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Gaspreiserhöhung hausgemacht Interview mit Aribert Peters

Neue Gaspreiserhöhung sind hausgemacht

Fragen an Aribert Peters

Die Republik wird derzeit von einer neuen Welle von Gaspreiserhöhungen überrollt. Sind diese Erhöhungen gerechtfertigt?

Nein, für die gegenwärtigen Preiserhöhungen sehe ich keine Berechtigung. Die Gasversorger erzielen Jahr für Jahr höhere Gewinne und wollen ihren Kunden nun nochmals tiefer in die Taschen greifen. E.on allein hat 13 Milliarden Euro auf dem Sparkonto - ein klarer Beweis dafür, dass die Preise in der Vergangenheit deutlich überhöht waren. Wir fordern eine sofortige Senkung der Gaspreise und eine Rückerstattung der in der Vergangenheit zu hohen Rechnungsbeträge.

Aber die Gasbezugspreise aus dem Ausland sind doch in den letzten Monaten gestiegen. Das müssen Verbraucher doch bezahlen! Welchen Betrag macht diese Verteuerung denn aus?

Im August 2004, also vor der ersten Preiserhöhungswelle im vergangenen Jahr, kostete der Gasbezug aus dem Ausland 1,19 Ct/kWh, im April 2005, die letzte derzeit verfügbare Zahl, 1,48 Ct/kWh. Der Gasbezug aus dem Ausland hat sich also um 0,29 Ct/kWh, mit Mehrwertsteuer um 0,336 Ct/kWh verteuert.

Gasleitung

Um welchen Betrag sind denn in diesem Zeitraum die Gaspreise für Verbraucher gestiegen?

Die Gaspreise für Verbraucher haben sich in diesem Zeitraum im Bundesdurchschnitt von 4,5 Ct/kWh auf 4,95 Ct/kWh verteuert (Quelle: Brennstoffspiegel, 100 deutsche Städte), also um 0,45 Ct/kWh.

Die Preiserhöhung seit September 2004 lagen um ein Drittel über dem Anstieg der Importpreise und waren also in dieser Höhe unberechtigt.

Hinzu kommt, dass die Preise im August 2004 bereits deutlich überhöht waren. Denn die zwischen April 2003 und März 2004 gesunkenen Importpreise wurden kaum an die Verbraucher weitergegeben.

Die Gaspreise waren bereits im August 2004 nach unseren Schätzungen um etwa 0,7 Ct/kWh zu hoch. Um diesen Betrag sind zwischen April 1997 und April 2005 die Gaspreise stärker gestiegen, als die gestiegenen Importpreise, Inflation und höhere Steuer rechtfertigen würden.

Um welchen Betrag sind denn die Bezugspreise der örtlichen Gasverteiler gestiegen?

Die Bezugspreise der örtlichen Gasverteiler sind in der gesamten Republik etwa gleich. Man spricht vom sogenannten Ruhrgas-Arbeitspreis, der seinerseits durch eine Rechenformel an den inländischen Ölpreis gekoppelt ist.

Dieser Preis ist zwischen dem dritten Quartal 2003 und dem ersten Quartal 2004 um nahezu 0,4 Ct/kWh gesunken. Zwischen dem letzten Quartal 2004 und dem zweiten Quartal 2005 hat der Preis wieder um etwa 0,6 Ct/kWh zugelegt.

Besonders krass ist der Ruhrgas-Arbeitspreis im April 2005 angestiegen: Er stieg gegenüber Dezember 2004 um 0,62 Ct/kWh auf 2,62 Ct/kWh. In diesem Preis ist die Erdgassteuer enthalten, nicht jedoch die Mehrwertsteuer. Die Importpreise sind im April 2005 gegenüber Dezember 2004 um 0,135 Ct/kWh gestiegen, also nur um ein Drittel des Anstiegs der Ruhrgas-Arbeitspreise. Der Anstieg der Ruhrgas-Arbeitspreise ist also um einen Betrag von 0,48 Ct/kWh, also das Dreifache überteuert. Wegen der marktbeherrschenden Stellung von E.ON-Ruhrgas halten wir dies für kartellrechtswidrig. Der Bund der Energieverbraucher hat die Kartellämter informiert und um ein Einschreiten gebeten.

Müssen die örtlichen Gasfirmen ihre gestiegenen Einkaufspreise nicht an die Verbraucher weitergeben?

Leider geben die Gasversorger nicht nur ihre gestiegenen Einkaufspreise weiter, sondern erhöhen oft dabei noch ihre Gewinnspanne. Und sinkende Bezugspreise werden kaum an Verbraucher weitergegeben. Wer so agiert, verliert für seine Preispolitik jede Glaubwürdigkeit und jedes Verständnis bei den Verbrauchern.

Die örtlichen Gasversorger verdienen nicht nur unsittlich viel am Gasverkauf, einem Geschäft im Monopolbereich ohne jedes Risiko. Sondern diese Gewinne werden auch noch ständig weiter erhöht.

