Schreiben einer Betroffenen an E.ON-HANSE AG
"Ihr Schreiben vom 29.12.2004 bezüglich meines Widerspruches zur Gaspreiserhöhung behauptet, dass mein Widerspruch wegen einer Bundeskartellamtsentscheidung vom 17.12.04 gegenstandslos sei. Dies ist eine vorsätzlich irreführende Behauptung, die ich mir nur mit einer schon einmal erfahrenen Arroganz eines Monopolisten erklären kann. Ich erwarte, dass meinem Widerspruch entsprechend verfahren wird. Ich teile nicht die Auffassung von Herrn Peters, dass eine Kundenreaktion auf Ihr Schreiben, dass ich als vorsätzliches Täuschungsmanöver beurteile, nicht erforderlich sei. Sie sollen erfahren, wie es Ihnen gelingt schon jetzt die Konsumentenverärgerung zu züchten, die politisch schneller zur Monopolablösung und wirtschaftlich zu Wettbewerb im Konzessionsgebiet führen wird. Da haben Ihre dankbaren Kunden doch etwas, auf das sie sich freuen können. Seien Sie gegrüßt ! Eleonore Günther"