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Landgericht Hamburg verschiebt Gas-Urteil

(27. November 2005) Das Hamburger Landgericht hat im Gaspreisprozeß gegen E.on Hanse den vorgesehenen Verkündungstermin des Urteils am 8. Dezember bis auf weiteres verschoben. E.on Hanse hatte Anfang dieser Woche auf Aufforderung der Justiz als erster deutscher Energieversorger einen Einblick in seine Kalkulation gewährt und dem Gericht ein Gutachten dazu eingereicht.

"Dieser 70 Seiten dicke Schriftsatz mit 58 Anlagen" wurde jetzt der Hamburger Verbraucherzentrale zugestellt, die das Sammelverfahren von 54 Gaskunden koordiniert. "Das Gericht räumte uns für eine Stellungnahme dazu eine Frist bis zum 12. Januar 2006 ein", sagte Günter Hörmann, Geschäftsführer der Hamburger Verbraucherzentrale, dem Abendblatt.

"Die Unterlagen werden wir sorgfältig prüfen und umfassend dazu Stellung nehmen", so Hörmann. Die Absetzung des Entscheidungstermins sei sachgerecht. Die Verbraucherzentrale werde nun mit Unterstützung von Sachverständigen und Branchenexperten die vorgelegten Zahlen genau auf Plausibilität und Substanz prüfen.

"Die Gutachten sind umfangreicher als das, was E.on Hanse auf der Pressekonferenz präsentiert hat", sagte der Anwalt der Gaskunden, Joachim Bluhm, dem Abendblatt. Nach einer ersten "oberflächlichen Betrachtung" geht Bluhm davon aus, "daß das Vorgelegte noch nicht reichen wird". Aber eine gerichtlich verwertbare Aussage dazu sei erst nach eingehender Prüfung möglich. Bluhm erwägt, daß die Verbraucherschützer die vom Gericht gestellte Frist im Januar eventuell verlängern lassen wollen.

In dem Gerichtsverfahren soll geklärt werden, ob die drei Preiserhöhungen von E.on Hanse seit Oktober 2004 um mehr als 25 Prozent angemessen waren. E.on Hanse begründete die Erhöhungen mit den gestiegenen Beschaffungskosten. Zum 1. Januar will der Energieversorger die Preise für seine rund 500 000 Gaskunden erneut um zehn Prozent anheben. Bisher zahlen rund 20 000 E.on-Hanse-Kunden nur unter Vorbehalt ihre Rechnungen. Weitere bis zu 1000 Kunden haben ihre Abschlagszahlungen gekürzt.

Unterdessen reichten am Freitag auch in Berlin 42 Kunden des Gasversorgers Gasag beim Landgericht eine Sammelklage gegen dessen jüngste Preiserhöhung vom 1. Oktober ein. Die Verbraucher wollen gerichtlich feststellen lassen, inwieweit der Anstieg angemessen war, teilte die Verbraucherzentrale in Berlin mit. Das Unternehmen habe bisher noch keine nachvollziehbare Begründung dafür vorgelegt.

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