Einen Begriff für die überhöhten Gaspreise bekommt man durch Orientierung an einem besonders preiswerten Gasanbieter, z.B. die Stadtwerke Lippstadt, Stadtwerke Stade oder Achim. Dort kostete das Gas zu Jahresbeginn 2005 4,3 Ct/kWh. Auch dort hat man am Gas gut verdient. Aber warum muss man andernorts so viel mehr am Gas verdienen?

Wie werden sich die Gaspreise weiterentwickeln?

Die Preise für den Gasimport aus dem Ausland werden künftig weiter ansteigen. Der Kampf um den Gaspreis für Haushaltskunden hat aber damit nur sehr wenig zu tun. Dieser Kampf wird im Inland ausgetragen, weil der Gasimport aus dem Ausland zwischen einem bis anderthalb Ct/kWh ausmacht an einem Gasgesamtpreis von fünf bis sechs Ct/kWh. Der weitaus größte Teil der Preiserhöhungen ist also hausgemacht und hat nichts mit den Gasimportpreisen zu tun. Das ist erst im vergangenen Jahr aufgefallen, als die Importpreise über einen längeren Zeitraum gesunken sind und die Gasversorger ihre Gaspreiserhöhungen mit steigenden Kosten begründet haben. Wie sich die Gaspreise für Haushalte künftig entwickeln, ist also das Ergebnis einer sehr kämpferischen Auseinandersetzung zwischen Verbrauchern und Versorgern.

Nach dem Inkrafttreten des neuen Energiewirtschaftsgesetzes gibt eine Regulierungsbehörde. Wird das den Wettbewerb auf dem Gasmarkt in Gang bringen und die Preise senken?

Die Regulierungsbehörde mit dem Namen Bundesnetzagentur kann nur auf die Höhe der Netztarife Einfluss nehmen. Diese machen nur etwa ein Drittel des Gaspreises für Haushalte aus. Und auch hier wird es lange dauern, bis Preissenkungen wirklich greifen. Immerhin wird die Position neuer Anbieter auf dem Gasmarkt gestärkt. Wann sich daraus neue Angebote für Verbraucher entwickeln, ist nicht vorherzusagen. Das wird entscheidend davon abhängen, wie gut und schnell die Regulierung greifen wird.

Wie können Verbraucher sich gegen die Gaspreiserhöhungen wehren?

Die Verbraucher sind zur Zahlung überhöhter Gaspreise nicht verpflichtet. Sie können die Zahlung unter Berufung auf die fehlende Billigkeit verweigern. Das ergibt sich aus § 315 des BGB. Die Versorger stehen auf dem Standpunkt, die Kunden hätten die überhöhten Preise zunächst zu zahlen. Alle Gerichtsurteile kommen diesbezüglich zu einer anderen Schlussfolgerung, gestützt auf das Gesetz und die eindeutige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes. Verbraucher sollten sich ihr Recht auf faire Gaspreise nicht nehmen lassen. Erst recht nicht von Firmen, die an überhöhten Preisen so gut verdienen.

Kartellbeschwerde:

Sehr geehrter Herr Böge,

die Abgabepreise (Arbeitspreise) von E.ON Ruhrgas an örtliche Gasverteilunternehmen sind zwischen Dezember 2004 und April 2005 um 0,624 Ct/kWh angehoben worden. Das ergibt sich aus einer Zusammenstellung der WIBERA vom 13.05.05, als Kopie beigefügt.

Die Gasimporte aus dem Ausland haben sich in diesem Zeitraum lt. Statistik der BAFA um 0,135 Ct/kWh erhöht.

Wir halten die Verteuerung der Ruhrgas-Arbeitspreise für einen krassen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch E.ON-Ruhrgas.

Wir sehen keine Begründung dafür, dass die Abgabepreise von Ruhrgas um mehr als das Vierfache des Gasimportpreis-Anstiegs verteuert werden.

Wir bitten Sie um kritische Prüfung des Sachverhalts und ggf. Einleitung entsprechender rechtlicher Schritte.

Die marktbeherrschende Stellung von E.ON Ruhrgas ergibt sich aus deren Anteil am gesamten Gasimport, den kartellrechtswidrig langfristigen und ausschließlichen Lieferverträgen, der faktischen Weigerung der Ruhrgas zur Durchleitung (vgl. Ihnen vorliegende Beschwerden anderer Gasanbieter diesbezüglich) und der Einflussnahme über die Konzernmutter E.ON auf die örtlichen Verteilunternehmen.

Über die Entwicklung der Abgabepreise der anderen Gasimporteure liegen uns keine konkreten Zahlen vor. Wir bitten Sie jedoch auch hier in eine Prüfung einzutreten, da die Abgabepreise nach Erkenntnis von Branchenkennern von allen Gasimporteuren im Gleichschritt erhöht werden.

Die privaten Verbraucher sind von den Preisanhebungen unmittelbar betroffen, weil die örtlichen Verteiler entsprechende Bezugspreissteigerungen zur Begründung von Preiserhöhung verwenden. Deshalb wäre ich für rasche Bearbeitung dieser Beschwerde sehr dankbar.

Mit Dank und herzlichem Gruß

Dr. Aribert Peters

letzte Änderung: 19.04.2023