Verfahren gegen acht Gasversorger
(1. Mai 2005) - Die rheinland-pfälzische Landeskartellbehörde hat wegen des Verdachts überhöhter Preise Verfahren gegen acht regionale Gasversorger eingeleitet, um sie zu Preissenkungen zu zwingen. Im Branchenvergleich hätten diese Unternehmen von den Verbrauchern bis zu 19% mehr verlangt als üblich, so das Wirtschaftsministerium in Mainz.
Die Gasversorger könnten sich nun zu dem Vorwurf äußern, bevor die Wettbewerbsbehörde weitere Schritte ergreife. Um welche Versorger es sich handelt, teilte das Ministerium nicht mit. Insgesamt waren 38 Gasversorger überprüft worden, 18 wurden aufgefordert, die Preise zu senken und zehn erklärten sich freiwillig zu Korrekturen bereit.
Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. weist darauf hin, dass einige der nicht betroffenen Gasversorger die Situation nutzten und in der Öffentlichkeit behaupteten, dass Widersprüche einzelner Verbraucher gegen ihre Gaspreiserhöhungen nunmehr gegenstandslos seien. "Dies ist beileibe nicht so, da Kartellrecht und Zivilrecht (BGB) zwei unterschiedliche Paar Schuhe sind", so Hans Weinreuter, Energiereferent der Verbraucherzentrale.
"Wenn gegen einen Gasversorger kein Missbrauchsverfahren angestrengt wird, heißt das noch nicht, dass dessen Preiserhöhung automatisch berechtigt ist - also so genanntem billigem Ermessen nach § 315 BGB entspricht, auf dem die Widersprüche der Verbraucher fußen". Auf diesen Zusammenhang weist auch das Amtsgericht Heilbronn hin, das in einem Urteil vom 15.04.2005 zugunsten eines Gaskunden entschieden hat, der eine Feststellungsklage gegen den örtlichen Gasversorger angestrengt hatte. Das Amtsgericht hatte im Verlaufe des Verfahrens den Versorger mehrfach aufgefordert, seine Preiskalkulation offen zu legen. Doch dieser ist diesem Begehren mit Hinweis auf angebliche Geschäftsgeheimnisse nicht nachgekommen. Dieses Argument ließ das Gericht jedoch nicht gelten, sondern es erklärte die vorgenommene Preiserhöhung für unbillig und damit unwirksam. Die Kosten des Verfahrens muss jetzt der unterlegene Versorger tragen, der nun offenbar eine Berufung anstrebt.
"Das Urteil hat Signalwirkung für viele Gaskunden in Deutschland ", so Weinreuter. Die Amtgerichtsentscheidung folgt damit der langjährigen Rechtssprechung des Bundesgerichtshofes zur Nachweispflicht von Versorgungsunternehmen. Gaskunden, die die Preiserhöhung nicht ohne den Nachweis der Angemessenheit zahlen wollen, haben nun ein wichtiges Argument auf ihrer Seite.
Nachdem noch zu Beginn des Jahres eine weitere Preisrunde zum 1. April angekündigt worden war, haben die meisten Gasversorger offensichtlich davon Abstand genommen. Nach einer aktuellen Preisübersicht der Verbraucherzentrale RLP e.V. haben zum 1.4. nur zwei Gasversorger in RLP die Preise für private Verbraucher angehoben. Dies ist zum einen die BHAG in Bad Honnef und zum anderen die Stadtwerke in Wachenheim. Bei den Wachenheimern ist dies die erste Preiserhöhung seit dem 1.1.2003; dagegen hatte die BHAG bereits am 1.12.04 eine Preiserhöhung vorgenommen.
Legt man für einen Kostenvergleich den typischen Jahresverbrauch eines Einfamilienhauses von 20.000 kWh für Heizung und Warmwasser und einer Kesselleistung von 20 kW zugrunde, haben Kunden der BHAG damit den größten Kostenschub in Rheinland-Pfalz seit Mitte letzten Jahres zu verzeichnen. Der günstigste Gasversorger in Rheinland-Pfalz sind zurzeit noch immer die Gemeindewerke Münchweiler mit 940,84 EUR bei einem Verbrauch von 20.000 kWh und einer Kesselleistung von 20 kW. Am meisten zahlen die Kunden von RWE und der RWE-Tochter OIE aus Idar-Oberstein mit 1.137,40 EUR.