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Amtsgericht Hamburg-Harburg: Gassperre unzulässig

(05. Dezember 2005) Das Amtsgericht Hamburg-Harburg hat der E.on Hanse AG per einstweiliger Verfügung verboten, einer Hamburger Familie die Gasversorgung zu sperren (Beschluss vom 8.11.2005, Aktenzeichen 647 C 444/05). Der Verbraucher hatte wie schätzungsweise 20.000 andere Gaskunden auf Empfehlung der Verbraucherzentrale Hamburg die Zahlung der Preiserhöhung verweigert. Der Gaspreis war in drei Schritten seit Oktober 2004 um über 25 Prozent erhöht worden. Der Kunde hatte vom Versorger den Nachweis der Angemessenheit der Erhöhungen verlangt. E.on Hanse drohte gleichwohl nach Mahnung mit der Gassperre per 4. November 2005 und nahm die Drohung trotz mehrfacher schriftlicher Proteste des Kunden nicht zurück. Die Verbraucherzentrale riet dem Gaskunden zur Einschaltung eines Rechtsanwaltes. Dieser beantragte die einstweilige Verfügung und begründete den Antrag damit, dass die Billigkeit der Preisforderung nicht nachgewiesen und damit die Forderung nicht fällig sei. Daher sei der Gaskunde nicht in Verzug geraten und die Androhung der Gassperre erfülle in dieser Situation den Tatbestand der Erpressung.

Das Gericht folgte dem Antrag und verbot die Gassperre sowie deren Androhung, solange der Kunde den bis September 2004 geltenden Preis zahlt, E.on Hanse nicht den Nachweis der Angemessenheit der Preisanhebung geführt hat und der Kunde nicht die Preiserhöhung akzeptiert hat oder deren Billigkeit rechtskräftig gerichtlich festgestellt wurde.

"Der Beschluss bestätigt unsere Auffassung: Wer die Zahlung von Gaspreisen verweigert, deren Angemessenheit vom Versorger nicht nachgewiesen wurde, muss nicht befürchten, dass der Gashahn abgedreht wird. Daher raten wir allen Gaskunden in Deutschland - gerade angesichts der angekündigten weiteren Preiserhöhungen: Zahlung verweigern - jetzt erst recht!", sagt Günter Hörmann, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Hamburg.

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