• Zur Navigation.
  • Zum Inhalt.

Logo: Bund der Energieverbraucher

Bund der Energieverbraucher Logo: Bund der Energieverbraucher


Inhalte durchsuchen


Es sind aktuell 158 User auf der Seite.


Hilfsnavigation

  • A: Preisprotest.
  • B: Beitritt.
  • D: Newsletter.
  • D: Forum.
  • E: Kontakt.
  • F: My E-Netz.
  • G: Folgen Sie uns auf http://twitter.com/energienetz.

Hauptnavigation

  • 1: Zuhause.
  • 2: Energiebezug.
  • 3: Erneuerbare.
  • 4: Umwelt/Politik.
  • 5: Büro/Verkehr.
  • 6: Verein + Hilfe.

Sie befinden sich hier:

Seiten-ID: 1721
Verein + Hilfe + Preisprotest + News + aus 2005

Unternavigation

  • .1: Hilfe.
  • .2: Verein.
  • .3: Newsletter.
  • aktive Seite ist .4: Preisprotest.
  • .4: Community - Anmeldung.
  • .5: My E-Netz.
  • .6: Übersicht.
  • .7: News.
  • .8: Feeds.
  • .9: About us.

Inhalt

zurück zur Übersicht

Ölpreisbindung überholt

Bericht des Bundeskartellamtspräsidenten Ulf Böge am 19. Juli 2005

(20. Juli 2005) In seinem Bericht zur Tätigkeit des Bundeskartellamtes am 19. Juli 2005 ging der Präsident Ulf Böge auch auf Energiethemen ein.

Boegweb.jpg

Beim Flüssiggas handele es sich um einen Kartellfall. Durch Absprache zwischen den Flüssiggasfirmen gab es eine Aufteilung der Kunden. Die Kunden können den Versorger nicht wechseln oder nur mit hohen Kosten. Derzeit wertet das Bundeskartellamt die Ergebnisse der Durchsuchung aus, die das Kartellamt bei 12 Firmen durchgeführt hat.

Die Ölpreisbindung der Gaspreise ist überholt, so Böge. Nicht alle Gasimportverträge enthalten diese Kopplung. Schon das zeigt, dass es keine zwangsläufige Notwendigkeit für eine solche Kopplung gibt. Die Kopplung der Gaspreise an den Ölpreis ist besonders auf der letzten Stufe der Verteilung problematisch, weil dieser Kopplung kein Vertrag zugrunde liegt. Dadurch ergibt sich eine Willkürlichkeit in der Preisbildung. Im schriftlichen Bericht des Amtes heißt es dazu: "Es ergaben sich konkrete Hinweise, dass in der Vergangenheit Senkungen des Heizölpreises im Einzelfall nicht zugunsten der Haushalts- und Kleinkunden berücksichtigt wurden. In daraufhin eingeleiteten Preismissbrauchsverfahren gegen Gasversorgungsunternehmen untersucht das Bundeskartellamt daher, ob bei den gegenwärtigen Preiserhöhungsrunden tatsächlich nur die gestiegenen Gasbezugskosten an die Verbraucher weitergegeben wurden, inwieweit in der Vergangenheit ölpreisbedingte Bezugskostensenkungen an die Abnehmer nicht weitergewälzt ...wurden" (BT Drs. 15/5790, S. 139).

Derzeit ist ein starker Anstieg der Gaspreise zu beobachten. Gestiegene Bezugskosten werden die Verbraucher weitergegeben. "Wir können aber nicht unterstellen", so Böge, "daß die zugrundeliegenden Basispreise nicht auch überhöht sind. Die 1:1-Umsetzung von gestiegenen Bezugskosten kann deshalb nicht alleiniger Maßstab für die Preisbildung sein".

Das Bundeskartellamt hat in Zusammenarbeit mit der EU-Kommission die Marktabschottung durch langfristige Gaslieferverträge der örtlichen Gasunternehmen Verfahren eingeleitet. Das Amt will erreichen, dass sich die Betroffenen, hier vor allem E.ON/Ruhrgas noch im laufenden Gaswirtschaftsjahr schriftlich verpflichten, die vom Amt erstellten Kriterien grundsätzlich einzuhalten. E.ON /Ruhrgas ist hier marktbeherrschend im Sinne des Kartellrechts.

