Sammelklage gegen Gaspreiserhöhung in Heilbronn
(14. Juli 2005) Beim Landgericht in Heilbronn haben 151 Kunden eine Sammelklage gegen die zehn-prozentige Gaspreiserhöhung der Heilbronner Versorgungsgesellschaft vom vergangenen Oktober eingereicht. Der Initiator der Sammelklage, ein pensionierter Richter, bestätigte damit am Mittwoch einen Bericht des SWR. Das Gericht erklärte auf Anfrage lediglich, dass Klagen eingereicht seien, nannte allerdings keine Zahlen.
Am 15. April hatte das Amtsgericht Heilbronn die Gaspreiserhöhung vom 1. Oktober 2004 durch die Heilbronner Versorgungsgesellschaft GmbH (HVG) für ungültig erklärt. Das Gericht gab damals der Klage des ehemaligen Richters recht. Das Gericht hatte das bundesweit wohl einmalige Urteil auch damit begründet, dass das Heilbronner Gasunternehmen nicht bereit gewesen sei, seine Kosten- und Gewinnkalkulation offen zu legen. Der Energieversorger hatte Berufung angekündigt.
Anfang Februar hatte das Gericht das Gasversorgungsunternehmen aufgefordert, seine Preiskalkulation offen zu legen. Die Forderung des Amtsgerichts hatte der Gasversorger aber unter Berufung auf die Wahrung von Geschäftsgeheimnissen abgelehnt. Noch im Sitzungssaal hatte der Kläger eine Sammelklage gegen das Gaswerk Heilbronn angekündigt.