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Landgericht Hamburg bestätigt Protest der Gasverbraucher Vor dem Hamburger Landgericht hat die erste Verhandlung über eine Sammelklage von 52 Gaskunden gegen die Preiserhöhungen des Versorgers E.ON Hanse begonnen.

Landgericht Hamburg bestätigt Gasverbraucher

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(15. September 2005) - Vor dem Hamburger Landgericht hat die erste Verhandlung über eine Sammelklage von 52 Gaskunden gegen die Preiserhöhungen des Versorgers E.ON Hanse begonnen. Die Verbraucherzentrale Hamburg hatte die Klage koordiniert, mit der aus Sicht der Kläger die "Unangemessenheit des Gaspreises" festgestellt werden soll.

E.ON Hanse muss nach Ansicht des Gerichts seine Kalkulation offen legen. Nur so könne überprüft werden könne, ob die drei Preiserhöhungen seit vergangenem Oktober um insgesamt 25 Prozent gerechtfertigt waren, erklärte die Vorsitzende Richterin der Zivilkammer des Hamburger Landgerichts. Die Klage sei überdies zulässig und den Kunden stehe der Einwand der Unbilligkeit nach § 315 BGB zu. Eine Entscheidung soll am 8. Dezember verkündet werden.

Die Verbraucherzentrale hatte die Kunden des Unternehmens aufgerufen, die jeweiligen Erhöhungen nicht zu bezahlen.

20.000 Verbraucher sind diesem Aufruf gefolgt. Das sind vier Prozent aller Gaskunden des Versorgers. Hochgerechnet auf bundesweit 17 Millionen Gasverbraucher zahlen 680.000 Verbraucher die Gaspreiserhöhung nicht. Der Bund der Energieverbraucher schätzt die Zahl der Zahlungsverweigerer aufgrund der Zahlen von anderen Gasversorgern bundesweit auf etwa 500.000.

Diese Verbraucher können sich durch die Meinung des Gerichts bestätigt sehen. Das Gericht folgt dabei der gefestigten und langjährigen Rechtssprechung des Bundesgerichtshofes.

letzte Änderung: 19.04.2023