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Verbraucherzentrale: Gasrechnung unbedingt kontrollieren

(1. Dezember 2005) Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein weist darauf hin, dass es unerlässlich sei, die Abrechnungen der Versorger sorgfältig zu kontrollieren.

Ein aufmerksamer E.ON Hanse-Kunde stellte Angaben der Verbraucherzentrale zufolge fest, dass ihm rund 250,00 Euro zuviel berechnet wurden. Dieser hätte elf Monate sein Gas zu einem Festpreis von 3,584 ct/kWh bezogen. Für den zwölften Monat sei der teurere "Klassik Gas Region" mit 4,184 ct/kWh abgerechnet worden. In dieser Rechnung teilte E.ON Hanse den Jahresverbrauch fehlerhaft auf, so die Verbraucherschützer. Für den Zeitraum von elf Monaten seien 37,26 Prozent des Gesamtjahresverbrauch zum günstigeren Festpreis abgerechnet worden, wohingegen für die letzten drei Wochen des Abrechnungszeitraumes 62,74 Prozent des Jahresverbrauches zum teueren Preis in Rechnung gestellt worden seien.

"Offenkundig wurde diese Rechnung nicht auf Plausibilität überprüft. Wir fragen uns, ob dies ein Einzelfall ist", so Margrit Hintz, Energiereferentin der Verbraucherzentrale. Nach den Allgemeinen Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden AVBGasV kann der Versorger gemäß § 20 den Verbrauch auf Grundlage der letzten Abrechnung schätzen. Die tatsächlichen Verhältnisse sind hierbei angemessen zu berücksichtigen.

Der Versorger hätte also den Gesamtjahresverbrauch tageweise aufteilen müssen. Trotz sofortiger Beschwerde des Kunden habe E.ON Hanse den überhöhten Betrag abgebucht. Kunden, denen ähnliches widerfahren ist, können innerhalb von sechs Wochen die unberechtigte Abrechnung widerrufen und sollten anschließend den berechtigten Betrag überweisen.

Da unklar sei, ob es sich um einen Einzelfall handelt, bittet die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein ebenfalls betroffene E.ON Hanse-Kunden um Kopien der Abrechnung. Nachrechnen und den Versorger entsprechend informieren müsse allerdings jeder Verbraucher selbst.

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