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Höhere Strom- und Gaspreise ungerechtfertigt Verbraucher haben das Recht auf gerichtliche Klärung
Pressemitteilung vom Bund der Energieverbraucher e.V.

Höhere Strom- und Gaspreise ungerechtfertigt

Verbraucher haben das Recht auf gerichtliche Klärung

(30. Dezember 2005) - Der Bund der Energieverbraucher ist empört über die neuerliche Welle von Preiserhöhungen bei Strom und Gas. Es gebe dafür keine Rechtfertigung. Der Verein rät dazu, lediglich die alten Preise zu zahlen und den Versorger entsprechend zu informieren.

Der Vereinsvorsitzende Aribert Peters sagte dazu: "Die Energieversorger missbrauchen ihr Monopol, um die Verbraucher zu plündern und ihre Gewinne zu erhöhen. Verbraucher können sich dagegen wehren, indem sie nur die alten Preise zahlen. Entsprechende Musterschreiben gibt es hier. Besteht der Versorger auf Zahlung des vollen Rechnungsbetrages, so muss er auf Zahlung klagen und trägt dabei die vollständige Darlegungs- und Beweislast. Bis zur Rechtskraft eines Urteils, welches den "billigen Preis" bestimmt, besteht keine fällige Forderung. Das hat der Bundesgerichtshof so entschieden (BGH NJW 2005, 2919)".

Bereits sehr viele Verbraucher haben von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Es gibt kein einziges rechtskräftiges Urteil, das auch nur einen dieser Verbraucher zur Zahlung des verlangten Preises verpflichtet.

Weitere Informationen dazu unter www.energiepreise-runter.de.

letzte Änderung: 19.04.2023