Januar 2010 haben die Stromverbraucher das Recht auf einen intelligenten Stromzähler: Das Gerät muss den aktuellen Verbrauch anzeigen, ähnlich, wie der Tageskilometerzähler beim Auto. Zudem muss die Stromrechnung Netzentgelte und die Zählerkosten gesondert aufführen. Die meisten Verbraucher wissen davon jedoch nichts - und die Versorger verschlampen das Gesetz.

(12. März 2010) Energieversorger müssen allen Verbrauchern seit dem 1. Januar 2010 Zähler anbieten, die den Energieverbrauch und die Nutzungszeit widerspiegeln. So steht es in dem neuen Paragraf 21b des Energiewirtschaftsgesetzes.

Wenn Gebäude neu an Strom- oder Gasnetz angeschlossen werden, sind die Versorger sogar zum Einbau sogenannter Smart Meter, also intelligenter Zähler, verpflichtet, „soweit technisch machbar und wirtschaftlich zumutbar". Beides ist der Fall.
Das gilt auch für Gebäude, die einer größeren Renovierung unterzogen werden. Maßstab dafür ist die EU-Gebäuderichtlinie.

Wechsel des Messstellenbetreibers

Die Vorschrift richtet sich an den sogenannten Messstellenbetreiber. Das ist zunächst einmal der Betreiber des örtlichen Strom- oder Gasnetzes. Anders als noch vor einigen Jahren ist der Netzbetreiber in den meisten Fällen aber nicht zugleich der Lieferant der Energie. Wer zum Beispiel den Anbieter wechselt, der bezieht nicht mehr vom örtlichen Versorger die Energie sondern von einem anderen Unternehmen.

Der örtliche Netzbetreiber ist ein Monopolbetrieb - der Verbraucher kann ihn nicht wechseln, denn es gibt zu jedem Verbraucher nur eine Strom- und eine Gasleitung. Um festzustellen, wer das Netz betreibt, sieht man im Versorgungsvertrag nach, wo der Versorger den Netzbetreiber angeben muss (StromGVV § 2 und GasGVV § 2).

Messstellenbetreiber wechseln

Jedem Verbraucher steht es nach dem Gesetz frei, den Messstellenbetreiber zu wechseln. So können Mieter oder Eigentümer den Messstellenbetrieb einer darauf spezialisierten Firma übergeben. Derzeit gibt es für Privatkunden jedoch nur einen Anbieter: die Firma Yello. Das Unternehmen baut Smartmeter, also intelligente Zähler, selbst dann ein, wenn der Verbraucher den Strom von einem anderen Anbieter bezieht. (siehe unten: Stromsparstunde am Yellometer).

Was ist ein cleverer Zähler?

Das Gesetz legt nicht fest, was genau ein cleverer Zähler ist. Es gibt dazu auch keine Verordnung oder technische Normung. Die Bundesnetzagentur erarbeitet dazu derzeit Auslegungsrichtlinien. Danach sollen clevere Zähler eine Reset-Taste besitzen, ähnlich dem Tageskilometerzähler beim Auto. Ferner soll er die in den zurückliegenden drei oder sieben Tagen verbrauchte Strom- bzw. Gasmenge anzeigen. Wer einen zeitvariablen Tarif nutzt, soll zudem auf einen Blick erfahren, welchen Tarif er wie lange genutzt hat. Manche Modelle verfügen sogar über eine Schnittstelle, über die die Messdaten das Haus verlassen - vorausgesetzt, der Verbraucher hat der Datenübermittlung zugestimmt.

13_Smartmeter

78 Prozent der deutschen Haushalte wünschen sich von ihrem Energieversorger einen solchen schlauen Stromzähler. Sie gehen davon aus, ihre Stromrechnung damit im Durchschnitt um rund zehn Prozent zu senken.

Abrechnung häufiger

Neben dem Recht auf schlaue Zähler haben Verbraucher jetzt die Möglichkeit, monatliche, vierteljährliche oder halbjährliche Abrechnungen auf der Basis des tatsächlichen Verbrauchs zu fordern. Zudem sollten Kunden prüfen, ob ihr Strom- und Gasversorger die Kosten für die Nutzung der Leitungsnetze und die Messkosten getrennt aufführen (§ 40 Energiewirtschaftsgesetz). Zusätzliche Abrechnungsentgelte zwischen zehn und 20 Euro je Rechnung bezeichnet die Bundesnetzagentur in ihrem Jahresbericht 2009 „aus Verbrauchersicht inakzeptabel".

