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Verbraucherzentrale: Bei undurchsichtiger Gaspreiserhöhung klagen

(16. August 2005) Die Brandenburger Verbraucherzentrale hat Gaskunden aufgefordert, sich bei undurchsichtigen Preiserhöhungen an einer Sammelklage gegen das entsprechende Energieversorgungsunternehmen zu beteiligen. Nur so könne endlich Rechtssicherheit geschaffen werden, heisst es in einer Mitteilung der Organisation vom Dienstag in Potsdam.

Die Gasversorger müssten sich dann stichhaltige Argumente suchen, um an ihren Preiserhöhungen festzuhalten oder erneut die Preise zu erhöhen. Mit einer Sammelklage folge Brandenburg den Verbraucherschützern in Hamburg und Bremen, die bereits entsprechende Klagen beim Landgericht eingereicht hätten.

"Bei Gaspreiserhöhungen haben viele Verbraucher unter Verweis auf die Unbilligkeit gemäss BGB Paragraf 315 Rechnungsbeträge selbstständig gekürzt. Die Versorgungsunternehmen scheuen sich angesichts der eindeutigen Sach- und Rechtslage jedoch meist, Zahlungsklage zu erheben", schreibt die Verbraucherzentrale.

Die Unbilligkeit der Preisbestimmung könnten Verbraucher über eine Klage gerichtlich feststellen lassen. Denn ein Schwebezustand zur Frage der Rechtmässigkeit der Preisforderung sei dem Verbraucher nicht zuzumuten, wird argumentiert. Daraus ergebe sich das besondere Feststellungsinteresse.

Die Verbraucherschützer sammeln in jeder Beratungsstelle des Landes sowie per Fax-Nummer 0331/298 71 77 die Angaben klagewilliger Verbraucher, um eine gemeinsame Klage zu koordinieren. Mit der Vertretung möglichst vieler Verbraucher können auch die Kosten für den Einzelnen gering gehalten werden.

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