• Zur Navigation.
  • Zum Inhalt.

Logo: Bund der Energieverbraucher

Bund der Energieverbraucher Logo: Bund der Energieverbraucher


Inhalte durchsuchen


Es sind aktuell 197 User auf der Seite.


Hilfsnavigation

  • A: Preisprotest.
  • B: Beitritt.
  • D: Newsletter.
  • D: Forum.
  • E: Kontakt.
  • F: My E-Netz.
  • G: Folgen Sie uns auf http://twitter.com/energienetz.

Hauptnavigation

  • 1: Zuhause.
  • 2: Energiebezug.
  • 3: Erneuerbare.
  • 4: Umwelt/Politik.
  • 5: Büro/Verkehr.
  • 6: Verein + Hilfe.

Sie befinden sich hier:

Seiten-ID: 1727
Verein + Hilfe + Preisprotest + News + aus 2004

Unternavigation

  • .1: Hilfe.
  • .2: Verein.
  • .3: Newsletter.
  • aktive Seite ist .4: Preisprotest.
  • .4: Community - Anmeldung.
  • .5: My E-Netz.
  • .6: Übersicht.
  • .7: News.
  • .8: Feeds.
  • .9: About us.

Inhalt

zurück zur Übersicht

Mieterbund: Vermieter müssen sich auch wehren!

(27. Dezember 2004) - Mieter sollten sich gegen drohende Aufschläge bei den Gaspreisen zur Wehr setzen. "Sie riskieren weder eine Vermieterkündigung noch einen Lieferstopp des Versorgungsunternehmens", sagte Mieterbund-Direktor Franz-Georg Rips in einem DPA-Interview.

Laut Rips dürfen Vermieter unangemessene Gaspreiserhöhungen weder auf die Miete schlagen noch entsprechend höhere Vorauszahlungen verlangen. Damit reagierte der Mieterbund, der von etwa zehn Millionen Miethaushalten mit Gasheizungen ausgeht, ähnlich wie zuvor einzelne Verbraucherverbände, die ebenfalls einen Boykott unterstützen.

"Die Preiserhöhungen sind unbillig im Sinne des Paragrafen 315 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): Es fehlt an einer nachvollziehbaren und prüffähigen vollen Offenlegung der Kalkulationsgrundlagen", betonte Rips. Die Versorger spielten aber genau hierbei nicht mit offenen Karten. Deshalb ist das Risiko von Gerichtsprozessen gering, denn dort müssten sie "die Hosen (ihrer Kalkulation) runter lassen". Dann könnte man sehr schnell überhöhte Preise erkennen. Zur Sicherheit sollten die Mieter die Differenzbeträge zurücklegen, aber nicht versäumen, Einzugsermächtigungen über die Bankverbindung auf die Höhe der bisherigen Abschlagszahlungen zu begrenzen.

Für die Mieter ist die Vorgehensweise unterschiedlich: Besteht ein direkter Gasliefervertrag mit dem Versorgungsunternehmen - wie bei Gasetagenheizungen -, kann er einer Preiserhöhung schriftlich widersprechen. Dabei sollte er laut Mieterbund "argumentieren, dass die Erhöhung unbillig, zumindest nicht ausreichend belegt und begründet ist. Er sollte nur den bisherigen Gaspreis zahlen."

Anders ist es, wenn das Mietshaus über eine Gaszentralheizung versorgt wird. Für den Mieter sind Preiserhöhungen des Gasversorgers dann erst erkennbar, wenn er die Jahresabrechnung seines Vermieters erhält. Deshalb müsse der Vermieter die Preiserhöhung des Versorgers prüfen und gegebenenfalls zurückweisen.

