Gerichtsverfahren in Heilbronn und Neuwied
(5. Dezember 2005) - Das Landgericht Heilbronn hat am 17. November 2005 über die Gaspreiserhöhung verhandelt. Das Amtsgericht hat am 15. April die Preiserhöhung für unwirksam erklärt. Die Stadtwerke hatten gegen diese Entscheidung Berufung eingelegt, über die in Heilbronn verhandelt wurde.
In der Verhandlung hat die 6. Zivilkammer der Landgerichts bestätigt, sie werde § 315 BGB anwenden und alles was das Amtsgericht gemacht hat, sei richtig. Die Richter wollen sich einen eigenen Prüfungsmaßstab für Billigkeit einfallen lassen. Wie das allerdings gehen soll, wenn nach wie vor keine Kalkulation vorliegt, das haben die Richter nicht erkennen lassen und damit bei den Journalisten große Verwirrung erzeugt.
Am 19. Januar 2006 soll das Urteil verkündet werden. Das Gericht hat angekündigt, die Revision zum BGH zuzulassen.
Das Amtsgericht Neuwied hat sich in einem Beschluss am 8. November 2005 (Az 4 C 774/05) dem Urteil des Amtsgerichts Heilbronn angeschlossen. Die Stadtwerke Neuwied müssen nun die Kostenkalkulation offenlegen. Ein Rechtsanwalt hatte gegen die Preiserhöhung in eigener Sache gegen die Stadtwerke geklagt.