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BGH entscheidet pro Verbraucher

(11. Juli 2005) Im Streit um die Höhe von Entgelten öffentlicher Versorgungsbetriebe sind Verbraucher nach zwei neuen Urteilen des Bundesgerichtshofs im Vorteil. Die Berliner Stadtreinigung muss jetzt in zwei Fällen nachweisen, dass ihre Tarife angemessen sind. Nur wenn die Preise für die Leerung der Mülltonnen in Berlin fair sind, bekommt die Anstalt öffentlichen Rechts vor Gericht ihr Geld. Eine anders lautende Klausel in den Leistungsbedingungen der Berliner Müllentsorger ist unwirksam, entschieden die Bundesrichter. Bedeutung hat das Urteil vor allem auch für den Streit um die Erhöhung von Gas- und Strompreisen. In Verfahren gegen Kunden, die sich weigern, die Preiserhöhung zu zahlen, müssen die Energieversorger nachweisen, dass die neuen Preise angemessen sind.

Unternehmen unter Druck

Vor allem die Gasunternehmen hatten mit zum Teil happigen Preiserhöhungen für Empörung gesorgt. Zahlreiche Verbraucher weigerten sich, die Preiserhöhung zu zahlen. Dabei bekamen sie bereits mehrfach Rückendeckung von Gerichten. Das Amtsgericht Heilbronn etwa stellte auf Antrag eines Kunden der Heilbronner Versorgungs-GmbH fest: Eine rund zehnprozentige Gaspreiserhöhung war rechtswidrig. Der Kunde muss sie nicht zahlen. Das Unternehmen hatte sich im Prozess geweigert, die Kalkulation des Gaspreises offenzulegen.

Pflicht zur Fairness

Die Besonderheit bei Verträgen über Gas- und Stromversorgung oder die Müllabfuhr: Die Unternehmen behalten sich in der Regel vor, den Preis neu festzusetzen. Die Folge: Laut Bürgerlichem Gesetzbuch müssen die Unternehmen dabei "nach billigem Ermessen" entscheiden. Im Streitfall können die Gerichte die Kalkulation überprüfen und unter Umständen selbst einen angemessenen Preis festlegen. Die Berliner Stadtreinigung selbst ist inzwischen fein raus: In einem anderen Verfahren vor dem Landgericht Berlin gelang dem Unternehmen der Nachweis, dass die Preise der Billigkeit entsprechen (Urteil vom 17. Februar 2005, Aktenzeichen: 48 S 115/04).

Prozessrisiko bei Versorgern

Nach den Bundesgerichtshofs-Urteilen heute steht fest: Versorgungsunternehmen dürfen bei einem Streit um die Höhe ihrer Preise auch nicht das Prozessrisiko auf die Kunden verlagern. So hatte es die Berliner Stadtreinigung versucht: Nach einer Regelung in den Leistungsbedingungen sollten Kunden trotz Einwendungen gegen Rechnungen des Unternehmens diese zunächst in voller Höhe zahlen und möglicherweise zu Unrecht gezahltes Geld später zurückfordern. Diese Klausel ist unwirksam, urteilte jetzt der Bundesgerichtshof. Kunden von Versorgungsunternehmen können die Zahlung von Rechnungen mit der Behauptung verweigern, die Preise seien unangemessen. Erst wenn das Unternehmen nachgewiesen hat, dass der geforderte Preis fair ist, verurteilt das zuständige Gericht Kunden zur Zahlung. Aber Achtung: Wer sich zu Unrecht weigert, muss nicht nur nachzahlen, sondern auch Zinsen und Prozesskosten tragen. Verbraucherschützer empfehlen daher, nur den aus Verbrauchersicht unangemessenen Teil von Preiserhöhungen nicht zu zahlen.

Bei Gaspreisen etwa halten viele Verbände eine Preiserhöhung von zwei Prozent für angemessen. Was darüber hinaus geht, sollten Verbraucher aus ihrer Sicht nicht zahlen.

Bundesgerichtshof, Urteile vom 5. Juli 2005 Aktenzeichen: X ZR 60/04 und X ZR 99/04

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