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Neues Musterschreiben spart Verbrauchern 140 Euro
Strom- und Gaspreiserhöhungen sind anstößig!
(28. Dezember 2004) "Die angekündigten Strompreiserhöhungen entsprechen nicht der Billigkeit", erklärte heute der Vorsitzende des Bundes der Energieverbraucher Dr. Aribert Peters in Rheinbreitbach. "Angesichts der deutlich überhöhten Strom- und Gaspreise und der dazu passenden historischen Höchststände der Gewinne zahlreicher Versorger empfinden Verbraucher diese Erhöhungen als anstößig und deplaciert. Als unbillig und unangemessen betrachten wir es, dass die Versorger ihre bereits üppigen Gewinne auf Kosten der Verbraucher weiter erhöhen wollen".
Der Bund der Energieverbraucher rät dazu, die Strom- und Gaspreiserhöhungen bis zu einer gerichtlichen Entscheidung über die Billigkeit nicht zu zahlen. Dieses Recht hat der Verbraucher nach § 315 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Besteht der Versorger auf Zahlung der Erhöhung, dann muss er vor Gericht klagen und hierfür seine Kalkulationsgrundlagen offenlegen, um die Preiserhöhung zu begründen. Mahnung oder gar Liefersperren darf es nach höchstrichterlicher Rechtssprechung vorher nicht geben. Experten rechnen deshalb nicht damit, dass es überhaupt Klagen gegen zahlungsverweigernde Verbraucher geben wird.
Ein entsprechendes Musterschreiben wurde auf den Internetseiten des Vereins bereits 90.000 mal heruntergeladen, allein im Dezember 54.000 mal. Eine überarbeitete und juristisch verbesserte Fassung des Musterschreibens hat der Verein heute ins Internet gestellt.
Das Musterschreiben kann jeder von Strom- oder Gaspreiserhöhung betroffene Verbraucher herunterladen, mit seinen Daten ausfüllen und an den Versorger absenden. An der Gasrechnung lassen sich damit rund 100 Euro jährlich einsparen, an der Stromrechnung rund 40 Euro.
Bereits zwischen fünfzig- und hundertausend Verbraucher verweigern bundesweit die Zahlung der letzten Gaspreiserhöhung. Viele Verbraucherzentralen und auch der Deutsche Mieterbund rufen zur Zahlungsverweigerung bis zu einer gerichtlichen Entscheidung auf.
In einer öffentlichen Liste auf den Webseiten des Bundes der Energieverbraucher haben sich rund 600 Verbraucher mit vollem Namen eingetragen, um so ihren Protest zu dokumentieren und andere Verbraucher zu ermutigen, ebenfalls von ihren Rechten Gebrauch zu machen.(www.energieverbraucher.de/seite1460.html).
Die Aktion "energiepreise-runter.de" wurde vom Bund der Energieverbraucher im August 2004 gestartet. Ausführliche und aktuelle Informationen dazu gibt es im Internet unter www.energiepreise-runter.de


