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Paderborn: Klageschrift liegt auf dem Tisch

(5. Juli 2005) In dem Rechtsstreit über Nachforderungen von Eon Westfalen Weser haben die 23 Kunden des Energieversorgers jetzt die Klageschrift auf dem Tisch. Darin begründet das Paderborner Unternehmen, warum die Nachforderungen gerechtfertigt sind und warum der Energieversorger die Spezialkammer für Kartellrecht in Dortmund als Gerichtsort gewählt hat.

Wie mehrfach berichtet, weigern sich rund 1.000 Erdgaskunden nach wie vor, die elfprozentige Erhöhung aus Oktober zu zahlen. Gegen 23 von ihnen will Eon Westfalen Weser nun in einer Sammelklage endgültig klären lassen, dass auch sie zur Zahlung des vollen Erdgaspreises verpflichtet sind. Dabei listet Eon Summen von gut 100 Euro bis über 900 Euro auf und verweist darauf, dass das Paderborner Energieunternehmen jedem Preisvergleich standhalte und nicht zu den teuersten Gasversorgern gehöre.

Trotzdem sind die Gaspreis- Kritiker optimistisch, dass sie die besten Argumente auf ihrer Seite haben. Schon am morgigen Mittwoch laden sie alle 23 betroffenen Kunden ein, "um sich abzustimmen, wie das weitere Vorgehen im Prozess ablaufen soll", erläutert Sprecherin Roswitha Köllner und verspricht: "Wir werden die beklagten Personen in jeder Art unterstützen." Die von Eon Westfalen Weser ausgesuchten Personen kommen aus Paderborn und Delbrück, Büren, Bad Wünnenberg, Salzkotten und Lichtenau. Außerdem hofft die Initiative, dass das Landgericht Dortmund die Klage erst gar nicht annimmt und an das Amtsgericht Paderborn verweist. Das aber sieht Eon wiederum ganz anders und begründet in der Klageschrift, dass nicht der § 315 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zuständig sei, sondern der § 19 GWB und damit das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung. "Das ist nach unserer Meinung die letzte Bastion, die man bezieht, wenn man den § 315 umgehen will", argwöhnt Roswitha Köllner und sieht gute Chancen: "Überall dort, wo Klagen der Gaskunden sauber vorbereitet wurden und sich die Richter ausführlich mit dem § 315 auseinander gesetzt haben, sind die Urteile zugunsten der Gaskunden ausgegangen."

Zur Erinnerung: Der § 315 schreibt vor, dass der Energieversorger den Preis "nach billigem Ermessen" festsetzen muss. Sollten Versorger überhöhte Preise festsetzen, verletzen sie nach Meinung vieler Juristen ihre vertraglichen Pflichten. Gern würden die Gaspreis-Kritiker in einem Gerichtsprozess nun geklärt sehen, ob der Preis korrekt ist - und hoffen dabei, dass Eon Westfalen Weser die Preiskalkulation offen legen muss. Das Energieunternehmen geht allerdings davon aus, dass es die Klage gewinnt, ohne die Kalkulation offen legen zu müssen.

Zusätzliche Brisanz dürfte das morgige Treffen der Gaspreis- Kritiker durch eine ganz andere Entwicklung erhalten: Heute will Eon Westfalen Weser auf einer Pressekonferenz eine erneute Anhebung der Gaspreise bekanntgeben.

© Copyright 2005 Neue Westfälische.

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