Die Entwicklung der Strompreise an der Börse beobachte man aufmerksam, zumal 90 Prozent der Erzeugungskapazitäten laut einer Studie des Bremer Energieinstituts in den Händen der vier Großen liege. Konkrete Anhaltspunkte für Preisabsprachen habe man derzeit jedoch nicht.

zurück zur Übersicht



Weiteres zu Preisprotest

  • .1: BGB § 315.
  • .2: BGB § 307.
  • .3: Urteilssammlung.
  • .4: FAQs zu § 315.
  • .5: BGB 315 für Mieter.
  • .6: Musterschreiben an Versorger.
  • .7: Versorgungssperre.
  • .8: Einwender-Liste.
  • .9: Prozesskostenfonds.
  • .10: Rechtsanwälte.
  • .11: Protestgruppen.
  • .12: gaspreise- runter.de.
  • .13: strompreise- runter.de.
  • .14: Rechenhilfe Rechnungskürzung.
  • .15: Versorger klagt.
  • .16: Energie- Schutzbrief.
  • .17: Vertragskündigung.
  • .18: Geld zurückholen.
  • .19: Kartellrecht als Waffe.

Weiteres zu News

  • .1: aus 2010.
  • .2: aus 2009.
  • .3: aus 2008.
  • .4: aus 2007.
  • .5: aus 2006.
  • aktive Seite ist .6: aus 2005.
  • .6: aus 2004.

nach oben

Fußnavigation

  • 1: Zuhause.
    • 1.1: Heizen.
    • 1.2: Mieten.
    • 1.3: Hausgeräte.
    • 1.4: Beleuchtung.
    • 1.5: Bauen.
    • 1.6: Renovieren.
    • 1.7: Lüften.
  • 2: Energiebezug.
    • 2.1: Strom.
    • 2.2: Heizöl.
    • 2.3: Erdgas.
    • 2.4: Flüssiggas.
    • 2.5: Fernwärme.
    • 2.6: Kraft-Wärme-Kopplg.
  • 3: Erneuerbare.
    • 3.1: Erneuerbare.
    • 3.2: Sonnenwärme.
    • 3.3: Sonnenstrom.
    • 3.4: Biomasse.
  • 4: Umwelt/Politik.
    • 4.1: Effizienz.
    • 4.2: Politik.
    • 4.3: Umwelt und Klima.
    • 4.4: Atomstrom.
    • 4.5: Frieden und Energie.
    • 4.6: Energiespar-Museum.
  • 5: Büro/Verkehr.
    • 5.1: Bürogeräte.
    • 5.2: Licht.
    • 5.3: Contracting.
    • 5.4: Kommunen.
    • 5.5: Gewerbe.
    • 5.6: Schulen.
    • 5.7: Auto.
    • 5.8: Fliegen.
    • 5.9: Rad.
  • 6: Verein + Hilfe.
    • 6.1: Hilfe.
    • 6.2: Verein.
    • 6.3: Newsletter.
    • 6.4: Preisprotest.
    • 6.5: Community - Anmeldung.
    • 6.6: My E-Netz.
    • 6.7: Übersicht.
    • 6.8: News.
    • 6.9: Feeds.
    • 6.10: About us.

Inhalt Seitenleiste

Weiteres zum Thema Preisprotest

  • News.
    • aus 2010.
    • aus 2009.
    • aus 2008.
    • aus 2007.
    • aus 2006.
    • aus 2005.
    • aus 2004.
  • Links.

BGB § 315

BGB § 307

Urteilssammlung

  • 1.3.1: Urteile 2012.
  • 1.3.2: Urteile 2011.
  • 1.3.3: Urteile 2010.
  • 1.3.4: Urteile 2009.
  • 1.3.5: Urteile 2008.
  • 1.3.6: Urteile 2007.
  • 1.3.7: Urteile 2006.
  • 1.3.8: Urteile 2005.
  • 1.3.9: Urteile 2004 und früher.

FAQs zu § 315

BGB 315 für Mieter

Musterschreiben an Versorger

Versorgungssperre

Einwender-Liste

Prozesskostenfonds

Rechtsanwälte

Protestgruppen

gaspreise- runter.de

strompreise- runter.de

Rechenhilfe Rechnungskürzung

Versorger klagt

Energie- Schutzbrief

Vertragskündigung

Geld zurückholen

  • 1.18.1: Enso-Kartellrechtsverstoss.
  • 1.18.2: Reg.Euskirchen.

Kartellrecht als Waffe