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Stadtwerke München müssen offenlegen Einstweilige Verfügung erlassen

Stadtwerke München müssen Kalkulation offenlegen

(1. Juni 2005) Nun hat auch das Amtsgericht München die Stadtwerke München dazu verpflichtet die Berechtigung ihre stark erhöhten Gaspreise durch Offenlegung ihrer Kalkulationen nachzuweisen.

Nachdem die Stadtwerke der Agentur für ökologische Dienstleistungen, projekt21plus.de mehrmals androhten die Gasversorgung einzustellen, beantragten diese eine einstweilige Verfügung. Die Agentur sah in den um 10% erhöhten Gaspreisen der Stadtwerken eine unberechtige Gewinnsteigerung des Energieversorgers auf Kosten der Kunden und kürzte ihre Rechnung auf 2% Preiserhöhung.

Zum Oktober 2004 erhöhten die Stadtwerke München ihren Gastarif um 10%. Dagegen wendete sich die Agentur projekt21plus.de in Zusammenarbeit mit dem Bund der Energieverbraucher nun mit dem Argument, dass es keine Berechtigung für eine derart überhöhte Steigerung gäbe und zahlte nur eine Erhöhung von 2 Prozent.

Da die Stadtwerke München jedoch diese nur mit eine pauschale Verweisung auf die Kopplung des Gaspreises an die Heizölpreise begründete und der Agentur mehrmals die Einstellung der Gasversorgung androhte, beantragte sie beim Amtsgericht München eine einstweilige Verfügung gegen diese Drohgebärden.

Zu Recht urteilte das Amtsgericht München (Az. 133 C 15392/05) und verwies auf ein Urteil des Bundesgerichtshofes, in dem Versorgungsunternehmen die Darlegungs- und Beweislast auferlegt wurde. Mit Androhung von eines Ordnungsgeldes von 250 000 € oder bis zu 6 Monate Haft untersagte das Gericht den Stadtwerken München weiterhin der Agentur projekt21plus.de die Gassperrung anzudrohen.

"Ein weiterer Sieg für die Verbraucher!" urteilte Siegfried Grob von projekt21plus.de, der nun auf die Offenlegung der Kalkulationen für den derzeitigen Gaspreis der Stadtwerke München abwartet.

Urteilstext hier.

letzte Änderung: 19.04.2023