Gas-Festpreise im Zwielicht
(17. Oktober 2005) Die Fix-Gas-Preisangebote der Gasversorger seien ein weiterer Versuch, Verbraucherproteste auszuhebeln, warnt die Verbraucherzentrale Hessen. In den Festpreisen mit einem Jahr Gültigkeit seien die Erhöhungen zum 1. Oktober bereits eingerechnet.
Schließe man einen Vertrag ab, akzeptiere man nicht nur die Verteuerungen der letzten zwölf Monate, sondern auch einen weiteren Aufschlag, denn nach Ablauf der Vertragsdauer müsse man in jedem Fall die dann geltenden Preise akzeptieren.
Der Festpreiskunde zahle somit bereits ab dem ersten Tag deutlich mehr als ein Tarifkunde und leiste der zweifelhaften Preisgestaltung der Energieversorger Vorschub, so die Verbraucherzentrale. Gaskunden, die mehr Transparenz forderten, würden durch Festpreisverträge im Zweifel ihre Verbraucherrechte vollständig aufgeben.
Ein Protest sei nach Vertragsschluss rechtlich nicht mehr möglich, schließlich habe man den Preis per Unterschrift ausdrücklich akzeptiert.