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Gaspreise lösen Protestwelle aus

(7. Dezember 2004) Nach Angaben von Verbraucherschützern gibt es bereits bis zu 50 000 Einsprüche gegen höhere Rechnungen.

Die teils drastischen Gaspreiserhöhungen werden offenbar von immer mehr Verbrauchern boykottiert. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) spricht nach einer Umfrage bei den regionalen Verbraucherzentralen von bundesweit bis zu 50 000 Einsprüchen gegen die Preiserhöhungen der Gasversorger. Der Vorsitzende des Bundes der Energieverbraucher, Aribert Peters, bezifferte die Zahl der "Einwände" im Gespräch mit der NRZ bereits auf "mehrere hunderttausend". Ein Sprecher des vzbv erklärte allerdings, dass seine Organisation diese Zahl für zu hoch gegriffen hält. Die genaue Anzahl der Einsprüche gegen die jüngsten Preiserhöhungen lässt sich nicht feststellen.

Insgesamt beziehen bundesweit rund 17 Mio Haushalte Gaslieferungen. Nach Angaben der Verbraucherzentrale Bremen wurden bislang allein in der Hansestadt 35 000 Musterschreiben von den Internetseiten der Verbraucherlobby herunter geladen, der regionale Energieversorger swb hat die Bearbeitung von 5000 Widersprüchen bestätigt. Die Verbraucherschützer in Hamburg nennen eine Zahl von 40 000 Zugriffen auf die im Internet bereit gestellten Musterbriefe, weitere 10 000 Verbraucher hätten sich per Fax, Telefon oder Post an die Verbraucherschützer gewandt. Wie viele der abgeforderten Musterbriefe aber tatsächlich zu einem Widerspruch führen, lässt sich nicht feststellen.

Die Eon Hanse AG hat bislang ebenfalls den Eingang von 5000 Verweigerungsbriefen bestätigt. Bei der Eon Westfalen Weser sollen es 2600 Verbraucher sein, die die Zahlung der Preiserhöhungen verweigert haben.
Eine Frage des "billigen Ermessens"
Der Bund der Energieverbraucher und einige Verbraucherzentralen raten den Gaskunden, nicht jede Preiserhöhung widerspruchslos zu akzeptieren. Nach Auffassung der beiden Organisationen müssen Preiserhöhungen der Schutznorm des § 315 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) entsprechen, wonach die Versorger ihre Preise nur nach "billigem Ermessen" erhöhen dürfen. Diese Schutznorm werde bei Preiserhöhungen von teils mehr als 10% aber eindeutig verletzt. "Billiges Ermessen" liegt nach Leseart der Verbraucherschützer nur bei Preiserhöhungen von maximal 2% vor.

Peters vom Bund der Energieverbraucher rät darum, Preisanhebungen von mehr als 2% nicht zu akzeptieren - sondern nur den bisherigen Rechnungsbetrag plus maximal 2% zu zahlen. Die Versorger würden dann gezwungen, vor Gericht ihre Kostenkalkulationen offen zu legen.

Die Verbraucherzentralen in den verschiedenen Bundesländern haben sich hingegen nicht zu einem einheitlichen Rat an die Gaskunden durchringen können.

Einige unterstützen den Protest - etwa in den Stadtstaaten Hamburg und Bremen. Die Verbraucherzentrale NRW hingegen weist wegen der hohen Zahl der regionalen Versorger im bevölkerungsreichsten Bundesland darauf hin, dass auf die Verbraucher im Extremfall Prozess- und Anwaltskosten von mehreren tausend Euro zukommen können. Der Bund der Energieverbraucher nennt eine maximale Kostenbelastung von 230 E "im allerschlimmsten Fall".

Gaskunden, die sich zu einem Widerspruch entschließen, sollten unbedingt auf einige Dinge achten. So rät der Bund der Energieverbraucher, ein Musterschreiben zu verwenden (www.energieverbraucher.de/seite1385.html), dieses als Einschreiben zu versenden und den Zahlungsabschlag mit einer genauen Leistungsbestimmung ("Abschlag November") zu versehen.

Wegen der Erhöhung der Gaspreise ist in den vergangenen Monaten ein heftiger Streit zwischen Versorgern und Verbraucherschützern entfacht. So haben zahlreiche Versorger Anfang Oktober die Preise erhöht, zum Jahreswechsel ist mit einer neuerlichen Preiserhöhungswelle zu rechnen. Beim Großhändler Eon Ruhrgas etwa sind Preissteigerungen von 12% im Gespräch. Die Branche rechtfertigt die Preiserhöhungen mit dem Verweis auf die gestiegenen Ölpreise in den vergangenen Monaten.

Ans Öl gekoppelt
Die Gaspreise sind seit den 60er Jahren in langfristigen Lieferverträgen fest an den Ölpreis gekoppelt und folgen diesen - zeitlich geglättet - mit einer Verzögerung von 3 bis 6 Monaten. So nimmt etwa Ruhrgas zur Berechnung seiner Preise die Heizölpreise der so genannten Rheinschiene zum Maßstab. Steigt der Ölpreis in der Referenzperiode Juni bis Dezember, passt Ruhrgas die Gaspreise zum 1. April an. Insofern muss damit gerechnet werden, dass die Gaspreise im kommenden Jahr noch einmal deutlich steigen werden.

Laut dem WDR-Magazin "markt" liegt die Spanne zwischen dem günstigsten und dem teuersten Gasanbieter für Haushaltskunden in NRW bei 25%. Die Stadtwerke Lippstadt waren mit 844 E im Jahr der preisgünstigste Anbieter, die Stadtwerke Ahlen mit 1070 E der teuerste. Teuer waren auch die Stadtwerke Essen mit 1036 E bei einer Abnahme von 20 000 Kilowattstunden pro Jahr, was in etwa dem Bedarf einer Eigentumswohnung oder eines kleinen Hauses entspricht. (NRZ) Weitere Informationen: www.gaspreise-runter .de

06.12.2004 PETER HAHNE

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