"Vermieter, die untätig bleiben und ohne weiteres unberechtigte Preiserhöhungen zahlen, verstoßen gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot des BGB", so Rips. "Die überhöhten Energiekosten können dann nicht mit der Jahresabrechnung von den Mietern eingefordert werden." Ähnliche Pflichten haben nach Expertenangaben auch Hausverwaltungen im Verhältnis zu Eigentümergemeinschaften zu beachten, soweit sie den Energiebedarf zentral einkaufen.

zurück zur Übersicht



Weiteres zu Preisprotest

  • .1: BGB § 315.
  • .2: BGB § 307.
  • .3: Urteilssammlung.
  • .4: FAQs zu § 315.
  • .5: BGB 315 für Mieter.
  • .6: Musterschreiben an Versorger.
  • .7: Versorgungssperre.
  • .8: Einwender-Liste.
  • .9: Prozesskostenfonds.
  • .10: Rechtsanwälte.
  • .11: Protestgruppen.
  • .12: gaspreise- runter.de.
  • .13: strompreise- runter.de.
  • .14: Rechenhilfe Rechnungskürzung.
  • .15: Versorger klagt.
  • .16: Energie- Schutzbrief.
  • .17: Vertragskündigung.
  • .18: Geld zurückholen.
  • .19: Kartellrecht als Waffe.

Weiteres zu News

  • .1: aus 2010.
  • .2: aus 2009.
  • .3: aus 2008.
  • .4: aus 2007.
  • .5: aus 2006.
  • .6: aus 2005.
  • aktive Seite ist .7: aus 2004.

nach oben

Fußnavigation

  • 1: Zuhause.
    • 1.1: Heizen.
    • 1.2: Mieten.
    • 1.3: Hausgeräte.
    • 1.4: Beleuchtung.
    • 1.5: Bauen.
    • 1.6: Renovieren.
    • 1.7: Lüften.
  • 2: Energiebezug.
    • 2.1: Strom.
    • 2.2: Heizöl.
    • 2.3: Erdgas.
    • 2.4: Flüssiggas.
    • 2.5: Fernwärme.
    • 2.6: Kraft-Wärme-Kopplg.
  • 3: Erneuerbare.
    • 3.1: Erneuerbare.
    • 3.2: Sonnenwärme.
    • 3.3: Sonnenstrom.
    • 3.4: Biomasse.
  • 4: Umwelt/Politik.
    • 4.1: Effizienz.
    • 4.2: Politik.
    • 4.3: Umwelt und Klima.
    • 4.4: Atomstrom.
    • 4.5: Frieden und Energie.
    • 4.6: Energiespar-Museum.
  • 5: Büro/Verkehr.
    • 5.1: Bürogeräte.
    • 5.2: Licht.
    • 5.3: Contracting.
    • 5.4: Kommunen.
    • 5.5: Gewerbe.
    • 5.6: Schulen.
    • 5.7: Auto.
    • 5.8: Fliegen.
    • 5.9: Rad.
  • 6: Verein + Hilfe.
    • 6.1: Hilfe.
    • 6.2: Verein.
    • 6.3: Newsletter.
    • 6.4: Preisprotest.
    • 6.5: Community - Anmeldung.
    • 6.6: My E-Netz.
    • 6.7: Übersicht.
    • 6.8: News.
    • 6.9: Feeds.
    • 6.10: About us.

Inhalt Seitenleiste

Weiteres zum Thema Preisprotest

  • News.
    • aus 2010.
    • aus 2009.
    • aus 2008.
    • aus 2007.
    • aus 2006.
    • aus 2005.
    • aus 2004.
  • Links.

BGB § 315

BGB § 307

Urteilssammlung

  • 1.3.1: Urteile 2012.
  • 1.3.2: Urteile 2011.
  • 1.3.3: Urteile 2010.
  • 1.3.4: Urteile 2009.
  • 1.3.5: Urteile 2008.
  • 1.3.6: Urteile 2007.
  • 1.3.7: Urteile 2006.
  • 1.3.8: Urteile 2005.
  • 1.3.9: Urteile 2004 und früher.

FAQs zu § 315

BGB 315 für Mieter

Musterschreiben an Versorger

Versorgungssperre

Einwender-Liste

Prozesskostenfonds

Rechtsanwälte

Protestgruppen

gaspreise- runter.de

strompreise- runter.de

Rechenhilfe Rechnungskürzung

Versorger klagt

Energie- Schutzbrief

Vertragskündigung

Geld zurückholen

  • 1.18.1: Enso-Kartellrechtsverstoss.
  • 1.18.2: Reg.Euskirchen.

Kartellrecht als Waffe