Verbraucher sollten prüfen, ob
  • ihr Energieversorger auf der Strom- oder Gasrechnung die Kosten für Netzentgelte und Messkosten angibt,
  • die Messkosten unter den von der Netzagentur festgelegten Höchstwerten liegen. Das sind für Wechselstromzähler höchstens 9,04 Euro jährlich für den Messstellenbetrieb, 5,16 Euro für die jährliche Messung und 11,31 Euro für die Abrechnung pro Jahr. Gas: 15,06 Euro, 7,01 Euro und zwölf Euro (Zählertyp G6).
  • Ihr Strom- oder Gasnetzbetreiber clevere -Zähler anbietet.

Im Fall der Missachtung können sich Strom- und Gaskunden beim Verbraucherservice der Bundesnetzagentur beschweren: Telefon 030 / 22480-500 oder www.bundesnetzagentur.de.

Kommentar von Rupprecht Gabriel

Der Yello Zähler ist für die breite Masse zu teuer, insbesondere die laufenden Kosten (8,75 Euro monatlich). Unser Ziel ist es, ohne Mehrkosten für den Verbraucher Zähler auf den Markt zu bringen, die diesen Informationsgehalt mit einem kleinen Zusatz liefern können.

In einigen Städten werden solche Zähler schon standardmäßig eingebaut, darunter Bremen und das EWE-Gebiet. Was der Endkunde – eventuell gegen Entgelt – benötigt, ist eine Kommunikationseinheit, die weitgehend auf Internettechnologie basiert.

Wir werden in diesem Jahr solche Einheiten in den Markt bringen und zwar von ganz einfach – also Daten in den PC übertragen und dort in Charts darstellen – bis zum Smart Home Rechner, der über Apps den mobil-digitalen Lebensstil mit dem Nutzen für den Verbraucher verbindet.

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Rupprecht Gabriel, Chef der Stromzähler-fabrik Easymeter

Stromsparstunde am Yellometer

von Lutz Wedel

Seit 1992 bin ich Solarstromerzeuger und als gelernter Lehrer ist es mir stets ein Anliegen, das Thema Energie auch anderen Menschen greifbar zu machen. Wie hoch ist mein Stromverbrauch? Wenn ich ein leckeres Nudelgericht mit dem E-Herd gekocht habe – wie viel Strom hat das verbraucht? Welchen Einfluss hat die thermische Solaranlage auf den Stromverbrauch von Wasch- und Spülmaschine?

12_LutzWedel

Lutz Wedel, Elbe

Seit dem 5. August 2009 haben wir den intelligenten Stromzähler der Firma Yello, obwohl wir seit Jahren Naturstromkunden sind. Auf der Industriemesse 2009 war ich auf den Smartmeter aufmerksam geworden. Naturstrom war so großzügig und hatte die Hälfte der Installationskosten von 79 Euro übernommen. Überdies bot mir das Unternehmen an, mit Einbau des Stromzählers nach 20 Uhr einen Nachtstromtarif zu zahlen, also derzeit drei Cent pro Kilowattstunde weniger. Nun haben wir den intelligenten Stromzähler und es ist schon faszinierend, dass ich überall per Internet zeigen kann, wie hoch unser häuslicher Stromverbrauch ist: In Grafiken für den Moment, für den Tag, die Woche, den Monat und später mal auch für das Jahr – natürlich passwortgeschützt.

Zuhause kann ich im Yellometer sogar den Verlauf der Stromverbrauchskurve mitverfolgen, wenn zum Beispiel unsere Spülmaschine läuft. Bei voller Sonneneinstrahlung ist in nur drei Minuten die eingestellte Solltemperatur erreicht. Sehr beeindruckend ist das für meine Schüler, dass man Stromverbrauch so darstellen kann.

Nur aus meinem Ansinnen, neben dem Stromverbrauch auch die Stromerzeugung unserer beiden PV–Anlagen über den Zähler zu schicken, wird derzeit leider nichts: So intelligent ist der intelligente Zähler wiederum nicht und unser Netzbetreiber E.on-Avacon ist nach eigenem Bekunden noch längst noch nicht so weit, einen eigenen Smartmeter anzubieten. Denn das wäre doch ganz spannend – man könnte auf einer Grafik mitverfolgen: Wie sieht denn unser Stromverbrauch im Vergleich zur eigenen Solarstromerzeugung aus?

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