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Energie-Schutzbrief: das Sorglos-Paket
Mit Anwalts-Hilfe weniger für Gas- und Strom zahlen.
Viele Verbraucher ärgern sich über ihre zu hohen Strom- und Gasrechnungen. Sie haben aber weder Zeit, noch Lust und Nerven für eine Auseinandersetzung mit ihrem Versorger. Der Bund der Energieverbraucher bietet allen seinen Mitgliedern ab sofort einen "Energie-Schutzbrief" an. Damit kann man die ganze außergerichtliche Auseinandersetzung einem auf diesem Gebiet erfahrenen Rechtsanwalt übergeben - und das zu günstigen Bedingungen. Unter dem Strich bleibt für den Verbraucher im Regelfall eine satte Ersparnis übrig.
Alle Vereinsmitglieder können sich vom Verein einen "Energie-Schutzbrief" ausstellen lassen. Mit diesem Schutzbrief erhalten sie als Privatverbraucher bei einem kooperierenden Rechtsanwalt eine außergerichtliche Komplettbetreuung zu einem günstigen Preis.
Der Anwalt berät den Verbraucher und übernimmt den kompletten Schriftverkehr mit dem Energieversorger. Der Anwalt berät den Verbraucher über Kürzungsmöglichkeiten bei unbillig überhöhten Preisen, den zu zahlenden Rechnungsbetrag und erledigt den gesamten Schriftverkehr mit dem Versorger.
Mit dem Energie-Schutzbrief kann der Verbraucher innerhalb von drei Monaten zu dem auf dem Schutzbrief angegebenen Rechtsanwalt gehen.
Dieser Anwalt berät den Verbraucher in eigener Verantwortung. Das Honorar und der Leistungsumfang sind einheitlich festgelegt:
- Der Anwalt wird tätig, wenn er vom Verbraucher 69 Euro
erhalten hat und ihm die kompletten Rechnungsunterlagen, der
bisherige Schriftverkehr und die Zahlungsbelege über die
geleisteten Abschlagszahlungen vorliegen.
- Das Honorar für die außergerichtliche Vertretung
bezüglich einer Jahresabrechnung Strom oder Gas beträgt
je 69 Euro einschließlich Mehrwertsteuer.
- Der Anwalt wird durch eine Vollmacht beauftragt, den
Verbraucher gegenüber dem Versorgungsunternehmen zu vertreten.
Der gesamte Schriftverkehr läuft dann nur noch zwischen Anwalt
und Versorger. Der Verbraucher braucht sich darum nicht mehr zu
kümmern.
- Der Anwalt berät den Verbraucher, in welcher Höhe die
Rechnung des Versorgers zu begleichen ist und welche
Kürzungsmöglichkeiten es wegen unbillig
überhöhter Preise gibt.
- Der Anwalt prüft die Jahresabrechnung auf
Richtigkeit.
- Der Anwalt errechnet die regelmäßig zu leistenden
Abschlagszahlungen.
- Der Anwalt übernimmt sämtlichen Schriftverkehr mit
dem Versorgungsunternehmen.
- Die Beauftragung gilt für die Überprüfung einer
Jahresabrechnung eines Privathaushalts und der zugehörigen
Abschlagszahlungen.
- Gerichtliche Auseinandersetzungen (Klagen, einstweilige Verfügungen) sind gesondert zu honorieren.
Der Bund der Energie- verbraucher empfiehlt als optimales Schutzpaket:
- Vereinsmitgliedschaft: Vorbedingung für die beiden anderen
Schutzpakete.
- Prozesskostenfonds: Dreißig Euro, ermäßigt 20
Euro jährlich, schützt die Verbraucher, falls der
Versorger auf Zahlung des vollen Rechnungsbetrags klagt.
- Energie-Schutzbrief: 69 Euro jeweils für eine Jahresabrechnung von Strom oder Gas, überträgt die gesamte außergerichtliche Vertretung einem Spezialanwalt.
Der Verbraucher profitiert durch die geringeren Energiekosten, die das Anwaltshonorar meist mehrfach übersteigen und die Sorglosigkeit, trotz gekürzter Zahlungen selbst keine Auseinandersetzung führen zu müssen.

