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Kein Persilschein für Gaspreise: Kartellverfahren und Zivilrecht

"Die zivilrechtliche Billigkeit hat mit dem Kartellrecht nichts zu tun". Dies bestätigte Kartellamtschef Böge auf der Pressekonferenz am 21.12.2004 ausdrücklich vor laufenden Kameras. Die vom Kartellamt nicht beanstandeten Gasversorger haben also keinen Persilschein für ihre Gaspreise erhalten. Denn die Maßstäbe des Kartellrechts sind andere als die der weitergehenden zivilrechtlichen Billigkeitskontrolle.

Das Kartellrecht eignet sich nicht für den Verbraucherschutz:

  • Von den 700 Gasversorgern in Deutschland, ist das Bundeskartellamt nur für rund 40 Unternehmen zuständig und hat nur in fünf Fällen Verfahren wegen überhöhter Preise eingeleitet. Die allermeisten Gasversorger haben jedoch die Preise unzulässig erhöht. Das Bundeskartellamt hat weder die Kapazität noch die Zuständigkeit, gegen alle Verstöße vorzugehen.
  • Die Kartellverfahren dauern lange Jahre. Von den 16 in den vergangenen Jahren vom Bundeskartellamt eingeleiteten Missbrauchsverfahren gegen Gasversorger z.B. ist noch kein einziges Verfahren abgeschlossen.
  • Kartellrechtliche Mißbrauchsverfügungen wirken stets nur ab Erlaß und nie rückwirkend.
  • Das Kartellrecht beurteilt die Angemessenheit auch nach den Preisen anderer Unternehmen. Wenn also alle Unternehmen gleichzeitig unberechtigt die Preise erhöhen, ist das kartellrechtlich in Ordnung. Für einen Verbraucher ist dieser Maßstab untauglich, weil für ihn nur zählt, ob die Preiserhöhung seines eigenen Versorgers gerechtfertigt ist.

"Die Verbraucher, die die Zahlung überhöhter Gaspreise verweigern, sollten sich durch das Bundeskartellamt bestätigt fühlen", sagt Verbandschef Aribert Peters. "Denn die Verfahren beweisen, dass die Preise nicht stimmen. Keinesfalls sollten Verbraucher nun die Gaspreiserhöhungen dort zahlen, wo das Kartellamt keine Verfahren eingeleitet hat. Denn das ist fast die ganze Republik. Sofortigen und wirksamen Verbraucherschutz bietet der Einwand der Unbilligkeit nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Hier muss allerdings jeder selbst aktiv werden".

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