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Energie-Schutzbrief: das Sorglos-Paket

Mit Anwalts-Hilfe weniger für Gas- und Strom zahlen.
Viele Verbraucher ärgern sich über ihre zu hohen Strom- und Gasrechnungen. Sie haben aber weder Zeit, noch Lust und Nerven für eine Auseinandersetzung mit ihrem Versorger. Der Bund der Energieverbraucher bietet allen seinen Mitgliedern ab sofort einen "Energie-Schutzbrief" an. Damit kann man die außergerichtliche Auseinandersetzung um die Jahresrechnung einem auf diesem Gebiet erfahrenen Rechtsanwalt übergeben - und das zu günstigen Bedingungen. Unter dem Strich bleibt für den Verbraucher im Regelfall eine satte Ersparnis übrig.

1919 2186 Energie-Schutzbrief

Alle Vereinsmitglieder können sich vom Verein einen "Energie-Schutzbrief" ausstellen lassen. Mit diesem Schutzbrief erhalten sie als Privatverbraucher bei einem kooperierenden Rechtsanwalt eine außergerichtliche Betreuung zu einem günstigen Preis.

Der Anwalt berät den Verbraucher und übernimmt den Schriftverkehr mit dem Energieversorger bezüglich Jahresrechnung und Rechnungskürzung. Der Anwalt berät den Verbraucher über Kürzungsmöglichkeiten bei unbillig überhöhten Preisen, den zu zahlenden Rechnungsbetrag und erledigt den Schriftverkehr mit dem Versorger.

Mit dem Energie-Schutzbrief kann der Verbraucher innerhalb von drei Monaten zu dem auf dem Schutzbrief angegebenen Rechtsanwalt gehen.

Dieser Anwalt berät den Verbraucher in eigener Verantwortung. Das Honorar und der Leistungsumfang sind einheitlich festgelegt:

  • Der Anwalt wird tätig, wenn er vom Verbraucher 69 Euro erhalten hat und ihm die kompletten Rechnungsunterlagen, der bisherige Schriftverkehr und die Zahlungsbelege über die geleisteten Abschlagszahlungen vorliegen.
  • Das Honorar für die außergerichtliche Vertretung bezüglich einer Jahresabrechnung Strom oder Gas beträgt je 69 Euro einschließlich Mehrwertsteuer.
  • Der Anwalt wird durch eine Vollmacht beauftragt, den Verbraucher gegenüber dem Versorgungsunternehmen zu vertreten. Der gesamte Schriftverkehr läuft dann nur noch zwischen Anwalt und Versorger. Der Verbraucher braucht sich darum nicht mehr zu kümmern.
  • Der Anwalt berät den Verbraucher, in welcher Höhe die Rechnung des Versorgers zu begleichen ist und welche Kürzungsmöglichkeiten es wegen unbillig überhöhter Preise gibt.
  • Der Anwalt prüft die Jahresabrechnung auf Richtigkeit.
  • Der Anwalt errechnet die regelmäßig zu leistenden Abschlagszahlungen.
  • Der Anwalt übernimmt diesbezüglich Schriftverkehr mit dem Versorgungsunternehmen.
  • Die Beauftragung gilt für die Überprüfung einer Jahresabrechnung eines Privathaushalts und der zugehörigen Abschlagszahlungen.
  • Gerichtliche Auseinandersetzungen (Klagen, einstweilige Verfügungen) sind gesondert zu honorieren.

Der Bund der Energieverbraucher empfiehlt als optimales Schutzpaket:

  • Vereinsmitgliedschaft: Vorbedingung für die beiden anderen Schutzpakete.
  • Prozesskostenfonds: Dreißig Euro, ermäßigt 20 Euro jährlich, schützt die Verbraucher, falls der Versorger auf Zahlung des vollen Rechnungsbetrags klagt.
  • Energie-Schutzbrief: 69 Euro jeweils für eine Jahresabrechnung von Strom oder Gas, überträgt die diesbezügliche außergerichtliche Vertretung einem Spezialanwalt.

Achtung:

Der Energieschutzbrief deckt nicht die gesamten Kosten einer außergerichtlichen anwaltlichen Vertretung gegenüber dem Versorger ab. Bei einer Prüfung des Versorgungsvertrags, bei einer Vertragskündigung oder bei einem außergerichtlichen Vergleich entstehen Kosten in spürbarer Höhe, die weder durch den Schutzbrief, noch durch den Prozesskostenfonds abgedeckt sind. Reden Sie darüber mit dem Anwalt und verabreden Sie unbedingt vor der Unterzeichnung einer Vollmacht, dass der Anwalt Ihnen vor der Entstehung der Kosten sagt, um welchen Betrag es dabei geht.

Der Verbraucher profitiert durch die geringeren Energiekosten, die das Anwaltshonorar meist mehrfach übersteigen und die Sorglosigkeit, trotz gekürzter Zahlungen selbst keine Auseinandersetzung führen zu müssen.

Nur für Mitglieder: Hier Energie-Schutzbrief anfordern!
 


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