E.on-Hanse belügt Verbraucher
(3. Januar 2005) - Das Kartellamt hat zunächst kein Mißbrauchsverfahren gegen E.on Hanse wegen der Gaspreiserhöhungen eingeleitet. Das wurde in einer Pressekonferenz im Dezember in Bonn von Kartellamtchef Böge bekanntgegeben.
Ausdrücklich sagte Böge auf Fragen von Journalisten auf der Pressekonferenz, dass über die Billigkeit der Gaspreise in Hamburg damit keine Aussage getroffen werde.
Als falsch bezeichnete der Vereinsvorsitzende Aribert Peters in diesem Zusammenhang die Darstellung von E.on-Hanse, das das Kartellamt die Gaspreiserhöhung von E.on Hanse als angemessen bestätigt habe. "Das Bundeskartellamt hat uns klar bestätigt, dass es eine solche Enscheidung nicht gegeben hat. Es ist bezeichnend, dass E.on-Hanse erneut seine Kunden belügt". E.on Hanse hatte in einem Schreiben an die protestierenden Verbraucher geschrieben, es betrachte den Widerstand der Gaskunden aufgrund der Kartellamtsentscheidung als gegenstandslos.
Den betroffenen Verbrauchern empfiehlt Peters, an ihrer Position festzuhalten. Eine Reaktion gegenüber E.on-Hanse auf das Schreiben sei jedoch nicht erforderlich.