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Eon verklagt seine Kunden

In einem Kartellverfahren will der Energieriese erreichen, dass Gaspreis-Boykotteure ausstehende Forderungen begleichen. In einem Zivilverfahren müsste der Konzern seine Kalkulation offen legen.

(1. Juli 2005) In der kommenden Woche werden 23 Personen aus Paderborn Post vom Landgericht Dortmund erhalten, weil sie Gasrechnungen von Eon Westfalen-Weser nicht, oder nur teilweise bezahlt haben. Die Eon-Klage liegt dem Landgericht schon vor und soll nach dem Wochenende an die Beklagten geschickt werden. Statt in einem Zivilverfahren wird der Konzern versuchen, das ausstehende Geld vor dem Kartellsenat des Dortmunder Gerichts einzutreiben.

Eon Westfalen-Weser will nach Angaben seines Sprechers Meinolf Päsch das Geld mittels einer Sammelklage eintreiben. Warum sich der Konzern aber nur 23 Fälle herausgepickt hat, kann Päsch nicht sagen: "Dazu bin ich nicht bereit Auskunft zu geben." Das könne nur der Vorstandsvorsitzende, der aber unterwegs sei und nicht zu erreichen. Päsch sagt, er sei in diesen juristischen Fragen nicht kompetent. Dabei versucht der Konzern, von viel mehr Kunden Geld einzutreiben. Nach Päschs Angaben hätten vor dem Verfahren "rund 20 Prozent von 1.300" säumigen Eon Kunden nach Erhalt "eines Erinnerungsschreibens", ausstehende Beträge gezahlt.

Viele Eon-Kunden, die ihre Rechnungen nur teilweise bezahlen, weil sie die Eon-Gaspreise für überteuert halten, haben sich in der Initiative "Gaspreise runter" in Ostwestfalen-Lippe zusammengeschlossen. Die Aktivisten sollen nach Angaben des Initiativen-Sprechers Peter Sprockhoff aber nicht unter den Beklagten sein. "Nach Angaben der Richterin ist von der Bürgerinitiative niemand dabei", sagte er zur taz nrw. Sprockhoff vermutet, dass der Konzern versuche, ein Verfahren zu gewinnen, das von den Beklagten nicht professionell geführt werde, um "anschließend mit dem Urteil hausieren zu gehen". Sprockhoff, der bisher nach eigener Schätzung von den Eon-Forderungen "rund 300 Euro" einbehalten hat, würde vom Konzern gern verklagt werden, denn dann wäre der Energieriese vor Gericht genötigt, seine Kalkulation offen zu legen.

Der beratende Anwalt der Initiative hält die Sammelklage vor dem Dortmunder Kartellsenat für nicht rechtens. Denn zuständig für die Verhandlung sei das Amtsgericht vor Ort, sagte Reinhard Weeg, Anwalt aus Wiedenbrück und Mitglied im Verein Bund der Energieverbraucher. Ein Kartellverfahren könne Eon führen, da die Gaspreise des Konzerns schon einmal Gegenstand eines Kartellverfahrens waren. Allerdings hätten die Verbraucher damit nichts zu tun, sagte Weeg. Er vermutet, dass Eon sich um ein Kartellverfahren bemühe, weil der Konzern darin nicht seine Kalkulation offen legen müsse, sondern nur deutlich machen müsse, dass der Zulieferer die Preise erhöht habe. Das sei einfach, so Weeg. Denn der Eon-Zulieferer ist die eigene Tochter ruhrgas. Weeg fordert von der zuständigen Richterin, die Sammelklage abzulehnen und die Fälle an das Amtsgericht Paderborn zu überweisen.

Darauf hofft auch Aribert Peters, Vorsitzender des Bundes der Energieverbraucher. "Denn in einem Kartellrechtsverfahren sind die Prüfmaßstäbe, ob die geforderten Preise gerechtfertigt sind, viel lascher als in einem zivilrechtlichen Verfahren", so Peters zur taz nrw. Das Verfahren vor dem Kartellsenat hält auch Peters für falsch. Denn vor dem Dortmunder Landgericht könne damit argumentiert werden, dass die Preise überall gleich hoch seien. "Überall zu hoch", sagte Peters dazu.

VON ELMAR KOK

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